18.01.2012

Bewährungsstrafe: Schnelles Geld mit Gammel-Döner

Von Iris Brennberger
Schon bevor es vergammelt, ist Putenfleisch keine appetitliche Angelegenheit. Hier drängeln sich tausende Puten in einem Stall in Bösel bei Oldenburg (Archivbild vom 14.01.2010).
Schon bevor es vergammelt, ist Putenfleisch keine appetitliche Angelegenheit. Hier drängeln sich tausende Puten in einem Stall in Bösel bei Oldenburg (Archivbild vom 14.01.2010).
Foto: picture alliance / dpa
Berlin –  

Immer wieder werden Verbraucher mit Nachrichten von verseuchten Lebensmitteln verunsichert. Fünf Jahre nach dem Skandal um verdorbenes Putenfleisch verurteilt das Amtsgericht Tiergarten drei Männer zu Bewährungsstrafen.

Zuletzt waren es antibiotikaresistente Keime auf Hähnchenfleisch, davor Ehec auf Sprossen oder Schlachtabfälle im Essen. Immer wieder verunsichern Lebensmittelskandale die Verbraucher. Vor gut fünf Jahren beherrschte das Thema Gammelfleisch im Döner die Schlagzeilen, nachdem Lebensmittelkontrolleure im September 2006 in der Beusselstraße rund hundert Tonnen minderwertiges und größtenteils verdorbenes Putenfleisch beschlagnahmt hatten. Jetzt wurde ein Urteil in diesem Fall gesprochen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte am Mittwoch drei frühere Berliner Geschäftsleute im Alter von 51, 44 und 41 Jahren zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz.

Laut Staatsanwaltschaft hatten die drei türkischen Staatsbürger von Mai bis September 2006 insgesamt 320 Tonnen Putenfleisch in Italien gekauft und in einem Kühlhaus in der Beusselstraße gelagert. Sie bedienten sich dazu einer Firma, deren offizieller Geschäftsführer nur ein Strohmann für sie gewesen sei. Die drei hatten beschlossen, „in Fleisch zu machen“, um so „schnelles Geld zu verdienen“, so der Vorsitzende Richter. Einer von ihnen hatte bereits Erfahrung im Obst- und Gemüsegeschäft auf dem Großmarkt , die beiden anderen gaben zu ihrem beruflichen Hintergrund „Lehrer und Bürokaufmann“ sowie Journalist an.

Ranzig und mit Salmonellen

Als die Kontrolleure im Kühlhaus auftauchten, waren 217 Tonnen des importierten Fleisches bereits an 19 verschiedene Dönerhersteller verkauft worden. Von den restlichen 103 Tonnen wurden zweimal zahlreiche Proben genommen und untersucht. Das Fleisch sei teilweise „alt und ranzig“ gewesen, so die Staatsanwältin, ein Großteil mit Salmonellen und anderen Krankheitserregern belastet. Ergebnis: 70 Tonnen waren „nicht für den menschlichen Verkehr geeignet und zum Teil gesundheitsschädlich“. Die Anklage ging davon aus, dass die drei Männer wussten, dass ihre Ware vergammelt war und die Gesundheitsgefährdung der Verbraucher in Kauf nahmen. Das Fleisch hätten sie den Dönerproduzenten unter dem üblichen Preis angeboten. Bei der Lagerung wurde offenbar nicht die nötige Kühltemperatur eingehalten.

Dass zwischen der Beschlagnahmung des Fleisches und der Gerichtsverhandlung mehr als fünf Jahre vergingen, erklärte ein Gerichtssprecher mit der nötigen Anfertigung von Gutachten. Hinzu komme, dass andere Verfahren, in denen Beschuldigte in U-Haft sitzen, Vorrang haben, und der Vorsitzende Richter wechselte. Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, einigten sich Anwälte, Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine Verfahrensabsprache. Die Angeklagten räumten die lebensmittelrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit den gefundenen 103 Tonnen Fleisch ein, ohne nähere Angaben zu machen. Dafür wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Frage, ob und inwieweit das bereits verkaufte Putenfleisch verdorben war, wurde ausgeklammert. Es sei nicht mehr möglich, hier einen Tatnachweis zu führen, so der Richter. Es gebe auch keine Hinweise, dass Menschen durch den Verzehr von Döner krank geworden seien.

Bei diesem Verstoß gegen das Lebensmittelrecht handele sich eindeutig um einen besonders schweren Fall, so der Richter, schon wegen der großen Menge an verdorbenem Fleisch. Wäre es verkauft worden, hätte es viele Menschen in Gefahr gebracht. Für die Angeklagten spreche aber, dass ihre Geständnisse glaubwürdig und sie nicht vorbestraft seien. Sie hätten sich auch seit 2006 nichts mehr zuschulden kommen lassen. Die lange Verfahrensdauer – für die sie nichts könnten – habe eine „nicht unerhebliche Belastung“ für sie dargestellt. Deshalb würden von der zweijährigen Haftstrafe sechs Monate als verbüßt angerechnet. Zwei der Männer sind derzeit arbeitslos, einer arbeitet als Bürokaufmann. Sie wollten schnell zu Geld kommen, so der Richter, „aber Sie sind nach kurzer Zeit auf die Nase gefallen“.

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