Das Bundesumweltamt fordert in einem Gutachten zu den Flugrouten des neuen Berliner Großflughafens mehr Schutz vor Fluglärm. Foto: dpa
Das Bundesumweltamt fordert in einem Gutachten zu den Flugrouten des neuen Berliner Großflughafens mehr Schutz vor Fluglärm. Foto: dpa
Berlin –
Das Umweltbundesamt kritisiert die Routen für den neuen Großflughafen Berlin Brandenburg International. Probleme gibt es vor allem am Müggel- und am Wannsee. Politiker wollen aber die Forderung der Gutachter ignorieren.
Ein Gutachten des Umweltbundesamts (UBA) hat den Streit um die künftigen Flugrouten in Berlin und Brandenburg angeheizt. Es gibt in wesentlichen Punkten den Bürgern Recht, die mehr Schutz gegen den Fluglärm fordern. Die aktuelle Planung werde „der komplexen Besiedelungsstruktur in der Umgebung des Flughafens BER nur unzureichend gerecht“, kritisiert die oberste deutsche Umweltbehörde in ihrer Stellungnahme, die nach längerem Streit am Mittwoch auf der UBA-Internetseite veröffentlicht wurde. Das Bundesamt fordert weitere Lärmminderungsmaßnahmen.
Zielkonflikt nicht lösbar: „Bei der Festlegung von Flugrouten sollte eine Verlärmung von Siedlungs- und Erholungsräumen möglichst vermieden werden. Beide Forderungen lassen sich am Flughafen BER nicht in Einklang bringen.“ Durch die Entscheidung, den Flughafenstandort an den Rand eines dicht besiedelten Gebietes und in die Nähe von Erholungsgebieten zu legen, ergebe sich ein Zielkonflikt, der nicht vom Umweltbundesamt gelöst werden könne. Dem Amt sei deshalb nur eine Abwägung möglich.“
Grundsätzliche Kritik: „Die Flugroutenvorschläge der DFS beinhalten aus Sicht des Lärmschutzes zwar eine Reihe positiver Aspekte, werden aber der komplexen Besiedelungsstruktur in der Umgebung des Flughafens BER nur unzureichend gerecht. Dies wird an drei Regionen besonders deutlich, und zwar die Gebiete um den Wannsee und den Müggelsee sowie der Bereich der Havelseen. Unsere Analysen ergaben, dass für alle drei Bereiche gesonderte Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich sind.“
Keine Flüge am Tag über Wannsee: „So können aus Lärmschutzgründen Flüge während des Tages (6 bis 22 Uhr) nicht über den Wannsee durchgeführt werden... In der Nachtzeit (22 bis 24 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr) ist dies wegen des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und dem bestehenden Nachtflugverbot von 24 bis 5 Uhr möglich.“ Müggelseeroute entlastet Erkner: „Die Analysen zeigen, dass sowohl am Tag als auch in der Nacht weniger Personen vom Fluglärm betroffen werden, wenn – wie von der DFS vorgesehen – die Abflüge über den Müggelsee erfolgen. Zudem hätte eine Verlegung der Abflugrouten über den Müggelsee auf die Umgehungsrouten eine starke Doppelbelastung der Gemeinde Erkner zur Folge.
