Kinder wollen nicht allein sein. Sie stellen sich mitunter sogar vor ihre gewalttätigen Eltern, wenn eine Trennung durchs Jugendamt droht. Foto: ZB/Arno Burgi
Kinder wollen nicht allein sein. Sie stellen sich mitunter sogar vor ihre gewalttätigen Eltern, wenn eine Trennung durchs Jugendamt droht. Foto: ZB/Arno Burgi
Berlin –
Der Tod der kleinen Zoe in Weißensee wirft einmal mehr die Frage nach systematischen Mängeln beim Kinderschutz auf. Wieso starb die Zweijährige qualvoll an inneren Verletzungen, obwohl eine Familienhelferin 10 Stunden pro Woche in der Familie war? Ein Blick in das System der staatlichen Familienhilfe.
Der Tod der kleinen Zoe in Weißensee wirft einmal mehr die Frage nach systematischen Mängeln beim Kinderschutz auf. Wieso starb die Zweijährige qualvoll an inneren Verletzungen, obwohl eine Familienhelferin zehn Stunden pro Woche in der Familie war? Es sei jetzt wichtig, schnell herauszufinden, ob hier ein Fehler eines Mitarbeiters vorliege – oder ob es einen Fehler im System der Familienhilfe gebe, sagt Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD). „Dann müssen wir im System nachbessern.“ Grundsätzlich sei der Kinderschutz in Berlin aber bundesweit vorbildlich, man habe in den letzten Jahren vieles verbessert.
Kontakt: Werden die Jugendämter wegen vermuteter Kindesvernachlässigung aktiv, dann meistens, weil sich Nachbarn, Lehrer, Polizisten oder Erzieher an das Jugendamt wenden. Nicht selten bitten aber auch die jeweiligen Familien um Hilfe. Wird die Polizei wegen häuslicher Gewalt alarmiert und leben Kinder im Haushalt, wird das Jugendamt automatisch in Kenntnis gesetzt.
Zahlen: Die gemeldeten Vorfälle sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hintergrund ist aber nicht die Zunahme von Kindesvernachlässigungen, sondern eine größere Sensibilität von Bevölkerung und professionellen Helfern. So lag in Tempelhof-Schöneberg (320.000 Einwohner, davon 45.000 Kinder und Jugendliche) die Zahl der Meldungen vor drei Jahren bei rund 400. 2011 waren es 1.000 Meldungen.
Kinderschutz: Melden Fremde, dass in einem Haushalt vermutlich Kinder vernachlässigt werden, läuft das Kinderschutzverfahren an. Dabei muss der jeweilige Sozialarbeiter prüfen, ob eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Falls ja, wird die Familie von zwei Sozialarbeitern aufgesucht. Sind die Kinder noch klein, kommt jemand vom Kindergesundheitsdienst mit, um das Kind mit sozialmedizinischem Sachverstand zu beurteilen – beispielsweise ob eine Mangelernährung vorliegt.
Hausbesuch: Diese Inaugenscheinnahme des Kindes ist Pflicht. An bestimmten Gesichtspunkten – Wohnung, Bekleidung, Zustand des Kindes – prüfen die Jugendamtsmitarbeiter, ob sofortiges Handeln nötig ist.
Grundsatz: Laut Grundgesetz ist die Erziehung von Kindern zuerst Aufgabe der Eltern. Das Außerkraftsetzen dieser Hoheit stellt einen der schwerwiegendsten Eingriffe in die Verfassung dar.
Inobhutnahme: Nur im Falle von Kindeswohlgefährdung wird das Kind aus der Familie genommen und zu Pflegeeltern gebracht. Außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes übernimmt das der zentrale Kindernotdienst, für ältere stehen in den Bezirken Inobhutnahme-Stellen mit einer 24-Stunden-Betreuung bereit (früher als Heim bezeichnet).
Hilfekonzept: Wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Seele des Kindes besteht, aber die Familiensituation problematisch ist, wird vom Jugendamt ein Hilfekonzept erstellt mit dem Ziel, das Erziehungsverhalten der Eltern zu verbessern. In den meisten Fällen erhält die ganze Familie Unterstützung, manchmal auch nur die Kinder. Diese in die Zukunft gerichtete Gefährdungseinschätzung ist eine der schwierigsten Aufgaben für die Jugendamtsmitarbeiter.
Freiwilligkeit: Eine Pflicht, die Hilfe des Jugendamts anzunehmen, besteht für die Eltern nicht. Verweigern sie sich, laufen sie jedoch Gefahr, dass ihre Kinder später aus den Familien genommen werden. Darauf wird auch hingewiesen.
Helfer: Das Hilfekonzept erarbeitet das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern. Dabei werden Ziele definiert und Handlungsschritte festgelegt. Liegt keine akute Kindeswohlgefährdung vor, wird die Betreuung der Familie in die Hände eines freien Trägers gelegt, also an sozialpädagogische Fachkräfte von Vereinen oder Nachbarschaftszentren.
