06.02.2012

Freikarten für Abgeordnete: Senatsmitglieder bevorzugt

Von Jan Thomsen
        

Er hat gut lachen: Wegen umfassender Repräsentationspflicht in Berliner Belangen darf sich Senatschef Klaus Wowereit (SPD) auch einladen lassen.
Er hat gut lachen: Wegen umfassender Repräsentationspflicht in Berliner Belangen darf sich Senatschef Klaus Wowereit (SPD) auch einladen lassen.
Foto: ddp
Berlin –  

Berlins Landesparlamentarier müssen ihren Umgang mit Freikarten für Sport- und Kulturveranstaltungen auf eine komplett neue Rechtsgrundlage stellen. Der Grund: Die einst vom Abgeordnetenhaus beschlossene Regelung ist vergleichsweise streng. Ein Gutachten empfiehlt die Regelungen an andere Bundesländer anzupassen.

Sie stehen teils in klarem Widerspruch zur geläufigen Praxis, wonach Freikarten für Theater-, Opern-, Konzertaufführungen sowie Sportevents in dem Glauben angenommen werden, das sei durch das Mandat und pauschale repräsentative Pflichten stets erlaubt. Dies geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) im Abgeordnetenhaus hervor.

Das 40-seitige Gutachten, das im November 2011 von den Grünen initiiert wurde, hat die komplexe Materie auf Grundlage der in Berlin geltenden Regelung untersucht – aber zunächst nur im Hinblick auf ein Freikarten-Angebot des Fußball-Zweitligisten 1. FC Union Berlin. Weil dieser ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Verein ist, so das Ergebnis, dürften Gratistickets nicht angenommen werden. „Kein anderes Bundesland hat so detaillierte Spendenannahmeverbote wie das Land Berlin“, erklären die Autoren – unter ihnen auch der erfahrene WPD-Leiter Stephan Sassenroth – nach einem Vergleich der Regeln aller deutschen Landtage. Die Gutachter legen den Berliner Parlamentariern deshalb nahe, ihre aktuellen Regeln zu lockern.

Piraten zahlen selbst

Nachdem das Schriftstück im Januar bekannt geworden war, verabredeten alle Fraktionen einen Annahmestopp für Freikarten aller Art. Die Piraten, die mit dieser Meldung vorpreschten, haben nach einer Online-Abstimmung ihrer Parteibasis bereits entschieden, angenommene Karten künftig stets selbst zu bezahlen.

Wie viele Freikarten von welchen Veranstaltern angeboten werden, ist unklar, weil dies nicht zentral erfasst wird. Abgezählt sind aber die Kontingente zweier Veranstalter, die beide mit dem Land in Beziehung stehen: Die Stiftung Berliner Philharmoniker, die Landeszuschüsse von 14,5 Millionen Euro erhält, stellt (bis jeweils zwei Tage vor Aufführung) im Jahr etwa 800 Freikarten im Wert von rund 40.000 Euro zur Verfügung. Davon werden laut Stiftung etwa 60 Prozent angenommen.

Und die „Hertha BSC GmbH & Co. KGaA“, also der Erstliga-Club als Unternehmen, gibt dem Land pro Heimspiel 50 VIP-Tickets für die komfortable „Olympia Lounge“ in der Haupttribüne. 22 dieser Karten werden je nach Fraktionsgröße im Parlament aufgeteilt. Dies ist in der Nutzungsvereinbarung für das landeseigene Olympia-Stadion so festgelegt. Geldwert des Ticket-Pakets: rund 70.000 Euro pro Saison.

Weiteres Gutachten in Auftrag gegeben

Vor allem die Philharmonie-Karten stehen dem Vernehmen nach im Verdacht, nach aktuellem Recht unzulässig zu sein. Grund ist die enge Anlehnung der Berliner Regeln an das Parteiengesetz und ein daraus resultierendes striktes Spendenannahmeverbot unter anderem für gemeinnützige Organisationen. Die fünf Fraktionen haben daher ein weiteres Gutachten beim WPD in Auftrag gegeben, das die Praxis in Berlin beurteilen und Lösungsvorschläge erarbeiten soll. Aber auch im vorliegenden Gutachten sind Ansätze dazu enthalten: Ein mögliches generelles Annahmeverbot für Freikarten, die als „geldwerte Zuwendung“ zu sehen sind, wird als „sehr puristisch“ verworfen, weil Regierungsmitgliedern eine gewisse Repräsentationspflicht in der Öffentlichkeit eingeräumt wird.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass dies „allein dem Senat möglich sein soll“. Empfohlen wird, den Bezug aufs Parteiengesetz zu streichen. Damit wären Einladungen, auch von Dritten, zu Veranstaltungen wieder erlaubt. Das, heißt es, würde „der Rechtslage in allen anderen Bundesländern entsprechen“. Allerdings müssten Freitickets ohnehin fast immer versteuert werden, schreiben die Gutachter. So würde immerhin ein Teil des Vorteils mit dem Volk geteilt.

Verboten

Das Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses hat die Parlamentarier aufgeschreckt. Denn was der Zweitligist 1. FC Union vorhatte, nämlich wie Hertha BSC Freikarten an Abgeordnete zu verteilen, ist ihm verboten. Die Tickets seien „geldwerte Zuwendungen und damit Spenden im Sinne des § 5a Satz 1 LAbgG.“ (Landesabgeordnetengesetz), so das Gutachten.

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