Wir sagen Ihnen, was Sie wissen sollten, wenn Sie in eine Radarfalle geraten sind. Foto: dpa
Man rollt flott im fließenden Verkehr oder gar allein auf linker Spur dahin – und ist schnell etwas zu flott. Einen roten Blitz später weiß der Temposünder, was er getan hat. Er wurde erwischt. Doch was passiert jetzt?
Zunächst einmal wird das Foto von der Bußgeldstelle ausgewertet. Das Kraftfahrtbundesamt übermittelt die Daten des Fahrzeug-Halters und die Bußgeldstelle gleicht ab, ob es sich beim Fahrer auf dem Foto um den Halter handelt. Wenn der Sachbearbeiter davon ausgeht, dass Halter und Fahrer übereinstimmen, bekommt der Halter einen schriftlichen Anhörungsbogen. Mit diesem Fragebogen können Sie die Tempo-Überschreitung zugeben und dann auf den Bußgeldbescheid mit der Strafe warten.
Tipps für geblitzte Temposünder
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Tipps für geblitzte Temposünder
Wo finde ich den Bußgeld- und Punktekatalog?
Auf den Webseiten des Bundesverkehrsministeriums sowie bei Automobilclubs und Versicherern als Service wird der Bußgeld- und Punktekatalog im Internet angegeben und lässt sich leicht finden.
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Geblitzt in der Probezeit? Und jetzt?
Ab 21 km/h wird eine Nachschulung angeordnet. Die Probezeit wird dann von zwei auf vier Jahre verlängert. Auch wer zweimal mit einer geringeren Geschwindigkeit während der Probezeit geblitzt wird, muss zur Nachschulung und bekommt eine Probezeit-Verlängerung.
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Kann man Einspruch einlegen?
Ja, innerhalb von zwei Wochen und am besten per Fax oder Einschreiben. Der Einspruch braucht zunächst keine Begründung zu enthalten. Er wird an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dann kommt es gegebenenfalls zur Verhandlung.
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Was kostet anwaltlicher Beistand?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Lässt sich die Angelegenheit außergerichtlich regeln, liegen die kosten zwischen 400 und 600 Euro. Kommt es zur Verhandlung, wird es teurer.
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Kann ich andere Leute als Fahrer angeben
Ja, aber die Polizei wird ermitteln und Ihre Angaben prüfen. Sollten Sie gelogen haben, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
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Ich denke, das Messgerät war kaputt
Sie können Einspruch einlegen, müssen dann aber vor Gericht belegen, dass Sie fälschlicherweise geblitzt wurden. Das ist sehr schwierig.
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Wann droht der sogenannte Idiotentest?
Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht, wenn die Fahrerlaubnis wegen 18 und mehr Punkten in Flensburg entzogen worden ist. Nach einem halben Jahr kann man beantragen, dass die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird. Dann muss man sich untersuchen lassen.
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Ab wann droht eine Strafe?
Die Art und Höhe der Strafe richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und ob sie innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Bis 20 km/h gibt es ein Verwarngeld. Darüber drohen Bußgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und Fahrverbote. Das Punktesystem soll laut Medienberichten bald reformiert werden.
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Wenn Halter und Fahrer auf dem Foto nicht übereinstimmen können, weil sich zum Beispiel das Geschlecht eindeutig unterscheidet, bekommt der Halter einen Zeugen-Fragebogen. Er wird um Auskunft gebeten, wer gefahren ist. Man ist dazu verpflichtet, über seine eigene Person Auskunft zu geben, aber man muss niemanden belasten. Wenn der Halter keine Auskunft gibt, ermittelt die Polizei und vergleicht das Blitzer-Foto mit Passbildern der Verwandten auf dem Einwohner-Meldeamt.
Was Verkehrssünder, die geblitzt wurden, wissen sollten, lesen Sie in unserer Bildergalerie (oben).
Wie Autofahrer Punkte abbauen können
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Wie Autofahrer Punkte abbauen können
Ab wann gibt es eigentlich Punkte?
Vielen ist nicht klar, dass zum Beispiel auch falsches Parken mit bis zu 50 Euro und 1 Punkt geahndet werden kann, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, sagt Katharina Bauer vom ADAC. Generell kursiere im Bereich der Verkehrsdelikte viel gefährliches Halbwissen: So sei die Promillegrenze von 0,5 den meisten bekannt. Nur wenige denken aber daran, dass auch bei geringeren Promillewerten auffälliges Fahrverhalten als Trunkenheitsfahrt gewertet und entsprechend bestraft wird.
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Wie kann man den eigenen Punktestand sehen?
