13.11.2011

Neonazi-Morde: Körting warnt vor Kronzeugen-Regelung für Rechtsterroristen

Beate Z.: Kommt bei ihr die Kronzeugen-Regelung zur Anwendung?
Beate Z.: Kommt bei ihr die Kronzeugen-Regelung zur Anwendung?
Foto: dapd
Berlin –  

Berlins Innensenator Ehrhart Körting warnt vor einer Kronzeugen-Regelung im Fall der Neonazi-Mordserie.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor gewarnt, im Fall der Neonazi-Mordserie die Kronzeugenregelung anzuwenden. „Ich halte nach jetzigem Erkenntnisstand eine Debatte um Strafmilderung für politisch und rechtlich verfehlt“, sagte der SPD-Politiker am Sonntag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Er reagierte auf einen Bericht der „Bild am Sonntag“, wonach Beate Z., die zu dem in die Morde verwickelten Neonazi-Trio aus Jena gehört, nur aussagen will, wenn ihr als Kronzeugin Strafmilderung zugesichert wird. Die 36 Jahre alte Frau sitzt in Untersuchungshaft.

„Politisch halte ich es für verfehlt, bei derartig schweren Straftaten - nämlich Morden aus ausländerfeindlichen, rassistischen Gründen - auch nur darüber nachzudenken, einem der Beteiligten Strafmilderung zukommen zu lassen. Das wäre meines Erachtens ein völlig falsches Signal in einer Gesellschaft, in der es seit vielen, vielen Jahren rechtsextremistische Gewalttaten, auch Gewalt gegen Ausländer, gibt. Der Staat ist staatspolitisch gut beraten, ein sehr deutliches Stoppsignal gegen alle Täter und Tatbeteiligte zu setzen.“ Man dürfe sich von derartigen Taten nicht mittels einer Kronzeugenregelung „reinwaschen“ können.

Nur zur Verhinderung künftiger Straftaten

Die Kronzeugenregelung macht aus Sicht von Körting insbesondere einen Sinn, wenn man künftige Straftaten durch jemanden verhindern kann, der sich dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft stellt. „Darauf deutet im Moment noch nichts hin, es deutet also nichts darauf hin, dass es sich um eine größere Gruppierung handelt, die außer dem Trio aus Jena an den Verbrechen beteiligt war oder mitgeplant hat“, meinte der Senator. „Das mag sich noch ändern, aber nach dem, was wir derzeit wissen, deutet nichts darauf hin.“

„Die zweite Möglichkeit, die Kronzeugenregelung anzuwenden, ist nach unserem Recht, wenn ein Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissen dazu beigetragen hat, dass ein schweres Verbrechen aufgeklärt wird. Eine solche Regelung entfällt automatisch, wenn es nur drei Tatbeteiligte gegeben hat, von denen zwei tot sind“, meinte Körting. Den in Niedersachsen verhafteten 37 Jahre alten mutmaßlichen Helfer des Trios zählte Körting nicht zu den unmittelbar an der Mordserie Beteiligten, der einen Grund für Anwendung der Kronzeugenregelung darstellen könnte.

Die beiden Männer des Trios hatten sich laut Polizei vor einer Woche erschossen, Beate Z. wurde verhaftet. Nach bisherigen Erkenntnissen hatten die Männer und Beate Z. in den 1990er-Jahren Verbindungen zum rechtsextremen „Thüringer Heimatschutz“. 1998 verschwand das Trio aus dem Blick der Strafverfolger.

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