31.01.2012

Berliner Wasserbetriebe: Preissenkung kommt voraussichtlich im März

Von Jan Thomsen
        

Keime sind kein Problem beim Berliner Wasser, sondern die Preise.
Keime sind kein Problem beim Berliner Wasser, sondern die Preise.
Foto: Markus Wächter
Berlin –  

Der Kartell-Streit über die Höhe der Wasserpreise in Berlin geht in die entscheidende Phase. Die Berliner Wasserbetriebe haben am Montag die Abmahnung des Kartellamts beantwortet.

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB), seit 1999 knapp zur Hälfte privatisiert, haben am Montag ein rund 180 Seiten starkes Antwortschreiben ans Bundeskartellamt geschickt, das sich mit einer Abmahnung der Behörde vom Dezember beschäftigt. Die Bonner Preiswächter verlangten darin eine Senkung der Trinkwasserpreise um 19 Prozent ab 2012, weil sie „nach vorläufiger rechtlicher Bewertung“ zu dem Schluss gekommen waren, dass in Berlin „missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise“ kassiert würden. Die endgültige Verfügung zur Preissenkung wird im März erwartet.

Preis kommt wie eine Gebühr zustande

Mit diesem Schritt greift die Bundesbehörde erstmals in die Tarifkalkulation eines Wasserversorgers ein. „Kartellbehörden müssen in die Lage versetzt werden, flächendeckend eine verschärfte Aufsicht über alle Wasserversorger ausüben zu können“, sagte dazu der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Bisher scheiterte dies daran, dass Wasser meistens über (gesetzlich festgelegte) Gebühren abgerechnet wird, das Kartellamt aber nur für (auf dem Markt erzielte) Preise zuständig war. Für den Verbraucher sei dies aber unerheblich, sagt Mundt. In Berlin wird der Trinkwassertarif als „Preis“ bezeichnet, das Abwasser per Gebühren abgerechnet.

Die Berliner Wasserbetriebe wiesen den Vorwurf des Monopol-Missbrauchs schon damals zurück und formulierten ihre Begründung nunmehr ausführlich. Das Hauptargument lautet dabei nach wie vor, dass in Berlin zwar offiziell ein Preis berechnet werde. Der aber hänge ausschließlich von rechtlichen Vorgaben ab, so dass er letztlich wie eine Gebühr zustande komme.

Daher ist laut BWB das Kartellrecht gar nicht anwendbar auf die Berliner Situation. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Tarifveränderungen“, sagt BWB-Chef Jörg Simon dazu. Aber der Weg übers Kartellrecht, initiiert noch vom ehemaligen Wirtschaftssenator und Privatisierungsgegner Harald Wolf (Linke), sei der falsche. Zurzeit läuft noch eine Feststellungsklage der BWB gegen die Anwendbarkeit des Kartellrechts, BWB-Chef Simon kündigte eine weitere Klage gegen die endgültige Preissenkungsverfügung an.

Wasserpreis seit 1999 um ein Drittel gestiegen

Seit der Teilprivatisierung von 1999 ist der Wasser-Gesamtpreis um rund ein Drittel gestiegen. Zu einem Teil sind dafür vertraglich vereinbarte Verzinsungsregeln verantwortlich, die die Gewinne für Land und Private hochschrauben. Derzeit untersucht ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses die Privatisierungsverträge, deren Offenlegung 2011 mit dem öffentlichen Druck eines Volksbegehrens erzwungen worden war.

Die Berliner Gefechtslage an der Wasserfront ist kompliziert, weil das Land Berlin zugleich mit den privaten Investoren Veolia und RWE verhandelt: Mit RWE über einen Rückkauf von deren knapp 25 Prozent, mit Veolia über eine Vertragsveränderung, die auch zu niedrigeren Tarifen führen soll. Beide Verhandlungen sind abhängig davon, was beim Kartell-Streit herauskommt. Denn wenn die Tarife sinken müssen, sinkt auch der Unternehmenswert und damit eine mögliche Rückkaufsumme. Zudem streiten sich Land und Investoren über eine Nachzahlungsforderung der Privaten in Höhe von 340 Millionen Euro. Das Land bestreitet den Anspruch.

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