Kinder können nicht einfach so vor Gericht ziehen, wenn sie sich im Unrecht fühlen. Wir fragten Rechtsanwältin Gesine Reisert, welche Möglichkeiten Kinder haben, um zu ihrem Recht zu kommen. Frau Reisert, im Bürgerlichen Gesetzbuch ist erst seit November 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert. Warum so spät? Das Bürgerliche Gesetzbuch trat schon vor mehr als einhundert Jahren in Kraft. Danach wurde das Familienrecht mehrfach reformiert. Auch die gesellschaftliche Auffassung von Erziehung, die nun Eingang ins Gesetz fand, hat sich stark gewandelt. War Gewalt früher durchaus eine übliche Erziehungsmethode und gesellschaftlich akzeptiert, lehnen die meisten Eltern Prügelstrafen und Schläge heute ab. Aber natürlich waren die Kinder schon vor dem Jahr 2000 gegen Misshandlung durch die Eltern geschützt. Der gesetzliche Ausgangspunkt dafür ist das Grundgesetz, Artikel 1 und 2. Kinder können ihre Eltern nicht verklagen, wenn diese sie schlagen oder misshandeln. Welche Möglichkeiten haben sie stattdessen? Sie sollten sich an eine Vertrauensperson wenden, und zwar an jemanden, der sie ernst nimmt und nicht sofort zu den Eltern rennt. Das kann ein Lehrer, Sozialarbeiter oder ein Elternteil eines befreundeten Kindes sein. Diese Vertrauensperson sollte sich als Erstes an das Jugendamt wenden. Das Kind kann sich aber auch mit dem Erwachsenen von einem Anwalt beraten lassen. Nun sind einige Kinder zu jung, um das Unrecht, das ihnen angetan wird, zu erkennen. Wie kann man als Außenstehender helfen? Wenn zum Beispiel Nachbarn mitbekommen, dass ein Kind geschlagen oder misshandelt wird, sollten sie sich an die Polizei wenden. Die Polizisten haben eine Aufklärungspflicht und müssen dem Fall nachgehen. Zwar kann man so eine Anzeige anonym erstatten, doch hat dies den Nachteil, dass es im Strafprozess dann keine Zeugen gibt. Besser wäre, man vertritt einen klaren Standpunkt und stellt sich eindeutig auf die Seite des Kindes. Das ist natürlich eine Frage von Zivilcourage. Doch wenn alle die Augen davor verschließen und denken, dass sich irgendjemand schon darum kümmern wird, passiert nie etwas. Interview: Cornelia Jeske ------------------------------ Foto: Gesine Reisert, Rechtsanwältin

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| Mannschaft | Tore | Punkte | |||
| 1 | Borussia Dortmund | 80:25 | 81 | ||
| 2 | Bayern München | 77:22 | 73 | ||
| 3 | FC Schalke 04 | 74:44 | 64 | ||
| 4 | B. Mönchengladbach | 49:24 | 60 | ||
| 5 | Bayer Leverkusen | 52:44 | 54 | ||
| 6 | VfB Stuttgart | 63:46 | 53 | ||
| 7 | Hannover 96 | 41:45 | 48 | ||
| 8 | VfL Wolfsburg | 47:60 | 44 | ||
| 9 | Werder Bremen | 49:58 | 42 | ||
| 10 | 1. FC Nürnberg | 38:49 | 42 | ||
| 11 | 1899 Hoffenheim | 41:47 | 41 | ||
| 12 | SC Freiburg | 45:61 | 40 | ||
| 13 | 1. FSV Mainz 05 | 47:51 | 39 | ||
| 14 | FC Augsburg | 36:49 | 38 | ||
| 15 | Hamburger SV | 35:57 | 36 | ||
| 16 | Hertha BSC Berlin | 38:64 | 31 | ||
| 17 | 1. FC Köln | 39:75 | 30 | ||
| 18 | 1. FC Kaiserslautern | 24:54 | 23 | ||