21.01.2012

Auto-Brandstiftungen: Millionen Handys überwacht

Von Andreas Kopietz
Seit Jahren werden in Berlin Autos angezündet. Mindestens seit 2009 sucht die Polizei Brandstifter auch über Funkzellenabfragen.
Seit Jahren werden in Berlin Autos angezündet. Mindestens seit 2009 sucht die Polizei Brandstifter auch über Funkzellenabfragen.
Foto: dpa
Berlin –  

Nach Bekanntwerden der Abfrage von Handydaten bei der Jagd nach Autobrandstiftern steht die Berliner Polizei in der Kritik. Sie forderte nach Informationen der Berliner Zeitung mehr Daten an als bisher bekannt.

Bei der Jagd nach Autobrandstiftern hat die Berliner Polizei viel mehr Handys überwacht, als bisher angenommen. Nach Angaben eines Mobilfunknetz-Betreibers wertete die Polizei von Herbst 2009 bis Ende 2011 mehrere Millionen Standortdaten von Handys aus.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die Polizei nach einer versuchten Autobrandstiftung im Oktober 2009 in Friedrichshain die Daten aller Handyverbindungen in dem Gebiet ausgewertet hat, um festzustellen, wer zur Tatzeit in der Nähe war. Angefordert wurden Daten von T-Mobile, Vodafone, e-Plus und O2. Die Dokumente wurden mittlerweile von dem Portal netzpolitik.org ins Internet gestellt.

Nummernabgleich soll bei Spurensuche helfen

Allerdings ging die Überwachung von 13 Funkzellen in der Gegend bis 8. März 2010 weiter, wie aus einem Bescheid der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Allein in dieser Zeit waren hunderttausende Handybesitzer im Visier der Polizei, heißt es bei einer Telefongesellschaft. Ein Mitarbeiter beschrieb die Vorgehensweise: „Man hat alle Telefone, die in der Nähe sind, wenn ein Auto brennt. Dann gleicht man alle Nummern ab, die bei der zweiten Brandstiftung in der Nähe sind. Sind zwei Nummern identisch, ist das verdächtig.“

Besonders intensiv wurden im vergangenen Jahr, als die Brände rasant anstiegen, Positionsdaten von Handys angefordert. Nach der Festnahme eines Täters, der zugab, im Sommer mehr als 100 Autos angezündet zu haben, wurden etwa seine Telefondaten mit seinen Aussagen verglichen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, betätigte. „Das Überwachen von Funkzellen als strafprozessuales Mittel wird unverändert angewendet“, sagte er.

Die Fahnder sehen sich vom Paragrafen 100a der Strafprozessordnung gedeckt. Er legt fest, welche Taten schwer genug sind, damit Telekommunikation überwacht werden darf. Der Katalog reicht von Völkermord und Drogenhandel über Brandstiftung bis zu Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.

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