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21.11.2012

Missbrauchsskandal Charité: Das große Schweigen

Von Claudia Fuchs und Julia Haak
Weithin sichtbares Wahrzeichen der Charité: das Bettenhaus in Mitte. Ein Missbrauchsskandal erschüttert nun das Klinikum.
Weithin sichtbares Wahrzeichen der Charité: das Bettenhaus in Mitte. Ein Missbrauchsskandal erschüttert nun das Klinikum.
Foto: dapd
Berlin –  

Ein Pfleger soll eine 16-Jährige missbraucht haben. Die Charité verschweigt den Fall eine Woche lang. Erst am Mittwochnachmittag erklärte sich das Klinikum dann überraschend auf einer Pressekonferenz dazu.

Die Charité hat sich viel Zeit gelassen. In der Nacht zum 14. November soll in der Kinderrettungsstelle des zur Uniklinik gehörenden Virchow-Krankenhauses in Wedding eine 16-Jährige von einem Krankenpfleger sexuell missbraucht worden sein. Erst eine Woche später hat der Klinikvorstand nach einem Zeitungsbericht die Öffentlichkeit informiert. Strafanzeige wurde bislang nicht erstattet.

Eine Chronologie der Ereignisse

- Nach Angaben der Klinik war die Jugendliche in der Nacht zum 14. November um 0.36 Uhr in der Rettungsstelle am Augustenburger Platz aufgenommen worden. Sie habe Beruhigungsmittel erhalten. Der Pfleger soll ihr beim Ausziehen der Hose geholfen, dabei seien beide für kurze Zeit allein gewesen. „Maximal drei Minuten“ sei dies gewesen, teilte die Klinik mit. In dieser Zeit müsse er sie sexuell missbraucht haben.

- Nachdem die 16-Jährige ihre Eltern informiert hatte, wandte sich der Vater an den behandelnden Arzt. Dieser setzte die Pflegedienstleitung von den Vorwürfen in Kenntnis. Auch die ärztliche Leitung wurde informiert.

- Bevor der Pfleger eine Nacht später erneut zum Dienst erscheinen konnte, wurde er von den Vorwürfen informiert und suspendiert.

- Das Mädchen wurde untersucht. Körperlich hat es nach Klinikangaben keine Schäden erlitten. Das Mädchen blieb mit Einwilligung der Eltern noch eine Nacht im Krankenhaus, ehe es als geheilt entlassen wurde. Den Eltern sei mitgeteilt worden, dass sie die Möglichkeit hätten, Anzeige zu erstattet.

- Am Freitag befasste sich die Rechtsabteilung des Klinikums mit dem sexuellen Missbrauch. Danach habe sich das Krankenhaus entschieden, erst die eigenen Mitarbeiter anzuhören, eine Strafanzeige sei zwar erwogen, dann aber doch nicht gestellt worden.

- Am Mittwoch berichtete eine Zeitung von dem sexuellen Missbrauch. Aufgrund des Zeitungsartikels nahm die Polizei noch am selben Tag Ermittlungen in der Klinik auf.

- Am späten Mittwochnachmittag lud die Charité zur Pressekonferenz, wo Vorstandsvorsitzender Karl Max Einhäupl persönlich Rede und Antwort stand.

Aus Polizeikreisen hieß es, die Charité habe sich falsch verhalten. Statt selbst zu ermitteln, hätte sie bei einem so schwerwiegenden Vorwurf wie einem sexuellen Missbrauch sofort die Polizei verständigen müssen, damit diese gegebenenfalls Spuren des Täters sichern kann. Diese seien nun nicht mehr vorhanden, was sich im Falle eines Prozesses nachteilig auswirken könne. Dann stehe möglicherweise Aussage gegen Aussage.

Eine rechtliche Verpflichtung, die Tat anzuzeigen, hat die Charité allerdings nicht. „Aus dem Strafgesetzbuch ergibt sich für niemanden eine Notwendigkeit, eine Straftat anzeigen zu müssen“, sagte am Mittwoch ein Gerichtssprecher. Gleichwohl könne jeder eine Straftat anzeigen, der davon Kenntnis erhält. Bei Bekanntwerden einer Vergewaltigung werde allerdings „vom Amts wegen“ ermittelt, egal, ob das die Betroffenen wollen. „Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt.“

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