Ein Berliner Verein, der unter anderem für Sex mit Tieren werben will, ist mit seiner Eintragung ins Vereinsregister vor Gericht gescheitert. Trotz mehrfacher Änderungen des Satzungsentwurfs hatte das zuständige Amtsgericht Charlottenburg die Anmeldung zurückgewiesen. Eine Beschwerde dagegen vor dem Berliner Kammergericht blieb erfolglos (Az. 12 W 69/12), wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der beabsichtigte Vereinszweck sei sittenwidrig, hieß es zur Begründung. Wer in der Öffentlichkeit für körperliche Liebe eines Menschen zu einem Tier und für entsprechende sexuelle Handlungen um Verständnis werben wolle, verstoße gegen die allgemein anerkannte Sittenordnung. Diese sei in der Rechts- und Sozialmoral fest verankert und stimme mit der Rechtsordnung überein. Demnach würden sexuelle Handlungen des Menschen an oder mit Tieren abgelehnt und als unanständig verurteilt. (dpa)
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