Die Gemeinde Erkner wird auch nach den Flugroutenplanungen der DFS bei Starts in östlicher Richtung und bei Landungen aus Osten überflogen. Dabei ist die Anzahl der Starts noch relativ gering, da es nur diejenigen Luftfahrzeuge betrifft, die den geforderten Steiggradienten für die Müggelseeroute nicht erbringen können und deshalb die Flugroute über Erkner nehmen müssen. Diese Situation würde durch den Verzicht auf Überflüge des Müggelsees noch verstärkt, das heißt, es wäre dann in Erkner eine höhere Fluglärmbelastung zu erwarten.“
Müggelseeroute gefährdet Erholung: „Die Abflüge über dem Müggelsee sind gleichwohl besonders problematisch. Durch die sehr späte Offenlegung der tatsächlich geplanten Flugrouten sind bedeutende Änderungen zu den im Planfeststellungsverfahren unterstellten Routen vorgenommen worden. Dadurch sind nun Menschen betroffen, die davon ausgegangen sind, gerade nicht durch den Flughafen BER durch Fluglärm berührt zu sein. Zudem ist der Müggelsee ein wichtiges Naherholungsgebiet, das in seinem Freizeitwert durch den Fluglärm eingeschränkt wird.“
Route über Gosener Wiesen ist zu prüfen: „Das Umweltbundesamt hält auch andere Flugroutenverläufe für möglich, um die Fluglärmsituation in der Region am Müggelsee zu verbessern.“ Die Senatsumweltverwaltung hat einen Routenvorschlag erstellt, der vorsieht, dass alle Abflüge in östlicher Richtung von der Nordbahn zunächst geradeaus (mit einem ca. 4-Grad-Rechtsknick südlich an Bohnsdorf vorbei) und später über die Gosener Wiesen hinwegführen. „Dieser Flugroutenvorschlag wird von uns unterstützt, weil er offensichtlich ein beträchtliches Lärmminderungspotenzial hat. Der Vorschlag ist deshalb von der DFS zu prüfen.“ Allerdings: „Durch die Vorgabe eines unabhängigen Parallelbahnbetriebs wurden andere mögliche Bahnnutzungskonzepte und damit lärmoptimierte Flugroutenführungen von vornherein ausgeschlossen.“
Ruhe an den Havelseen bei Potsdam: „In der Region um die Havelseen können insbesondere durch die Anwendung lärmmindernder Anflugverfahren die Menschen vom Fluglärm entlastet werden.“
Es wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch die Wahl des Standorts Schönefeld „eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern künftig dem Fluglärm ausgesetzt sein wird“. Das Erholungsgebiet Müggelsee im Osten Berlins werde „in seinem Freizeitwert durch den Fluglärm eingeschränkt“. Die Gebiete am Wannsee im Südwesten Berlins sollten zumindest am Tag, wenn starker Verkehr herrscht, nicht überflogen werden.
Anfang Juli 2011 machte die Deutsche Flugsicherung diese Vorschläge für die BER-Abflugrouten. Die Entscheidung trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Anfang Juli 2011 machte die Deutsche Flugsicherung diese Vorschläge für die BER-Abflugrouten. Die Entscheidung trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Anfang Juli 2011 machte die Deutsche Flugsicherung diese Vorschläge für die BER-Abflugrouten. Die Entscheidung trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Anfang Juli 2011 machte die Deutsche Flugsicherung diese Vorschläge für die BER-Abflugrouten. Die Entscheidung trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Anfang Juli 2011 machte die Deutsche Flugsicherung diese Vorschläge für die BER-Abflugrouten. Die Entscheidung trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Anfang Juli 2011 machte die Deutsche Flugsicherung diese Vorschläge für die BER-Abflugrouten. Die Entscheidung trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Das UBA bekräftigte seine Forderung, auf stadtnahen Flughäfen eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr einzuhalten. „Diese Empfehlung gilt auch für den Flughafen BER“ in Schönefeld, stellte das Bundesamt klar.
Grüne wittern Skandal
Die Forderung nach einer längeren Nachtruhe am neuen Flughafen Berlin Brandenburg stieß beim Bund und im Berliner Senat auf Ablehnung. Sie sei „nicht umsetzbar, weil sie nicht gesetzeskonform wäre“, sagte Klaus-Dieter Scheurle (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. „Das Thema Nachtflüge ist höchstrichterlich entschieden“, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Das Bundesverwaltungsgericht habe im Oktober die Regelung bestätigt, nach der nur von 0 bis 5 Uhr ein striktes Nachtflugverbot gelten müsse.
Die Flugrouten für den Flughafen BER sollen nun erst am 30. Januar nach einer Sitzung der Fluglärmkommission veröffentlicht werden – bisher war vom 26. Januar die Rede. Am 7. Februar beginnt auf dem Airport der Probebetrieb mit Komparsen.
Betriebsaufnahme 3. Juni
Die Eröffnungsfeier für den Flughafen mit viel Prominenz ist für den 24. Mai geplant. Am 3. Juni, 5 Uhr, nimmt der BER seinen Betrieb auf.
Demonstration am 21. Januar
Fluglärmgegner planen für Sonnabend, 21. Januar, ihre nächste Demonstration. Ab 14 Uhr wollen sie vom Bahnhof Friedrichstraße zum Gendarmenmarkt ziehen. Tausende Teilnehmer werden erwartet. Eine der zentralen Forderungen ist das Nachtflugverbot für Schönefeld. Zuletzt hatten am Montag in Friedrichshagen 2 000 Menschen gegen die geplanten Flugrouten protestiert.
