Der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, hat die Bundesregierung eindringlich vor einem Griff in die Sozialkassen gewarnt. Er habe die ernste Sorge, dass „erneut altbekannte, jedoch bisher erfolglose Streichlisten“ hervorgeholt würden, nur weil es „politisch opportun erscheine“, sagte Masuch gestern zum Abschluss seiner Rede bei der Jahrespressekonferenz des obersten Sozialgerichts.
Masuch bezog sich auf Berichte, wonach das Bundesfinanzministerium die Kürzung milliardenschwerer Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung prüft. Die Sozialkassen seien aber keineswegs „üppig“ ausgestattet, betonte der Sozialrechtsexperte. Vielmehr benötigten sie ihre Finanzreserven „für die bevorstehende demografische Entwicklung“. Den Bundeszuschüssen stünden entsprechende Verpflichtungen gegenüber.
Keine Trendwende bei Hartz-IV-Verfahren
Der Gerichtspräsident stellte die diskutierten Kürzungen auch in einen internationalen Kontext: „Ich frage, mit welcher Rechtfertigung der Rettungsschirm für die Finanzkrise durch Einsparungen im Sozialhaushalt finanziert werden könnte?“ Und später: „Ich frage: Wer sich jetzt am Sozialbudget vergreift, versündigt er sich nicht an unserer Zukunft und den kommenden Generationen?“ Zuvor hatte Masuch betont, das Bundessozialgericht habe nicht nur über die Ansprüche der Bürger auf Sozialleistungen zu entscheiden – sondern trage auch Verantwortung für die Einnahmeseite der Sozialversicherung.
Zurückhaltend beurteilte das Kasseler Bundesgericht gestern die Entwicklung der Hartz-IV-Verfahren. Traditionell fragt die Pressestelle zur Jahrespressekonferenz den Wasserstand an den erstinstanzlichen Sozialgerichten ab. 2011, im siebten Jahr nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze, war dort erstmals ein Rückgang neuer Klagen zu verzeichnen. Von „einer echten Trendwende“ könne man aber nicht sprechen, sagte Pressesprecher Thomas Voelzke.
Zwar sei 2011 die Zahl der neuen Klagen an den erstinstanzlichen Sozialgerichten im Vergleich zum Vorjahr erstmals zurückgegangen, sagte Voelzke, selbst Vorsitzender eines Hartz-IV-Senats. Die bundesweit 170.488 Neueingänge lägen jedoch nur knapp unter dem Wert von 2010 (179.675) und deutlich über dem von 2009 (153.218). Auch sei die Tendenz nicht einheitlich. In Schleswig-Holstein und besonders an den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg sei die Zahl der Klagen weiter gewachsen.
Präzedenzfall zu Langzeitarbeitslosen
Das Bundessozialgericht selbst wird sich am 29. Februar mit einer weiteren umstrittenen Finanzierungsfrage des Arbeitslosengeldes II befassen. Das Verfahren berührt die Frage, ob und inwieweit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verwandt werden dürfen, um die berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Hartz-IV-System zu bezahlen. Es gehe um einen zweistelligen Milliardenbetrag, sagte Gerichtspräsident Masuch.
Die Kläger machten geltend, ihre Beiträge würden verfassungswidrig für versicherungsfremde Leistungen eingesetzt. Das Gericht müsse nun zunächst klären, ob Versicherte oder Arbeitgeber überhaupt beanspruchen können, die Verfassungsmäßigkeit der Verwendung ihrer Beiträge überprüfen zu lassen.

