23.01.2012

Gerichtsentscheid: Vermietung von Ferienwohnungen ist zulässig

Von Uwe Aulich
Missbrauch von Mietwohnungen als Ferienwohnungen. Rechtlich schwierige Situation.
Missbrauch von Mietwohnungen als Ferienwohnungen. "Rechtlich schwierige Situation."
Foto: Wächter_Markus
Berlin –  

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden. Mieter können ihre Wohnungen weiterhin als Ferienwohnungen anbieten. Das Land Berlin ist damit gescheitert, den Missbrauch von Mietwohnungen zu unterbinden.

Das Land Berlin ist damit gescheitert, den Missbrauch von Mietwohnungen als Ferienwohnungen zu unterbinden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bezirksamt Mitte die Nutzung von Wohnungen in der Wilhelmstraße nicht mit der Begründung untersagen durfte, es handele sich hierbei um "Ferienwohnungen" und damit um einen nicht genehmigten Beherbergungsbetrieb.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Nutzung von Ferienwohnungen nicht mit dem Baurecht untersagt werden könne. Die Richter folgten zudem der Darstellung der Eigentümerin, dass für die Mieter der Apartments die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung bestehe und die hoteltypische Dienstleistungen nur in einem eingeschränkten Umfang erbracht würden.

Der Bezirk Mitte war 2011 als erster in Berlin gegen den Missbrauch vorgegangen. Im Oktober hatte er der B.Ä.R.-Grundstücksgesellschaft die Nutzung von elf Ferienwohnungen im Haus Wilhelmstraße 89 untersagt und verhängte ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. In dem Haus gibt es insgesamt 21 Wohnungen. Das Vorgehen des Bezirks war ein Musterverfahren. In dem Wohnviertel an der Wilhelmstraße gibt es inzwischen mehr als 250 Ferienwohnungen. Bewohner beschweren sich über laute Partys, Dreck und überbelegte Wohnungen.

Um den Missbrauch einzudämmen, hatte der Senat im Juni 2010 eine neue Betriebsverordnung erlassen. Demnach gelten alle Gebäude mit mehr als zwölf Betten in Ferienwohnungen als Beherbergungsstätten. Sie wurden damit einem Hotelbetrieb gleichgestellt.

Mittes Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) ist vor allem überrascht, dass das Gericht der Begründung gefolgt ist, dass Mietverträge von drei bis acht Monaten für die Ferienwohnungen geschlossen wurden. "Meine Internetrecherche hat sehr viel kürzere Zeiträume ergeben." Der Bezirk werde prüfen, ob man das Oberverwaltungsgericht anrufe. "Wir werden nach Möglichkeiten suchen, den Bewohnern den größtmöglichen Schutz zu bieten."

Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Berlin, kann den Gerichtsentscheid "nicht nachvollziehen", zumal die Bauordnung eindeutig aussage, dass ab zwölf Gästebetten die Vorschriften eines Beherbergungsbetriebes gelten.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verwies am Montag auf die "rechtlich schwierige Situation", so Sprecherin Daniela Augenstein. Man prüfe auch die Möglichkeit einer neuen Zweckentfremdungsverbotsverordnung.

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