Ambulante Pflege: Ziel dieser ambulanten Pflege ist es, dass die Eltern die Versorgung ihres Kindes wieder eigenständig und eigenverantwortlich wahrnehmen können. Je nach Bedarf werden Beratungsgespräche oder spezielle Übungen angeboten.
Berichterstattung: Das Jugendamt legt fest, wie oft Besuche bei der Familie nötig sind und kontrolliert in festgelegten Zeiträumen, ob die festgesetzten Ziele erreicht wurden. Der freie Träger muss dem Jugendamt Bericht erstatten, aber erst nach Ablauf der festgelegten Zeit. Außer der Reihe ist das nur nötig, wenn Auffälligkeiten festgestellt werden.
Partner: Die Verträge über die Zusammenarbeit mit freien Trägern, die auch bestimmte Standards der Arbeit definieren, schließt der Berliner Senat. Die Jugendämter schließen Verträge über die Betreuung einzelner Familien.
Zeitaufwand: Die Dauer der Betreuung ist nicht festgelegt. Der Erfolg und ein Ende der Zusammenarbeit hängt in hohem Maß von der Mitarbeit der Eltern ab.
Der kleinen Zoe hat das nichts genützt. Starb sie aus Nachlässigkeit der Betreuer? Es sei gerade bei Kleinkindern immer schwierig, wenn die Sozialpädagogen nicht auch medizinisch geschult seien, sagt Sybill Klotz (Grüne), Sozialstadträtin von Tempelhof-Schönberg. „Es ist nichteinfach zu erkennen, ob ein Kind verletzt oder dehydriert ist.“ Für die Verantwortlichen in den Jugendämtern sei es mitunter schwierig, die wahren Lebensumstände in einer Familie zu erkennen. Ihre Sozialarbeiter würden mitunter auf „perfekte Verdeckungsmuster“ treffen, sagt die im Fall Zoe zuständige Pankower Jugendamtsleiterin Judith Pfennig. Oft würden gerade Kinder die Situation beschönigen, um ihre Eltern zu schützen.
Es bleibt ein Restrisiko
Generell ist auffällig, dass Bezirke wie Lichtenberg oder Marzahn-Hellersdorf betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche fast doppelt so häufig in ein Heim oder eine Pflegefamilie geben wie andere Bezirke, zum Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg. „Wir wollen in erster Linie die Familienstruktur stabilisieren“, sagt Monika Herrmann (Grüne), Jugendstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg. Deshalb habe man bewusst mehr Sozialarbeiter im Jugendamt als andere Bezirke. So könnten immer zwei Sozialarbeiter die Wohnung einer Familie inspizieren und dann entscheiden, in welcher Form der freie Träger aktiv werden soll. Hier gilt also noch das Vier-Augen-Prinzip.
Im Bezirk kommen auf einen Sozialarbeiter 60 Fälle und nicht wie etwa in Neukölln oder Spandau über 100 Fälle. Jeder Einsatz eines freien Trägers muss außerdem vom für die Finanzen zuständigen Sachbearbeiter genehmigt werden. Friedrichshain-Kreuzberg ist der einzige Bezirk, der seinen „Hilfen zur Erziehung“-Etat derzeit nicht überzieht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Dachverband für 200 Träger der Jugendhilfe, weist pauschale Vorwürfe an die freien Träger zurück. „Die rechtliche Grundlage ist stets der Rahmenvertrag, den ein freier Träger mit der Senatsjugendverwaltung schließt“, sagt der dortige Kinderschutzexperte Andreas Schulz. „Aber ein Restrisiko bei der Betreuung bleibt.“
Familienausschuss will sich mit Todesfall befassen
Das Abgeordnetenhaus will den neuerlichen Todesfall eines Kindes kommende Woche im Familienausschuss thematisieren. Vielleicht werde man zu einem späteren Zeitpunkt eine Anhörung mit Jugendämtern, Senat und Experten ansetzen, um mögliche Fehler im System gründlich zu analysieren, sagt der SPD-Abgeordnete Björn Eggert. „Schnelle Antworten gibt es nicht.“ Es gebe auch eine gewisse Ratlosigkeit, dass es trotz vieler Hilfsangebote zu solchen tragischen Fällen komme.
Die Grünen wollen unter anderem diskutieren, wie die Planung der Hilfen und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit verbessert werden kann. Die Piraten überlegen, ob die Kontrollen verbessert werden können, wenn vom Jugendamt betreute Eltern sich direkt oder über ehrenamtliche Betreuer an Politiker wenden können.
Scheeres und Schöttler setzen vor allem auf eines: Prävention. Sie haben einiges unter Rot-Rot angeschoben, die Einrichtung von Familienzentren zum Beispiel. Dort sollen überforderte Eltern schnell und unkompliziert Rat finden. Aber mangels Geld steht das Projekt noch auf geduldigem Papier.
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