25.01.2012

Gerichtsentscheid zum Erhalt von Ferienwohnungen: "Das ist doch weltfremd"

Von Uwe Aulich
        

Das Wohngebiet an der Wilhelmstraße – dort gibt es mehr als 250 Ferienwohnungen.
Das Wohngebiet an der Wilhelmstraße – dort gibt es mehr als 250 Ferienwohnungen.
Foto: Imago
Berlin –  

Mieter kritisieren den Gerichtsentscheid zum Erhalt von Ferienwohnungen. Sie werfen dem Bezirk schlampige Prozessführung vor.

Enttäuscht, verärgert, hilflos und ohne Mut – so beschreiben viele Mieter in der Wilhelmstraße in Mitte ihre Gefühle und ihre Stimmung. Sie können nicht nachvollziehen, dass das Berliner Verwaltungsgericht nicht in ihrem Sinne entschieden hat, und sie weiter mit ständig wechselnden Nachbarn in den Ferienwohnungen ihrer Häuser leben müssen. „Es ist doch weltfremd, wenn die Richter entscheiden, dass die Ferienwohnungen hier kein Beherbergungsbetrieb sind“, sagt Anwohner Daniel Dagan von der Bürgerinitiative Wilhelmstraße. 933 Wohnungen gibt es in dem Wohnviertel, mehr als 250 werden inzwischen als Ferienapartments genutzt und meist für ein paar Tage an Touristen vermietet.

Mietverträge vorgelegt

Das Verwaltungsgericht hatte am Montag in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bezirk Mitte die Nutzung von Wohnungen in dem Haus Wilhelmstraße 89 nicht mit der Begründung untersagen durfte, es handele sich um „Ferienwohnungen“ und damit um einen nicht genehmigten Beherbergungsbetrieb. Die Richter begründeten das vor allem damit, dass die Eigentümerin unwidersprochen dargelegt habe, dass die bestehenden Mietverträge eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten umfassen und hoteltypische Dienstleistungen nur in einem eingeschränkten Umfang erbracht würden.

12 000 Wohnungen

In Berlin gibt es nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga mehr als 12 000 Ferienwohnungen. Beliebt sind bei Touristen vor allem die Innenstadtlagen wie Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Kreuzberg und Charlottenburg.

Die größte Anlage mit Ferienwohnungen in Berlin ist das Wohngebiet Wilhelmstraße mit mehr als 250 Apartments. Sie werden ab 65 Euro pro Nacht vermarktet, im Internet heißt es: „Apartments in unterschiedlichen Größen für 1 bis 10 Personen – attraktive Preise schon ab einer Nacht!“

Der Senat wollte den Missbrauch von Mietwohnungen eindämmen. Er erließ 2010 eine Betriebsverordnung: Gebäude mit mehr als zwölf Betten in Ferienwohnungen gelten als Beherbergungsstätten. Sie sind einem Hotel gleichgestellt, die Anforderungen an den Brandschutz sind strenger als für Wohngebäude. Mit dem Entscheid ist dieses Vorgehen gescheitert.

Die Anwohner schütteln über derartige Formulierungen nur den Kopf. Elsbeth Romaniuk wohnt mit ihrem Mann seit 1990 in dem Haus Wilhelmstraße 89. Sie berichtet von Touristen, die nachts klingeln und ins Haus wollen, von lauten Partys, die in den Apartments gefeiert werden, und vom Müll, der im Fahrstuhl abgestellt wird. „Man kann sich mit dem Haus nicht mehr identifizieren, ständig sind fremde Menschen da“, sagt sie. Die Gerichtsentscheidung sei wie ein Schlag vor den Kopf, sagt Elsbeth Romaniuk. „Wir haben verloren.“ Sie bezweifelt, dass es Mietverträge für drei bis acht Monate geben soll. In der Wohnung nebenan sei ein Ehepaar aus Australien für fünf Tage zu Gast gewesen, ein Paar aus Westdeutschland habe ebenfalls nur für ein paar Tage die Stadt besucht. Auch Bettwäsche und Handtücher werden regelmäßig in den Apartments gewechselt. Elsbeth Romaniuk hat aber den Eindruck, dass derzeit die Wohnungen an Touristen vermietet werden, die sich völlig korrekt verhalten, seit die Vermieter von dem Gerichtsverfahren wissen.

Jürgen Mickley von der Bürgerinitiative Wilhelmstraße wählt schärfere Worte. Seiner Ansicht nach wurde das Gerichtsverfahren vom Bezirk nur „sehr halbherzig geführt und schlampig vorbereitet“. Anders könne man die Entscheidung des Gerichts nicht interpretieren. „Offensichtlich wurde sie auf Basis falscher Tatsachen getroffen.“ Er fordert, dass der Bezirk nun den fehlenden Brandschutz in den Häusern heranzieht, um die Nutzung der Ferienwohnungen zu unterbinden.

"Klares Signal an den Senat"

Der Bezirk Mitte war im vergangenen Jahr als erster in Berlin gegen einen Eigentümer vorgegangen, um den Missbrauch von Miet- als Ferienwohnungen einzudämmen. Er untersagte im Oktober die Nutzung von elf Ferienwohnungen in dem Haus Wilhelmstraße 89, in dem es 28 Wohnungen gibt.

Der Berliner Mieterverein sieht den Gerichtsentscheid als „ein klares Signal an den Senat, jetzt eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung zu erlassen“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Mit dem Verbot soll Vermietern untersagt werden, Wohnraum umzuwidmen und zum Beispiel als Büro- oder Gewerbefläche zu vermieten. Zwar wurde eine entsprechende Verordnung im Jahr 2002 vom Gericht gekippt, laut Wild gebe es inzwischen aber wieder einen angespannten Wohnungsmarkt. Nur 2,5 Prozent des Wohnungsbestandes stünden leer und seien vermietungsfähig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat bereits angekündigt, die Einführung einer derartigen Verordnung zu prüfen, so Sprecherin Daniela Augenstein. SPD und CDU hatten in ihrem Koalitionspapier vereinbart, die Zahl der Ferienwohnungen einzudämmen.

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