Es sind zum einen Vorgaben der Europäischen Union, die im neuen Jahr für deutsche Autofahrer Veränderungen bringen. Dazu gehört der neue Führerschein. Aber natürlich haben auch nationale Entwicklungen ihre Auswirkungen.
„Ein kleines Beispiel sind die seltenen, speziellen Versicherungstarife für Frauen“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. „Die Bevorzugung oder Benachteiligung eines Geschlechts ist ab dem Jahreswechsel bei keiner Versicherung mehr zulässig.“
Bedeutendere Änderungen gibt es auf anderen Gebieten. Wir geben Ihnen einen Überblick zum Durchklicken. (dmn, TÜV, ADAC)
Neuer EU-Führerschein
Vom 19. Januar an gibt es neue Plastikkarten als Nachweis der Fahrerlaubnis. Sie sind ab dann nur noch 15 Jahre gültig. „Ganz wichtig: Das gilt nur für das Dokument selbst“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. „Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig.“ Nach Ablauf der Frist müsse lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Gesundheitschecks sind nicht vorgesehen. Bisherige Führerscheine gelten übrigens noch bis 2032 unbefristet weiter.
