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25.06.2012

Gesetz gegen Zweckentfremdung: Berlin will weniger Ferienwohnungen

Von Ulrich Paul
Eine Radfahrerin fährt an einem Graffiti vorbei auf dem No more Rollkoffer steht.
Eine Radfahrerin fährt an einem Graffiti vorbei auf dem "No more Rollkoffer" steht.
Foto: dpa
Berlin –  

Ein geplantes neues Gesetz soll Zweckentfremdung von Mietwohnungen und spekulativen Leerstand bekämpfen. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro und die Einsetzung von Treuhändern.

Angesichts einer zunehmenden Verknappung des Wohnraums in Berlin verschärft der Senat sein Vorgehen gegen die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken. In Stadtgebieten, in denen „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“, dürfen Wohnungen künftig nur noch mit Genehmigung durch die Bezirksämter als Ferienwohnungen, Büro oder Praxis genutzt werden oder länger als sechs Monate leerstehen.
Das geht aus dem Referentenentwurf zu einem Gesetz hervor, mit dem Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) die gewerbliche Nutzung von Wohnraum, einen längeren Leerstand oder den Abriss von Wohnraum verhindern will.

So schnell wie möglich in Kraft treten

Das Gesetz soll dem Vernehmen nach so schnell wie möglich in Kraft treten. Der Referentenentwurf, der der Berliner Zeitung vorliegt, sieht drastische Strafen für Vermieter vor, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten. So sollen die Berliner Bezirksämter ermächtigt werden, einen Treuhänder für all jene Häuser einzusetzen, in denen die Eigentümer die zweckfremde Nutzung des Wohnraums nicht unterlassen. Zudem drohen den Vermietern Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Mit dem geplanten Gesetz reagiert Stadtentwicklungssenator Müller darauf, dass es in Berlin immer weniger bezugsfreie Wohnungen gibt und wertvoller Wohnraum vor allem in der Stadtmitte für Touristen als Ferienwohnung angeboten wird. Rund 12.000 Ferienwohnungen soll es mittlerweile geben. Alle bisherigen Versuche, die Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnung zu unterbinden, sind mehr oder weniger gescheitert. Zuletzt hatte das Berliner Verwaltungsgericht Anfang dieses Jahres entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen in der Wilhelmstraße in Mitte nicht mit der Begründung untersagt werden könne, dass es sich um einen nicht genehmigten Beherbergungsbetrieb handele.

Eine jugendliche Reisegruppe verlässt mit Koffern und Taschen ein Servicebüro für die Vermietung von Ferienwohnungen in der Behrenstraße in Berlin. (Archivbild vom 15.07.2011). Angesichts einer zunehmenden Verknappung des Wohnraums in Berlin verschärft der Senat nun sein Vorgehen gegen die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken.
Eine jugendliche Reisegruppe verlässt mit Koffern und Taschen ein Servicebüro für die Vermietung von Ferienwohnungen in der Behrenstraße in Berlin. (Archivbild vom 15.07.2011). Angesichts einer zunehmenden Verknappung des Wohnraums in Berlin verschärft der Senat nun sein Vorgehen gegen die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken.
Foto: dpa

Das geplante neue Gesetz schafft nun die Voraussetzung, um die gewerbliche Nutzung von Wohnraum zu unterbinden. Erfasst werden aber nur künftige Fälle: Alle bisherigen zweckfremden Nutzungen genießen demnach Bestandsschutz.
Die neue Regelung schließt an eine Verordnung an, die bis zum 1. September 2000 in Kraft war. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte sie im Jahr 2002 außer Kraft gesetzt, weil die Lage auf dem Wohnungsmarkt der Hauptstadt als entspannt eingestuft wurde. Mehr als 100.000 Wohnungen standen zum damaligen Zeitpunkt leer. Mittlerweile hat sich die Situation aber geändert.

Wohnraumverringerung verhindern

Aus einem Gutachten des Gewos-Instituts für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht hervor, dass es in den Innenstadtbezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf eine deutliche Anspannung des Wohnungsmarktes gibt. Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum kann dem Gutachten zufolge als gefährdet angesehen werden.
Mit dem geplanten Gesetz soll nun verhindert werden, dass sich der Wohnraum weiter verringert. Die zweckfremde Nutzung von Wohnraum kann künftig in der gesamten Stadt oder nur in bestimmten Gebieten verboten. Der Berliner Mieterverein fordert, die Regelung gleich auf die gesamte Stadt auszudehnen. Im Bedarfsfall könnten Ausnahmen zugelassen werden, etwa wenn ein Arzt in Marzahn-Hellersdorf eine Praxis in einer Wohnung eröffnen will. Von Vermieterseite wird die Regelung indes als überflüssig abgelehnt.

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