Die Häftlinge kamen durch den sogenannten Weihnachtsgnadenerweis vorfristig frei. Im vergangenen Jahr kam dieser allerdings deutlich mehr Häftlingen zugute, da betraf die Weihnachtsamnestie in Berlin 294 Gefangene. Die im Vergleich zum Vorjahr geringere Zahl begründete eine Justizsprecherin damit, dass der Entlassungszeitraum im vergangenen Jahr größer gefasst gewesen sei. 2011 wurden Häftlinge amnestiert, deren Freilassung zwischen dem 20. Oktober und dem 15. Januar gelegen hätte. In diesem Jahr betraf es Gefangene, die regulär zwischen dem 29. November und dem 6. Januar entlassen worden wären.
In Brandenburg wurden 50 Häftlinge auf dem Gnadenweg vorzeitig entlassen, 2011 waren es 93. Im Nachbarland erfolgten die Entlassungen bereits am 5. November, in Berlin am 28. November.
Voraussetzungen für eine Weihnachtsamnestie ist, dass der Gefangene eine Unterkunft und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann. Er durfte in der Haft nicht auffällig geworden sein und nicht gegen die Anstaltsordnung verstoßen haben. Von der Amnestie betroffen waren vor allem Gefangene mit einer Jugendstrafe oder Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlten und daher eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatten.
Ausgeschlossen von der Amnestie sind „Lebenslängliche“ oder wegen terroristischer Aktivitäten Verurteilte. Wer wegen Totschlags, Raub, sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder Drogendelikten verurteilt wurde, muss seine Strafe ebenfalls bis zum Ende absitzen. (BLZ/dapd)
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