BRANDENBURG/HAVEL. Das brandenburgische Oberlandesgericht hat das Verbot des umstrittenen Thor-Steinar-Logos aufgehoben. "Das Markenlogo ist nicht verwechselbar mit einem verfassungsfeindlichen Symbol", sagte Gerichtssprecherin Ramona Pisal am Dienstag. Fortan darf das Runenlogo der Thor-Steinar-Kleidung wieder getragen werden. Alle diesbezüglichen noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren seien hinfällig, so die Gerichtssprecherin. Die Entscheidung des Gerichts ist vor allem eine herbe Niederlage für die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die das Logo-Verbot betrieben hat. Die Kleidermarke ist unter jungen Rechtsradikalen sehr beliebt. Allein in diesem Jahr sind nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums 257 Strafverfahren wegen des Logos eingeleitet worden. Die Polizei durchsuchte einschlägig bekannte Bekleidungsläden der rechten Szene, es gab Strafbefehle. Das Innenministerium muss nun die Thor-Steinar-Delikte wieder aus der Statistik der rechtsextremistischen Kriminalität streichen. Dadurch sinken die in diesem Jahr bereits erfassten rechten Straftaten von 893 auf 636. Rolf Grünebaum von der Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass um die 200 Verfahren nun eingestellt werden müssen. Ergangene Strafbefehle blieben aber rechtsgültig. Die Neuruppiner Staatsanwälte hatten in einer aufwändigen Beweisführung festgestellt, dass das Logo aus einer germanischen Wolfsangel und einer Tyr-Rune bestehe und diese Symbole während der NS-Zeit als Zeichen einer SA-Reichsführerschule und einer SS-Division gebraucht worden seien. Da nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Logo verfassungsfeindlichen Nazi-Symbolen zum Verwechseln ähnlich sieht, wurden Träger des Logos seit Jahresende 2004 strafrechtlich verfolgt. Schließlich schwenkte auch die Generalstaatsanwaltschaft, die die Neuruppiner Rechtsauffassung zunächst nicht geteilt hatte, darauf ein. Die Firma Mediatex aus Zeesen, die die Kleidung produzieren lässt, hatte daraufhin das Logo verändert. Mediatex-Anwalt Markus Roscher sieht sich nun bestätigt. "Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war unverhältnismäßig", sagte Roscher. Er prüft nun eine Schadensersatzklage auf Grundlage des brandenburgischen Staatshaftungsgesetzes. Der entstandene Schaden liege "im höheren sechsstelligen Bereich". Die Entscheidung der brandenburgischen Richter berührt auch andere Bundesländer. Auch der Berliner Generalstaatsanwalt hielt das Tragen des Logos bisher für strafbar. ------------------------------ Foto: Strittiges Logo

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| Mannschaft | Tore | Punkte | |||
| 1 | Borussia Dortmund | 80:25 | 81 | ||
| 2 | Bayern München | 77:22 | 73 | ||
| 3 | FC Schalke 04 | 74:44 | 64 | ||
| 4 | B. Mönchengladbach | 49:24 | 60 | ||
| 5 | Bayer Leverkusen | 52:44 | 54 | ||
| 6 | VfB Stuttgart | 63:46 | 53 | ||
| 7 | Hannover 96 | 41:45 | 48 | ||
| 8 | VfL Wolfsburg | 47:60 | 44 | ||
| 9 | Werder Bremen | 49:58 | 42 | ||
| 10 | 1. FC Nürnberg | 38:49 | 42 | ||
| 11 | 1899 Hoffenheim | 41:47 | 41 | ||
| 12 | SC Freiburg | 45:61 | 40 | ||
| 13 | 1. FSV Mainz 05 | 47:51 | 39 | ||
| 14 | FC Augsburg | 36:49 | 38 | ||
| 15 | Hamburger SV | 35:57 | 36 | ||
| 16 | Hertha BSC Berlin | 38:64 | 31 | ||
| 17 | 1. FC Köln | 39:75 | 30 | ||
| 18 | 1. FC Kaiserslautern | 24:54 | 23 | ||