01.12.2011

Nachtflüge in Schönefeld: 54.000 Euro für die Klage

Von Jürgen Schwenkenbecher
Anwohner wollen vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht gegen Nachtfüge in Schönfeld klagen.
Anwohner wollen vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht gegen Nachtfüge in Schönfeld klagen.
Foto: dpa
Berlin –  

Mit den umstrittenen Nachtflügen am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld wird sich nun wohl auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen müssen. „Wir haben das Geld für die Klage zusammen“, sagte Ferdi Breidbach vom Schönefeld-kritischen Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) am Mittwoch der Berliner Zeitung.

Die Unterlagen werde ein „erstklassiger Anwalt aus Stuttgart“ vorbereiten. Mitte Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die geplante Nachtflugregelung für Schönefeld bestätigt. Danach herrscht nur zwischen 0 und 5 Uhr ein weitgehendes Flugverbot. Von 22 bis 24 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr darf mit Einschränkungen geflogen werden. Die Schönefeld-Gegner sehen dadurch die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Sie fordern eine nächtliche Ruhe von 22 bis 6 Uhr.
An der Finanzierung der Klage beteiligen sich nach Breidbachs Angaben zwölf Bürgerinitiativen.

Die Spendensumme, die der BVBB täglich aktuell auf seiner Website veröffentlicht, belief sich am Mittwoch auf 54.091 Euro. Große Hoffnungen auf einen Erfolg in Karlsruhe hat Breidbach nicht. „Für uns ist aber auch eine ablehnende Entscheidung wichtig, um dann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen zu können.“
Flughafen-Sprecher Ralf Kunkel reagierte gelassen auf die Ankündigung. „Es steht jedem frei zu klagen, wo er will“, sagte er.

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