15.11.1997

Kinder müssen wieder nach alten Regeln unterrichtet werden: Spandauer Vater bringt Rechtschreibreform zum Kippen

Von Fina Geschonneck und Meike Dülffer

Klarer Sieg für den 40jährigen Spandauer Gernot Holstein am Freitag vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Im Streit um die neuen Rechtschreibregeln hat der Vater von drei schulpflichtigen Kinder erfolgreich gegen das Land Berlin geklagt. Die drei Kinder müssen die neuen Regeln nicht mehr lernen. Allerdings erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dies wird erst zum Ende des von der Schulverwaltung angestrengten Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht der Fall sein. "Ich bin überglücklich, die Rechtschreibreform ist Murks und muß jetzt vom Tisch", sagte Holstein nach der Verkündung. Zwei Stunden verhandelte die dritte Kammer des Gerichts über die Klage. Sie fußt auf zwei Vorwürfen: Während Holstein und seine Ehefrau Sabine sich in den Erziehungsrechten verletzt sehen, seien seine Kinder Ulrike (5), Sigurd (7) und Randolf (9), die in der Birken-Grundschule lernen, in den Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt. Seine Tochter in der ersten Klasse habe beispielsweise eine Schulfibel mit neuer Rechtschreibung und sein Sohn in der vierten Klasse mit alten Regeln. Für seinen Sohn in der zweiten Klasse habe die Lehrerin den Eltern Aufkleber gegeben, mit denen die alte Fibel der neuen angepaßt werden sollte. "Ich habe mich als einziger geweigert", berichtete Holstein. Einen "klassischen Grundrechtseinfluß" nannte der Anwalt des Klägers, der Jenaer Jura-Professor Rolf Gröschner, die Unterrichtsinhalte in der vierten Klasse des Sohnes Randolf: "Erst lernt der Junge Nußschale mit ß. Dann soll er diese Schreibweise wieder vergessen, denn jetzt wird das gleiche Wort mit ss schreiben." Gröschner kritisierte, daß es im Grundgesetz keine Regelung zur Sprache gebe. Dennoch sei die Rechtschreibreform von Obrigkeitsdenken gekennzeichnet. "Man versucht, Schulen zu instrumentalisieren, ohne daß eine parlamentarische Leitentscheidung vorliegt", so der Anwalt. Das Land Berlin hielt nach Aussage von Anwalt Bernd Hellriegel dem entgegen, daß die Rechtschreibung keine Gesetzesregelung erforderlich mache. "Das ist nur bei ethisch oder religiösen Fragen notwendig." Richter Hans-Peter Rueß sah das anders: "Die Rechtschreibung hat eine grundlegende Bedeutung für die Entwicklung junger Menschen." Die Schule werde zur "Initiatorin einer veränderten Rechtschreibung in der Gesellschaft", anstatt die "allgemein anerkannte Rechtschreibung" nachzuvollziehen. Wesentliche Fragen der Unterrichtsgestaltung dürften nicht durch Rundschreiben der Schulverwaltung entschieden werden. Genau dies hatte die Schulverwaltung jedoch im August vergangenen Jahres getan. Die ersten Klassen lernen jetzt ausschließlich die neuen Regeln. In den Klassen darüber gelten beide Schreibweisen. "Wir müssen dieses Urteil akzeptieren, gehen aber in Revision", sagte Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD). Das ist möglich, weil sich die Parteien auf eine Sprungrevision geeinigt hatten, um schnell eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen. Bis dahin werde in Berlin weiter wie bisher verfahren. Die Lehrergewerkschaft GEW bedauert das Urteil.

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