27.10.2011

Studie: Alle profitieren vom Mindestlohn

Von Eva Roth
        

Putzeinsatz für sieben Euro die Stunde:  Gebäudereiniger in Dresden.
Putzeinsatz für sieben Euro die Stunde: Gebäudereiniger in Dresden.
Foto: DAPD/Joern Haufe

Die Chancen für flächendeckende Mindestlöhne steigen, denn eine neue Studie belegt, das es keine negativen Folgen für den Jobmarkt hat, wenn es Mindestlöhne gibt.

Die Chance, dass in Deutschland flächendeckend Mindestlöhne eingeführt werden, ist deutlich gestiegen. In der CDU wächst die Sympathie für Lohnuntergrenzen, und selbst in der FDP bröckelt die Front der Gegner. Nun bekommen die Befürworter Unterstützung von wissenschaftlicher Seite: Das Bundesarbeitsministerium hat sechs Forschungsinstitute beauftragt, die Wirkung der Branchen-Mindestlöhne zu untersuchen. Erste Ergebnisse sind inzwischen durchgesickert. Demnach konnten die Forscher in keiner einzigen Branche nachweisen, dass der Mindestlohn im großen Stil Jobs vernichtet hat.

Acht Branche untersucht

wirtschaft

Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland stark gewachsen. 1995 waren noch 15 Prozent der abhängig Beschäftigten Geringverdiener, 2009 waren es schon über 21 Prozent. Das berichtet die Arbeitsmarkt-Expertin Claudia Weinkopf von der Universität Duisburg-Essen.
Viele Geringverdiener sind qualifiziert. Fast 70 Prozent haben eine Berufsausbildung, knapp zehn Prozent einen Hochschulabschluss. Die Niedriglohnschwelle liegt in Westdeutschland bei 9,76 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland beträgt sie 7,03 Euro.
Weniger als fünf Euro pro Stunde erhalten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland, so Arbeitsmarktforscher Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Das sind rund vier Prozent aller abhängig Beschäftigten. Auszubildende und Ein-Euro-Jobber seien dabei nicht berücksichtigt.
Weniger als sechs Euro brutto pro Stunde erhalten demnach rund 2,2 Millionen Beschäftigte (sieben Prozent). Weniger als sieben Euro bekommen 3,3 Millionen Menschen (10,4 Prozent).

Die Forscher haben acht Branchen untersucht. Die Frage lautete: Welche Wirkung haben Lohn-Untergrenzen auf Beschäftigung und Wettbewerb? Die wesentlichen Ergebnisse sind in einem Papier des Arbeitsministeriums zusammengefasst, das der Berliner Zeitung vorliegt.

In einigen Branchen konnten sich die Forscher auf eine gute Datenbasis stützen. Das gilt etwa für das Bauhauptgewerbe, wo es seit 1997 Mindestlöhne gibt. „Für die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit ließen sich keine nennenswerten Folgen nachweisen“, heißt es in dem Bericht. Ähnlich sind die Resultate für das Elektro- sowie für das Maler- und Lackiererhandwerk, wo es ebenfalls seit Jahren Mindestlöhne gibt. Betriebe und Arbeitnehmer-Vertreter lobten sogar den Schutz vor Schmutzkonkurrenz: „Verbände und Gewerkschaften sehen die Regulierung des Wettbewerbs als Vorteil des Mindestlohns.“

Das Dachdeckerhandwerk hat sich das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) angeschaut, dessen Präsident Wolfgang Franz wiederholt vor einem gesetzlichen Mindestlohn warnte. In der Branche konnte das ZEW aber keine Verwerfungen feststellen: „Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigung der Branche konnten nicht identifiziert werden“, heißt es in dem Bericht. Lediglich „für einzelne Beschäftigte und Unternehmen“ ließen sich negative Beschäftigungseffekte feststellen. Möglicherweise seien Tätigkeiten auf höher qualifizierte Mitarbeiter verlagert worden.

Kommission soll entscheiden

In Branchen wie der Pflege, wo der Mindestlohn erst seit kurzem gilt, befragten die Forscher Unternehmen. Fazit: „Auswirkungen auf die Beschäftigung ließen sich quantitativ nicht nachweisen.“ Das zentrale Ziel wurde in der Regel erreicht: Die Einkommen stiegen.

Die Studienergebnisse „sind eine Acht-zu-Null-Niederlage für die deutschen Mainstream-Ökonomen“, sagt der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch von der Uni Duisburg-Essen mit Blick auf die acht Branchen. Die Präsidenten der frühenden Wirtschaftsforschungsinstitute hatten noch 2008 vor Mindestlöhnen gewarnt.

Auch Karl-Josef Laumann, Chef der CDU-Sozialausschüsse, fühlt sich bestätigt. Er plädiert für einen allgemein verbindlichen Mindestlohn. Im November wird der CDU-Parteitag über einen entsprechenden Antrag abstimmen. „Ich gehe davon aus, dass es eine Mehrheit für eine allgemeine, von den Tarifparteien festgelegte Lohnuntergrenze geben wird“, sagt er.

Eine Kommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber sitzen, könne der Politik vorschlagen, wie hoch der Satz sein soll. Auch FDP-Entwicklungsminister Dirk Niebel hat Kommissionen ins Gespräch gebracht. Denn die schwarz-gelbe Koalition will auf keinen Fall, dass die Politik Lohn-Untergrenzen festsetzt. Kanzlerin Angela Merkel will die Tarifparteien in die Pflicht nehmen: Notfalls müssten sie „genötigt werden, Mindestlohngrenzen zu finden“, sagte sie kürzlich.

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