Die Bundesregierung richtet ihren Zeitplan im Kampf gegen Altersarmut offenbar nach dem Wahlkalender. Auf Druck des Bundeskanzleramts werde Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihre Pläne nun wohl erst nach der Landtagswahl von Schleswig-Holstein konkretisieren, erfuhr diese Zeitung aus der Koalition. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf schon Anfang des Jahres vorliegen. In Schleswig-Holstein wird am 6. Mai gewählt.
Der Ministerin dürfte die Verschiebung recht sein: Nach wie vor gebe es nicht nur inhaltliche Vorbehalte gegen von der Leyens geplante Zuschussrente, sondern auch Streit mit dem Bundesfinanzministeriums über die Finanzierung, hieß es in der Koalition. Nötig sind laut Ministerium im Jahr 2013 zunächst 50 Millionen Euro. 2035 sollen drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Neben der Zuschussrente plant von der Leyen Änderungen bei der Erwerbsminderungs- und bei der Kombi-Rente.
Die Rücksichtnahme auf Landtagswahlen hat in der schwarz-gelben Regierung Tradition: Nach Amtsantritt verordnete das Kanzleramt eine halbjährige Handlungspause wegen der Nordrhein-Westfalen-Wahl. In weiten Teilen der Koalition wird dies inzwischen als Fehler angesehen.
Altersarmut wird nach Einschätzung von Experten und Regierung in den kommenden Jahren zu einem gravierenden Problem. Der demografische Wandel und die längere Lebenserwartung führt dazu, dass die Rentenkassen immer mehr Rentner zahlen müssen, aber weniger Einzahlungen bekommen. Der steigende Anteil der Niedriglohn-Arbeitnehmer tut sein übriges: Wer wenig verdient hat, kann im Alter nicht mit viel Rente rechnen.
Von der Leyen hatte ihre Eckpunkte zum Kampf gegen Altersarmut im September vorgestellt. Bis Ende 2011, so hieß es damals, solle mit Finanzministerium, Gewerkschaften; Rentenversicherung und Arbeitgebervertretern über einen Gesetzentwurf gesprochen werden. Das Hauptproblem der Ministerin: Viel Geld dürfen ihre Pläne nicht kosten.
Geringe Renten werden schon bisher vom Staat aufgestockt - übers Sozialamt kann so je nach Wohnort ein maximaler Monatsbetrag zwischen etwa 660 und 740 Euro erreicht werden. Nun soll es noch einen anderen Zuschuss geben, der nicht vom Sozialamt, sondern über die Rentenversicherung ausgezahlt wird. Kleine Renten sollen auf 850 Euro im Monat aufgestockt werden - allerdings gibt es hohe Hürden. Dazu gehören eine Mindestanzahl privater Vorsorgejahre, und der Nachweis von zunächst 40 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung.
Frührentner werden bei der Berechnung ihrer Rente so behandelt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Diese Zurechnungszeit soll um zwei Jahre erhöht werden - was im Schnitt ein Plus von 50 Euro ausmacht. Diese Summe wird allerdings erst 2029 erreicht - die Erhöhung ist stufenweise geplant.
Bisher können Frührentner bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente geschmälert wird. Künftig soll ein Hinzuverdienst bis zur Höhe des letzten Bruttolohns möglich sein. Auf den Verdienst müssen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Für die Arbeitgeber ist diese Variante billiger, als den Arbeitnehmer voll weiterzubeschäftigen.