Debatte im Abgeordnetenhaus
Im Abgeordnetenhaus wird es am Donnerstag um die Flugrouten gehen. Die Grünen bringen einen Antrag ein, in dem sie eine Umfliegung des Müggelsees fordern. Sie verlangen auch ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Das lehnen der Senat und die Flughafenplaner ab. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Regelung, die Nachtruhe auf 0 bis 5 Uhr zu beschränken, bestätigt.
Wowereit wertete aber als positiv, dass das UBA auf die vom Senat gewünschte Alternativstrecke zur Müggelseeroute eingehe. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das Ende Januar den endgültigen Routenplan vorlegen will, müsse solche Alternativen „intensiv prüfen“. Scheurle sah aber wenig Chancen dafür, dass die Müggelseeroute daraus gestrichen wird.
Die Grünen kritisierten, dass zentrale Forderungen nicht übernommen werden. „Die Verantwortlichen dürfen das Gutachten nicht ignorieren“, sagte der Verkehrspolitiker Toni Hofreiter der Berliner Zeitung. Der Versuch des Bundes, die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern, sei „skandalös“.
Scheurle wies dies zurück. Er habe den UBA-Präsidenten Jochen Flasbarth, der ihn am Montag anrief, nur gebeten, auf die für Dienstag geplante Pressekonferenz zu verzichten.
„Sollte das Bundesverkehrsministerium tatsächlich Druck auf das UBA ausgeübt haben, um die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern, wäre das ein Skandal“, sagten die Grünen-Politiker Ramona Pop und Harald Moritz am Dienstag. In ihrem Antrag „Flugrouten optimieren, AnwohnerInnen besser schützen“, der am Donnerstag in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, unterbreitet die Grünen-Fraktion Vorschläge, wie der Lärmschutz rund um den neuen Schönefelder Flughafen verbessert werden könnte. Darin sprechen sich die Grünen unter anderem für ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sowie einen Verzicht die Überfliegung des Müggelsees aus.
Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB)
Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) sprach von einem „Verbot“ der Pressekonferenz durch die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr. Die erzwungene Absage der Pressekonferenz, sei nicht nur ein „Maulkorb“ für das Umweltbundesamt, sondern auch eine „schlimme Nötigung“ dessen Präsident Jochen Flasbarth. Die BVBB-Vorsitzende Astrid Bothe erklärte, dass der Verein noch am heutigen Donnerstag beim UBA einen Antrag auf Akteneinsicht mit der Forderung nach unverzüglicher Bescheidung beantragen werde. Sie kritisierte das System von Lobbyverbänden der Luftfahrt, politischen Abhängigkeiten und administrativer Folgsamkeit, das „mafiöse Züge“ trage.
Beobachter vermuten, dass sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vor allem an der UBA-Position für ein striktes Nachtflugverbot (22 bis 6 Uhr) gestoßen habe. Die Ausführungen könnten im anhängigen Verfahren zur Nachtflugregelung in Frankfurt am Main, dem größten und wichtigsten Flughafen Deutschlands, gegen die Flughafenbetreiber verwendet werden, hieß es. Am 13. März 2012 will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das Revisionsverfahren verhandeln, mit dem private Anlieger, eine Klinik und mehrere Gemeinden im Umkreis des Flughafens ein Nachtflugverbot durchsetzen wollen. Im Streit mit dem UBA gehe es dem Bund weniger um den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld, sondern um den Frankfurter Airport, sagte ein Luftfahrtexperte der Berliner Zeitung.
Einen Maulkorb habe es nicht gegeben, sagte ein Sprecher Ramsauers. Allerdings seien die Gespräche zwischen den beteiligten Behörden und Ministerien noch im Gange. „Entscheidend ist, dass im Rahmen des internen Abwägungsprozesses alle rechtlichen und fachlichen Aspekte, also auch und vor allem Aspekte des Lärmschutzes, sorgfältig geprüft und bewertet werden, um ein bestmögliches Ergebnis im Sinne der Anwohner und Anrainergemeinden zu erzielen“, so der Sprecher. „Dementsprechend fließt die lärmfachliche Bewertung des Umweltbundesamtes, die seit wenigen Tagen dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vorliegt, in die Abwägung ein.“ Es enthalte „viele wichtige Hinweise bezüglich der An- und Abflugverfahren. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird diese Hinweise nun in den Prüfprozess einbeziehen und fachlich bewerten“. Allerdings würden bei der Routenplanung „keine Entscheidungen über Betriebszeiten (also etwa Nachtflugregelungen) getroffen“.
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