06.01.2012

Forschungsreaktor Wannsee: Kein Schutz gegen Abstürze

Von Thomas Rogalla
        

Das Reaktorgebäude des Forschungsreaktors im Helmholtz-Zentrum in Wannsee.
Das Reaktorgebäude des Forschungsreaktors im Helmholtz-Zentrum in Wannsee.
Foto: dapd
Berlin –  

Die Anlage am Berliner Wannsee besteht den Stresstest: Der Forschungsreaktor soll in Kürze weiterbetrieben werden. Für den Fall eines GAUs liegt nun ein Katastrophenplan bereit.

Erleichterung bei den Forschern des Helmholtz-Zentrums für Materialforschung in Wannsee: Ihr wichtigstes Werkzeug, der Forschungsreaktor BER II, hat den „Stresstest“, den die Bundesregierung nach dem GAU in Fukushima für alle deutschen Reaktoren angeordnet hatte, bestanden. Der 10-Megawatt-Reaktor, der seit mehreren Monaten wegen Wartungs- und Umbauarbeiten außer Betrieb ist, wird voraussichtlich im Frühjahr wieder hochgefahren werden.

Neutronenquelle

Der Forschungsreaktor in Wannsee liefert keinen Strom, sondern Neutronen. Sie werden über Rohre vom Reaktorkern in eine Experimentierhalle geleitet. Dort „durchleuchten“ Forscher mit Hilfe der Neutronen Materialien.

Brennstoff ist seit den 80er-Jahren niedrig angereichertes Uran 235. Zuvor war atomwaffenfähiges Uran benutzt worden. Wegen wachsender Terrorgefahr drängten die USA damals auf die Ablösung durch U 235.

In einem Bericht an Senat und Abgeordnetenhaus kommt die jetzt bei Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller (SPD) angesiedelte, für atomare Anlagen zuständige Landesbehörde zu dem Schluss, die nach Fukushima durchgeführte Sonderprüfung habe „keinerlei Hinweise ergeben, die einen Weiterbetrieb des BER II in Frage stellen könnten“.

Allerdings listet die Behörde, die sich vom TÜV Rheinland beraten ließ, in einem 9-Punkte-Katalog Empfehlungen für die Verbesserung der Notfallmaßnahmen für den Reaktor auf. So solle es eine bessere Notstromversorgung geben, um im Havariefall Messgeräte und externe Pumpen schneller anschließen und betreiben zu können. Die Nutzbarkeit eines 250 Meter vom Reaktor gelegenen Bunkers, von dem aus bei einem Unfall die Anlage kontrolliert und gesteuert werden soll, soll überprüft werden. Außerdem sollen die Sicherungsmaßnahmen gegen Wassereinbrüche durch Starkregen oder Rohrbrüche verbessert, Notfallhandbücher überarbeitet und die Informationsgewinnung in unfallbedingt verstrahlten Gebäudeteilen analysiert werden.

Katastrophenplan liegt bereit

Ansonsten zeigen sich die Gutachter mit dem Sicherheitslevel zufrieden und betonen erneut, dass der Reaktor aufgrund seiner Bauweise „einen hohen Grad inhärenter Robustheit“ aufweise: Da die Brennstäbe in einem offenen Wasserbecken hängen („Schwimmbadreaktor“), es keinen Druckbehälter gebe, der Reaktor sich bei Stromausfall selbst abschalte und die Leistung nur den Bruchteil eines Atomkraftwerks betrage, sei das Gefahrenpotenzial gering.

Weder müsse man mit Erdbeben wie in Japan rechnen noch mit Überschwemmungen. Gegen Hitze, Kälte, Blitzschlag und andere Naturphänomene sei der Reaktor gesichert. Im Kapitel „Zivilisatorische Einwirkungen von Außen“ geht die Umweltbehörde nicht explizit auf eine Gefährdung durch einen gezielten Terroranschlag ein. Dies habe nicht in der Frageliste des Bundes gestanden, heißt es in der Verwaltung, auch gehöre die Sicherung vor Angriffen zum täglichen Geschäft der Reaktoraufsicht. Gefahren durch Brände und Explosionen werden beschrieben, diese seien aber technisch und organisatorisch beherrschbar.

Ausführlich wird die Gefährdung durch einen möglichen Flugzeugabsturz dargelegt. Wenig überraschend kommt auch der „Stresstest“ zu dem Schluss, dass der BER II nicht für den Absturz schwerer und/oder schneller Jets ausgelegt ist, da er nur ein dünnes Dach und keine Betonsicherheitskuppel besitzt. Es sei nicht sicher festzustellen, ob das Reaktorbecken, das zwar aus Beton besteht, der unter der Wasserlinie aber von zahlreichen Leitungen und Rohren durchbrochen ist, einem direkten Aufprall standhalten würde, heißt es. Dann liefe das Kühlwasser aus, der Reaktorkern würde schmelzen und Radioaktivität würde in die Umgebung entweichen.

Zuvor könne man den heißen Kern notfalls aber per Wasserwerfer kühlen. Kommt es zum GAU, gibt es einen Katastrophenplan, der unter anderem Evakuierungsmaßnahmen in der Umgebung vorsieht. Aber Abstürze, so zitiert die Behörde ein Gutachten aus dem Jahr 1985, seien damals „dem Restrisiko zugeordnet worden“.

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