08.12.2011

Immobilienstreit: Schlappe für Berlin bei Rechtsstreit um Grundstücke

Das Gelände der Topographie des Terrors gehört zu den Grundstücken, um die sich das Land Berlin und der Bund vor Gericht streiten.
Das Gelände der Topographie des Terrors gehört zu den Grundstücken, um die sich das Land Berlin und der Bund vor Gericht streiten.
Foto: dpa
Berlin –  

Mehr als 200 Millionen Euro wollen weder Berlin noch der Bund so einfach an den jeweils anderen abtreten. Um Immobilien in diesem Wert stritten sich beide Seiten nun erneut vor Gericht.

Das Land Berlin hat in einem Rechtsstreit mit dem Bund um Grundstücke im Wert von über 200 Millionen Euro eine Niederlage erlitten. Berlin fordert vom Bund die Herausgabe von Flächen in einer Größe von insgesamt 6,8 Millionen Quadratmetern, zu denen auch Teile der Flughäfen Tegel und Tempelhof und das Gelände der Topographie des Terrors im Herzen der Stadt gehören. Das Land habe seine Ansprüche jedoch zu spät geltend gemacht, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag zur Begründung mit.

In dem Streit geht es um Rückgabe und Erstattung von sogenanntem Rückfallvermögen. Die Wurzeln des Streits reichen tief in die Vergangenheit zurück: Als Rückfallvermögen werden Grundstücke bezeichnet, die Ende des 19. Jahrhunderts dem neu gegründeten Deutschen Reich für Behörden und Militär unentgeltlich überlassen worden waren. Später sollte das Reich nicht benötigte Immobilien den Ländern zurückgeben. Aufgrund der nationalsozialistischen "Gleichschaltung" kam es dazu aber nicht.

Das Land beruft sich auf ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1961. Nach diesem sogenannten Reichsvermögen-Gesetz sollte der Bund das Rückfallvermögen den Ländern zurückübertragen. Für die Anmeldung von Vermögenswerten sah der Gesetzgeber eine Frist von einem Jahr vor. Wegen der deutschen Teilung und alliierter Vorbehalte galt das Gesetz in Berlin aber erst nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben argumentiert deshalb, die Frist sei am 2. Oktober 1991 abgelaufen, ohne dass eine Vermögensanmeldung erfolgt wäre.

Zunächst hatte das Berliner Verwaltungsgericht dem Land bei seiner Klage gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben recht gegeben, doch das Oberverwaltungsgericht revidierte dieses Urteil nun. Zuvor war das Land allerdings auch schon einmal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Landesregierung kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (dapd/dpa)

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