12.12.2011

Öffentlicher Nahverkehr: Alkoholverkauf auf U-Bahnhöfen soll verboten werden

Von Peter Neumann und Andrea Beyerlein
Leere Flaschen in der Silvesternacht am U-Bahnhof Friedrichstraße: Bald Geschichte?
Leere Flaschen in der Silvesternacht am U-Bahnhof Friedrichstraße: Bald Geschichte?
Foto: Imago
Berlin –  

Der Berliner Verkehrsverbund fordert, den Verkauf von Alkohol am Bahnsteig zu verbieten. Die BVG hält ein Gesetz gegen Alkohol im Nahverkehr für sinnvoll.

Mit der Pulle auf den Bahnhof, in Bus oder Bahn – in Berlin ist das kein Problem. Noch nicht. Denn inzwischen mehren sich Forderungen nach einer Ausdehnung und Verschärfung des geltenden Alkoholverbots. Jetzt hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verlangt, dass in Bahnhöfen kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sprechen sich für eine klare rechtliche Regelung aus. Sprecherin Petra Reetz: „Wenn man der Meinung ist, dass ein wirksameres Alkoholverbot erforderlich sei, sollte es eine gesetzliche Grundlage geben“ – die auch das Alkoholtrinken auf Berliner Bahnhöfen verbieten könnte.

Mit dem BVG-Sicherheitsdienst unterwegs

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Wer es nicht leibhaftig erleben will, kann sich auf Youtube anschauen, wie feucht-fröhlich es am Wochenende zum Beispiel in Berlins „Party-Tram“, der M 10 in Prenzlauer Berg, zugeht. Sie ist eigentlich kein Verkehrsmittel mehr, sondern ein Ort zum Feiern, den Gäste gern mit ganzen Bierkisten ansteuern. Ein Beispiel von vielen.

Derzeit sind die Vorschriften lasch. Zwar verbieten die VBB-Beförderungsbedingungen, Bahnen und Busse mit offenen Getränken zu betreten und diese dort zu trinken – aber von Bußgeld ist nicht die Rede. In Bahnhöfen kann sich die BVG nur auf ihr Hausrecht berufen. Die Botschaft sei klar: „Faktisch darf getrunken werden“, sagt VBB-Chef Hans-Werner Franz.

"Von der Beförderung ausgeschlossen"
Ein Alkoholverbot

Ein Alkoholverbot gibt es schon jetzt. Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds VBB ist es untersagt, „die Verkehrsmittel mit ...offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren“. Fahrgäste, die „unter Einfluss alkoholischer Getränke“ stehen, sind
„von der Beförderung ausgeschlossen“.

Könnte der Verbund nicht einfach seine Beförderungsbedingungen verschärfen? So wie in Hamburg, wo auf Alkoholkonsum 40 Euro Strafe stehen? „Bei uns wären Sicherheitskräfte oft überfordert, wenn sie Bußgeld verlangen würden“, entgegnet Franz. Auch das Hausrecht sei in der Praxis oft eine stumpfe Waffe, weil die Polizei meist nur bei schweren Verstößen erscheine. Franz fordert deshalb ein Landes- oder Bundesgesetz, das von der Polizei in jedem Fall durchzusetzen ist. Es sollte nicht nur das Trinken, sondern auch den Verkauf von Alkohol im Nahverkehr verbieten – als logische Ergänzung. „Wer an einem Bahnhofskiosk Bier kauft, nimmt es meist in der Bahn zu sich.“



Ein Argument, das BVG-Sprecherin Petra Reetz „unsinnig“ findet. Wenn Fahrgäste alkoholisiert auffallen, hätten sie sich meist außerhalb des Nahverkehrs betrunken. Die BVG will abwarten, welche Erfahrungen in Hamburg und München gemacht werden. Doch auch sie hält ein neues, erweitertes Rechts-Instrumentarium für sinnvoll. Reetz: „Am Besten wäre es aus unserer Sicht, wenn der Senat den Alkoholkonsum in Fahrzeugen und Bahnhöfen per Gesetz zu einer Ordnungswidrigkeit erklärt.“ Dann müsste die Polizei Verstöße ahnden. Auch SPD-Innenpolitiker Thomas Kleineidam sprach sich dafür aus, das Verbot auf Stationen auszudehnen. Robbin Juhnke (CDU) wünscht ebenfalls klare Regeln. „Ohne ein Ordnungsgeld werden wir nicht auskommen.“

Eine Ausweitung des Verbotes werde „politisch derzeit nicht verfolgt“, sagt Stefan Sukale, Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU). Der Senat werde sich aber Gesprächen nicht verschließen, wenn die BVG Vorschläge macht. In der Opposition hatte Henkel noch kurz vor den Wahlen ein Alkoholkonsumverbot gefordert.

Verkehrs-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) sieht „keinen rechtlichen Handlungsbedarf, sondern höchstens ein Vollzugsdefizit“. Die BVG solle nicht versuchen, ihre Verantwortung auf den Gesetzgeber abzuschieben. Doch Christfried Tschepe vom Fahrgastverband IGEB meint: Ohne mehr Personal in Stationen und Zügen werde jedes neue Gesetz ein zahnloser „Papiertiger“ bleiben.

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