Der Punktekatalog des KBA ist im Internet abrufbar. Dort findet sich auch ein Formular, mit dem Neugierige eine Auskunft über ihren Kontostand beantragen können. Wer 8 oder mehr Zähler gesammelt hat, erfährt das automatisch: Dann gibt es eine erste Verwarnung der Behörde.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (1/3)
Abbauen lassen sich Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar bei einer örtlichen Fahrschule. Ein solcher Kursus entlastet das Konto um bis zu 4 Punkte, er kann aber nur einmal alle fünf Jahre besucht werden. Die Kurse umfassen neben vier Gruppensitzungen auch eine Beobachtungsfahrt. Ziel ist es, die Teilnehmer für ihre Schwächen zu sensibilisieren, um diese in Zukunft beseitigen zu können. Die Kosten für die Seminare betragen jeweils 250 bis 300 Euro – Investitionen, die sich laut ADAC für die betroffenen Autofahrer lohnen können.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (2/3)
So haben Verkehrsünder mit bis zu acht Punkten auf dem Konto die Chance, vier Zähler zu tilgen. Bei 9 bis 13 Punkten sind es noch zwei. Wichtig dabei: Die Führerscheinstelle muss binnen drei Monaten über das absolvierte Seminar in Kenntnis gesetzt werden. Für Fahrer mit 14 bis 17 Punkten ist der Kurs verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird so lange die Fahrerlaubnis entzogen, bis der Betroffene den Besuch nachweisen kann. Derartige Zwangskurse führen allerdings nicht zu Punktabzügen.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (3/3)
Die andere, deutlich günstigere Methode zum Punkteabbau ist regelgerechtes Fahren. „Einträge im Verkehrszentralregister werden nach zwei Jahren gestrichen“, erklärt Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt. „Voraussetzung
ist aber, dass es in dieser Zeit keinen weiteren Eintrag gab.“ Wer also jedes Jahr einmal beim Rasen oder einer anderem Delikt erwischt wird, schleppt unter Umständen auch noch die Verkehrssünden von vor zehn Jahren mit sich herum.
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Verkehrspsychologisches Einzelgespräch
Wer zu einem Zwangskurs verdonnert wurde und damit keine Punkte abbauen kann, dem bleibt noch das verkehrspsychologische Einzelgespräch. Kostenpunkt für mindestens drei Sitzungen: 300 bis 350 Euro. Dafür werden zwei Punkte abgezogen.
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Wann ist der Lappen weg?
Ab 18 Punkten gibt es vor einem Fahrverbot kein Entrinnen mehr: Automatisch wird dann die Fahrerlaubnis entzogen. Betroffene Verkehrssünder müssen mindestens sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten. Um die Lizenz zurückzubekommen, ist in der Regel eine MPU erforderlich. Für besonders schwere Delikte wie Unfallflucht oder Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis auch schon eher einkassiert werden.
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Wie kann ich mich wehren? (1/2)
„Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ein gewichtiger Eingriff in die Bürgerrechte. Geschieht das zu Unrecht, sollte man sich das auf keinen Fall gefallen lassen“, sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Aber auch bei tatsächlich begangenen Vergehen lassen die Gerichte manchmal Gnade walten - zum Beispiel bei Erstverstößen oder wenn ohne Führerschein das berufliche Aus droht.
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Wie kann ich mich wehren? (2/2)
„Die Gerichte und Behörden haben einen gewissen Spielraum“, erläutert Elsner. Wer aus Versehen über eine rote Ampel fährt, weil es auf der Nebenspur schon losgeht, habe durchaus eine Chance, nicht den vollen Bußgeldsatz bezahlen zu müssen. Andererseits können Wiederholungstäter empfindlicher zur Kasse gebeten werden als Ersttäter. Einzig auf die Punkte haben Behörden und Gerichte keinen Einfluss: Die gibt es auf jeden Fall und ohne Abzüge.
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Rechtliche Schritte nicht immer sinnvoll
Man sollte nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen: „Wegen Bußgeldern unter 35 Euro würde ich mich nie mit Polizisten streiten. Auch beim Falschparken lohnt sich ein Rechtsstreit nicht“, so Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltsverein. Für einen Anwalt können in solchen Fällen ohne Rechtsschutzversicherung schnell bis zu 800 Euro fällig werden.
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Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
Nach zwei Jahren verfallen die Punkte automatisch. Kommt es jedoch innerhalb dieser Zeit zu weiteren Verstößen, werden alle vorhandenen Punkte erst nach Ablauf der Tilgungsfrist des letzten Eintrages gelöscht. Außer bei Alkohol- und Drogendelikten oder anderen schweren Taten bleibt ein Punkt maximal fünf Jahre lang in der Datenbank gespeichert.
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Was ist eigentlich mit „Flensburg“ gemeint?
Mit diesem „Flensburg“, von dem häufig die Rede ist, ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Hauptsitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe – nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte – besteht aber nicht. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur 1 Punkt.
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