16.02.2012

Betriebliche Altersvorsorge: Neue Höchstgrenzen für Förderung

Berlin –  

Bei der steuerlichen Förderung für die Altersvorsorge gelten in diesem Jahr neue Höchstgrenzen.

Viele Arbeitnehmer setzen bei der Altersvorsorge auf eine Betriebsrente. „Bei einer Direktversicherung etwa schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Rentenversicherungsvertrag mit dem Anbieter seiner Wahl ab“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Gefördert wird diese Form der Altersvorsorge vor allem steuerlich.

Dabei gelten in diesem Jahr neue Höchstgrenzen: So können im Wege der Gehaltsumwandlung bis zu 2688 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden. Im vergangenen Jahr lag der Betrag noch bei 2640 Euro. Für weitere 1800 Euro im Jahr fallen zwar Sozialabgaben aber keine Steuern an.

Sobald Beiträge sozialversicherungsfrei einbezahlt werden können, spart der Arbeitgeber diesen Teil der Sozialversicherungsbeiträge völlig, der Arbeitnehmer teilweise, denn bei Erhalt der Rente müssen nur noch Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. „Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen im Rentenalter nicht mehr entrichtet werden“, erklärt Käding. Die Besteuerung der späteren Rente erfolgt bei der Auszahlung. Gegebenenfalls ist dann der Steuersatz geringer, weil die Einkünfte insgesamt nicht mehr so hoch wie in der aktiven Arbeitsphase sind. (dpa)

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