12.12.2011

Erste Konsequenzen: Notarkammer will Richtlinien verschärfen

Von Andrea Beyerlein
Berlin –  

Zumindest die Berliner Notarkammer zieht erste Konsequenzen aus der Debatte um Noch-Verbraucherschutzsenator Michael Braun: Sie will die Richtlinien für Notare beim Verkauf von Immobilien ändern, um arglose Anleger besser vor unseriösen Geschäftemachern zu schützen.

Das berichtet die Berliner Morgenpost unter Verweis auf Kammer-Geschäftsführer Andreas Krahl. Dabei geht es um die umstrittene Aufsplittung von Verträgen in Kaufangebot und -annahme, wie sie auch bei den notariellen Beurkundungen von Michael Braun Gang und Gäbe war. Den Käufern war vielfach nicht bewusst, dass sie sich mit der Unterzeichnung des „Angebotes“ bereits verbindlich festgelegt hatten und es nur noch der „Annahme“ durch den Verkäufer der „Schrottimmobilien“ bedurfte, um das Geschäft perfekt zu machen.

Strengere Verbraucherschutzregeln

Die Bundesnotarkammer wertet diese Aufspaltung als unzulässig. Entsprechend ihrer Empfehlungen gelten in fast allen anderen Bundesländern strengere Regeln zum Schutz von Verbrauchern. Das soll jetzt offenbar auch in Berlins nachgeholt werden. Vor einer Woche hatte die Präsidentin der Berliner Notarkammer, Elke Holthausen-Dux, die hiesige Praxis noch für ausreichend gehalten: Für die Aufspaltung von Kaufverträgen könne es „sachliche Gründe“ geben, sagte sie der Berliner Zeitung. „Und was sachliche Gründe sind, ist wiederum eine Frage des Einzelfalls, die auch durchaus unterschiedlich beantwortet wird.“

Mit der wachsenden Zahl von „Einzelfällen“, die sich bei den Beurkundungen überteuerter Immobilienverkäufe auch durch den Notar Braun übervorteilt fühlen, soll sich auf Initiative der Grünen das Parlament befassen. Mit den anderen Oppositionsfraktionen wolle er beraten, wie eine Anhörung von Betroffenen zu bewerkstelligen sei, sagte der Abgeordnete Dirk Behrendt. Am heutigen Montag, früh um 8.30 Uhr, tagt erst einmal das Präsidium der Berliner CDU.

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