19.01.2012

Minijob - Staat zahlt drauf: Arbeitgeber tricksen bei Minijobs

Von Eva Roth
Beschäftigte, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, haben durchschnittlich einen besonders geringen Stundenlohn.
Beschäftigte, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, haben durchschnittlich einen besonders geringen Stundenlohn.
Foto: dpa

Minijobber sind arm dran - durchschnittlich erhalten Beschäftigte, die zusätzlich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen, nur 6,08 Euro pro Stunde. Forscher vermuten, dass Arbeitgeber die Sozialleistungen beim Lohn einkalkulieren.

Fast 90 Prozent der Minijobber erhalten Niedriglöhne. Dabei sind die Stundenlöhne von Beschäftigten, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, besonders gering. Zu diesem Ergebnis kommen Studien, die die Hans-Böckler-Stiftung vorstellen will, und die der FR in Auszügen vorliegen.

Demnach erhielten Minijobber, die zusätzlich Arbeitslosengeld II bekommen, 2009 durchschnittlich nur 6,08 Euro pro Stunde. Bei anderen geringfügig Beschäftigten betrug der Durchschnittssatz dagegen mehr als acht Euro. Die Forscher vermuten, dass Arbeitgeber die Sozialleistungen bei der Lohnfestsetzung bereits einkalkulieren.

Staat verlangt weniger Sozialbeiträge bei Minijobs

Insgesamt hätten 2009 rund 88 Prozent der Minijobber zu Niedriglöhnen gearbeitet. Das heißt: In Westdeutschland erhielten sie brutto weniger als 9,76 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland weniger als 7,03 Euro. Die Forscher betrachteten dabei nur Menschen, für die der Minijob die Hauptbeschäftigung ist. Heraus gerechnet wurden also Schüler, Studenten, Rentner und Beschäftigte, die eine 400-Euro-Stelle neben ihrem regulären Beruf haben.

Der Staat fördert Minijobs, indem er weniger Sozialbeitrag verlangt: Arbeitgeber zahlen 30 Prozent, Arbeitnehmer gar nichts. Bei regulären Stellen beträgt der Satz dagegen insgesamt rund 40 Prozent. Derzeit gibt es in Deutschland 7,5 Millionen Minijobber, davon sind über 60 Prozent Frauen.

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