22.02.2012

Prozess gegen Sicherheitsleute: Vermeidbarer Tod im Tunnel

Von Iris Brennberger
Berlin –  

Nach dem tödlichen Unfall eines Mannes in einem U-Bahn-Tunnel stehen drei Mitarbeiter der Securitas vor Gericht. Die Sicherheitsleute sollen trotz Warnungen nichts unternommen haben. Das Amstgericht Tiergarten hat den Prozess gegen die Angeklagten ausgesetzt.

Die Warnung war eindeutig: „Da ist ein Mann mit Hund in den U-Bahn-Tunnel gelaufen“, sagten Fahrgäste zu vier Sicherheitsdienst-Mitarbeitern im ersten Wagen einer U-Bahn am Nauener Platz. Doch die Warnung war vergebens: Die Bahn fuhr los, kurz darauf erfasste sie im Tunnel einen Mann. Der 42-Jährige starb noch am Unfallort. Das war am 21. April 2008.

Seit gestern, fast vier Jahre später, versucht das Amtsgericht Tiergarten zu ergründen, wie es zu dem Unfall kommen konnte und wer eine Mitschuld am Tod des Mannes trägt. Drei der Sicherheitsdienst-Mitarbeiter, die nicht auf die Warnung der Fahrgäste reagierten, sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die 49, 52 und 55 Jahre alten Berliner arbeiten noch bei dem privaten Unternehmen Securitas, das für die BVG Sicherheitsaufgaben wahrnimmt. Gestern, zu Prozessbeginn, äußerten sie sich nicht zu den Vorwürfen.

Schon 2010 befasste sich ein Gericht mit dem wohl vermeidbaren Tod im Tunnel. Damals wurde bereits der vierte Securitas-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Wie auf Videoaufnahmen zu sehen war, hatte der Mann nach der Warnung den Kopf aus der U-Bahn gestreckt und versucht, in den Tunnel zu blicken. Mit der Bemerkung „da ist doch nichts“, hatte er dann den Fall für erledigt erklärt.

Weil es in diesem Prozess auch die Frage erörtert wurde, ob seine damaligen Kollegen die Warnung gehört und ignoriert hatten, kam es nun zum zweiten Prozess. Dabei geht es ausschließlich um die strafrechtliche Bewertung dessen, was sie getan beziehungsweise nicht getan haben. Landläufig gibt es die Meinung, dass Securitas-Mitarbeiter in jedem Notfall helfen. Doch der erste Prozesstag drehte sich nur um die Frage, ob die drei in ihrer Funktion als Sicherheits-Männer tatsächlich verpflichtet gewesen wären, nach der Warnung etwas zu unternehmen. Und wenn ja, was.

Hilfe nach Dienstanweisung?

Die Verteidigung geht davon aus, dass für ihre Mandanten keine Pflicht bestand zu reagieren, so Markus Waitschies, der den 49-jährigen Angeklagten vertritt, am Rande des Prozesses. Leitende Securitas- und BVG-Mitarbeiter sagten etwas anderes aus, widersprachen sich aber teilweise.

So erklärte ein Securitas-Mitarbeiter, dass die Sicherheitsleute für die BVG das Hausrecht ausübten. Sie hätten deshalb gemäß der BVG-Dienstvorschrift reagieren müssen. Sie hätten demnach per Funk oder Handy die BVG-Leitstelle informieren müssen. Ein früherer BVG-Mitarbeiter sagte dagegen, die Dienstanweisung der BVG gelte nicht für die Securitas-Mitarbeiter. Die drei hätten nicht die Leitstelle anrufen müssen. Aber sie hätten unbedingt die Abfahrt des Zuges verhindern müssen, etwa indem sie die Notbremse ziehen oder den Zugführer informieren. Da sie sich im ersten Wagen befanden, hätten sie nur an die Tür zum Fahrerstand klopfen müssen. „Ich denke, das kann man erwarten“, so der Zeuge. Er schilderte, wie Securitas-Mitarbeiter durch die BVG geschult werden. Dabei werde auch das Thema „Person im Tunnel“ behandelt. Wenn sie dennoch in solchen Situationen untätig blieben, stelle sich die Frage: „Wofür schulen wir sie überhaupt?“

Dem Gericht reichten diese Ausführungen nicht. Es will noch besser beurteilen können, ob die Männer gegen Richtlinien verstießen, die ihnen in den Schulungen vermittelt wurden. Deshalb will es jetzt deren BVG-Ausbilder vorladen. Die meisten Kurse liegen Jahre zurück. Die Ausbilder müssen erst ausfindig gemacht werden. Der Prozess wurde vorerst ausgesetzt.

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