11.11.2011

Schultrojaner: Gesucht: Lehrer als Raubkopierer

Von Jan Thomsen
        

Meine Festplatte gehört mir: Piraten-Abgeordneter Wolfram Prieß, 45.
Meine Festplatte gehört mir: Piraten-Abgeordneter Wolfram Prieß, 45.
Foto: dapd
Berlin –  

Mit ihrer ersten „Großen Anfrage“ haben sich die Piraten in die Debatte um den sogenannten Schultrojaner eingeschaltet. Sie wollten vom Bildungssenator genaueres über die Kontrollsoftware erfahren.

Mit ihrer ersten „Großen Anfrage“, einem klassisch-analogen Kontrollinstrument des Parlaments, hat die neue Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus vertrautes Terrain betreten: An (den scheidenden) Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) richteten die 15 Piraten am Donnerstag in der Plenardebatte 26 Fragen zur geplanten „Überwachungssoftware an Berliner Schulen“, auch bekannt unter dem Namen Schultrojaner. Es geht um den Plan von Schulbuchverlagen, ab Frühjahr 2012 auf Schulcomputern per Software nach Raubkopien ihrer Publikationen zu fahnden. Denn die sind streng verboten: Schon das Einscannen und Bereitstellen einer einzigen Seite wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Kopien auf Papier werden weniger restriktiv behandelt.

Die Piraten, deren Ursprünge bekanntlich in Netzpolitik und der Forderung nach freiem Wissenszugang liegen, wollten von Zöllner wissen, wie dieser Plan zustande gekommen ist, welche Daten die Software sammelt, wie es mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz aussieht. „Was ist etwa“, fragte Piratenfraktionär Christopher Lauer vor der Sitzung, „wenn ein Schüler in einer privaten E-Mail einen Schulbuchsatz zitiert?“ Ob dann der E-Mail-Verkehr direkt an die Schulverwaltung weitergeleitet würde?

Zöllner: Keine Computerspionage

Derlei Fragen sind wirklich exakt noch gar nicht zu beantworten. Aus einem einfachen Grund: Es gibt zwar seit März dieses Jahres die vertragliche Vereinbarung zwischen den Bundesländern und den Verlagen (samt den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition), eine „Plagiatssoftware“ auf den Servern von mindestens einem Prozent aller öffentlichen Schulen zu installieren. Aber es gibt die Software noch nicht. Man befinde sich in einem laufenden Prozess, heißt es bisher in der Bildungsbehörde.

Senator Zöllner verwahrte sich am Donnerstag schon einmal gegen den Begriff „Schultrojaner“ – übernommen von der umstrittenen staatlichen Spähsoftware, die „Staatstrojaner“ genannt wird. Es sei „unverantwortlich, den Eindruck zu erwecken, dass Computer ausspioniert würden“, sagte Zöllner zu Beginn der Plenarsitzung. Laut seiner Verwaltung wird die vereinbarte Suche nach Urheberrechtsverstößen auf Schulrechnern eng mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt, um die Persönlichkeitsrechte von Lehrern und Schülern zu schützen.

Darauf besteht Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix allerdings auch. Es gebe viele Fragen zu der Software, eine Antwort stehe aus. Dix stimmt auch mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) überein, dass man „Zweifel am grundsätzlichen Sinn“ des Überwachungsplans haben könne. Dennoch schließe er nicht aus, dass die Plagiatssuche datenschutzrechtlich sicher umzusetzen sei.

Nach bisherigem Plan sollen die Daten in der Bildungsverwaltung gesammelt werden. Der Vertrag sieht sogar vor, dass bei Verstößen „disziplinarische Maßnahmen“ gegen Lehrkräfte verhängt werden. Über derlei Sanktionen, sagt Dix, könne aber keinesfalls einfach eine Software entscheiden.

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