25.01.2012

Dubiose Immobiliengeschäfte: Eine Kundin beschwerte sich schon 2008 bei Braun

Von Ulrich Paul
Michael Braun, Politiker und Notar.
Michael Braun, Politiker und Notar.
Foto: dapd
Berlin –  

Neue Hinweise legen nahe, dass der CDU-Politiker Michael Braun schon seit Jahren über dubiose Immobiliengeschäfte informiert war.

Gegen den Notar Michael Braun, der für zwölf Tage als Senator für Justiz und Verbraucherschutz amtierte, sind bis Anfang des Jahres drei Beschwerden bei der Berliner Notarkammer eingegangen. Das teilte die Kammer der Berliner Zeitung mit. Vor dem Landgericht sind darüber hinaus zwei sogenannte Notarkostenbeschwerden anhängig, wie Landgerichtspräsident Bernd Pickel erklärte. Entscheidungen zu den Beschwerden liegen noch nicht vor.

Interessant: Eine der Notarkostenbeschwerden bezieht sich auf ein Immobiliengeschäft aus dem Jahr 2007, bei dem Braun als Notar mitgewirkt hat. Der Verkauf der Wohnung, der von dem Immobilienvertrieb Swisskontor eingefädelt worden war, kam damals nicht zustande, weil die Käuferin das ihr zugeschriebene Angebot erfolgreich widerrief. Gleichwohl forderte Braun Gebühren in Höhe von 535,80 Euro, die die Frau aber nicht zahlen wollte. Sie argumentierte in einem Brief aus dem Jahr 2008 an Braun, dass ihr „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ eine Unterschrift entlockt worden sei. Die zur Rede stehende Angebotsverhandlung, Grundlage der Forderung, habe es aus ihrer Sicht „nie gegeben“.

Braun verwahrte sich gegen die Darstellung und bestand auf Bezahlung der Rechnung. Daraufhin überwies die Frau schließlich den ausstehenden Betrag. „Wir haben gedacht, dass uns niemand glaubt“, sagt ihr Lebensgefährte heute. Erst nachdem im Dezember 2011 nach der Berufung Michael Brauns zum CDU-Justizsenator eine Reihe ähnlicher Fälle bekannt wurden, entschloss sich die Frau dazu, ihr Geld zurückzufordern. Braun leitete den Fall jetzt selbst zur Klärung ans Landgericht. Der Vorgang zeigt, dass der CDU-Politiker schon vor Jahren zumindest einen Hinweis auf die dubiose Geschäftspraxis erhalten hat.

Ungerechtfertigt Honorar für geplatztes Immobiliengeschäft eingefordert

Auf den Rechtsanwalt und Notar Marcel Eupen geht eine weitere Notarkostenbeschwerde gegen Braun zurück. Eupen wirft Braun ebenfalls vor, als Notar ungerechtfertigt ein Honorar für ein geplatztes Immobiliengeschäft einzufordern. Dabei geht es um einen Notartermin vom 20.Juni 2011, bei dem sich Braun von seinem Kollegen Uwe Lehmann-Brauns vertreten ließ. Der arbeitet in der selben Sozietät am Kudamm und ist wie Braun nach wie vor Mitglied der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Lehmann-Brauns beurkundete am Abend jenes 20.Juni das Kaufangebot eines Ehepaares für eine Eigentumswohnung in der Schöneberger Rubensstraße, die 145 000 Euro kosten sollte. Die Wohnung hatte Eupens Angaben zufolge aber nur einen Wert von knapp 53000 Euro. Der Kaufvertrag wurde aber nicht wirksam, weil die Eheleute den Schwindel rechtzeitig bemerkten. Für die Notarleistung forderte Braun dennoch 599,05 Euro.

Diese Forderung weist Eupen zurück. Er bemängelt unter anderem, dass das Ehepaar anders als im Kaufangebot dargestellt „zu keinem Zeitpunkt“ einen Entwurf des Vertragswerks erhalten habe. Damit sich Kaufinteressenten mit dem Thema vertraut machen können, sollen sie den Vertragsentwurf normalerweise 14 Tage vorher zugestellt bekommen. Braun weist Vorwürfe, den Aufklärungspflichten nicht nachgekommen zu sein, zurück. Dies sei „ehrenrührig“.

Zur Masche der dubiosen Immobilienvertriebe gehört es, den Verkauf einer Immobilie vertraglich in ein Angebot und in die Annahme des Angebots aufzuteilen. Viele Käufer erkennen bei der Angebotsabgabe nicht, dass dieses unwiderruflich ist. Der Verkäufer muss das Angebot nur annehmen – und das Geschäft ist perfekt. Dass diese Aufspaltung möglich ist, liegt an den laxen Richtlinien der Berliner Notarkammer. Während es in den Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer heißt, die Aufspaltung sei „in der Regel unzulässig“, ist die Praxis in Berlin bislang erlaubt. Erst nach der Kritik von Verbraucherschützern sollen die Richtlinien jetzt geändert werden.

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