Im Großraumbüro der Wetzlarer Arbeitsagentur fällt Barbara Muskatewitz nicht besonders auf. Nur ihr Monitor ist deutlich größer als der ihrer Kollegen. Auch die Schrift darauf hat XXL-Format. Service-Center nennt sich die Abteilung, in der sie arbeitet. Barbara Muskatewitz ist seit ihrer Geburt fast blind.
Bevor die Wetzlarer Jobvermittler die Fähigkeiten der 44-Jährigen erkannten und ihr einen festen Job im Hause anboten, hatte sich die ehemalige Kauffrau zwei Jahre vergeblich um einen Job bemüht. Die angeschriebenen Arbeitgeber hatten dagegen auf die Formulierung „schwer sehbehindert“ unisono dankend abgelehnt.
Ähnlich erging es ihrer Kollegin am Nachbartisch. Die 20-Jährige hatte die Schule mit Bestnoten abgeschlossen, dann fesselte sie ein Unfall an den Rollstuhl. Rund achtzig Mal habe sie bislang versucht, eine qualifizierte Ausbildung zu bekommen. Das gängige Argument der Personalchefs könnte sie rasend machen, sie sagt: „Wir haben kein behindertengerechtes Klo.“ Selbst der Hinweis, dass ein Umbau vom Staat finanziert werde, habe bislang nichts gebracht. Auch die gesetzliche Ausgleichsabgabe, die solche Unternehmer bestraft, die weniger als fünf Prozent der Belegschaft mit jenen Arbeitnehmern besetzen, die den grünen Behindertenausweis vorweisen können, half der jungen Frau offenbar nicht.
Wilhelm Adamy, Arbeitsmarkt-Experte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hat die Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt untersucht. „Besserung am Arbeitsmarkt geht an schwerbehinderten Menschen vorbei“, lautet der Titel seiner Studie. Von 2006 bis einschließlich 2009 hätten sich die monatlichen Arbeitsmarktzahlen parallel zur Gesamtentwicklung bewegt. In jüngster Zeit verliefen die Entwicklungslinien jedoch nicht mehr parallel, sondern gegenläufig, sagt Adamy. Es seien aber besonders Behinderte, die eine adäquate Fortbildung bräuchten und die überdurchschnittlich von Armut bedroht seien, wenn sie ihren Job verlören und Dauerkunde bei Hartz IV werden. Erschwerend kommt hinzu, dass viele „multiple Vermittlungshemmnisse“ aufwiesen – zum Beispiel physisches Handicap, kein Berufsabschluss und über fünfzig.
Aktuell weist die Statistik 173 000 Erwerbslose mit schwerer körperlich, seelischer oder geistiger Einschränkung aus. Sehr viele von ihnen haben längst die Suche aufgegeben oder arbeiten unter ihrem Niveau in einer Behindertenwerkstatt. Dort fehlt jedoch die nötige Qualifizierung und Motivierung, um den Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Adamy, der zugleich Verwaltungsratsmitglied der Bundesagentur für Arbeit ist, kämpft seit Jahren gegen die Kürzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und kritisiert immer wieder, dass die Ausgleichsabgabe für die Arbeitgeber unter dem Strich mehr an die „guten“ Unternehmer ausschüttet als von den „schlechten“ Arbeitgebern eingezahlt wird. Es zeige sich ein wachsender Handlungs- und Korrekturbedarf. Ein möglicher Weg, zwar nicht für alle, aber doch für viele arbeitslose Behinderte, sind die sogenannten Integrativen Betriebe. 1981 entstandenen die ersten, mittlerweile sind es 700 Unternehmen mit insgesamt 22 000 Handicap-Beschäftigten. Ihr gemeinsames Ziel ist es, eine Art soziale Marktwirtschaft auf Betriebsebene zu schaffen.
Peter Stadler vom Verband dieser noch wenig bekannten Selbsthilfebewegung, beschreibt das Besondere so: „Diese Betriebe müssen sich am allgemeinen Markt behaupten, zugleich aber sozialethische Kriterien erfüllen, die eigentlich auch für die ganze Wirtschaft gelten sollten – von der institutionell festgelegten Mitsprache aller Beschäftigten bis zur leistungsgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.“ Im schnitt etwa die Hälfte der Belegschaft seien Behinderte.
Ein Beispiel mit Vorbildcharakter ist die Firma AUB gemeinnützige GmbH im sauerländischen Marsberg mit 63 Beschäftigten, davon 44 Behinderte. Das durchschnittliche Leistungsniveau der Behinderten im Betrieb liegt bei rund 70 Prozent der Nichtbehinderten. Das Unternehmen arbeitet wirtschaftlich erfolgreich – einschließlich des für alle Unternehmen geltenden Zuschusses aus dem Ausgleichsabgabentopf für alle beschäftigten Behinderten oberhalb der Fünf-Prozent-Grenze.

