15.02.2012

Streit um Fluglärm: Um den Schlaf gebracht

Von Jürgen Schwenkenbecher
Ortwin Baier, Bürgermeister der kommenden Lärmhauptstadt, wehrt sich gegen Fluglärm und Nachtflüge am BER.
Ortwin Baier, Bürgermeister der kommenden Lärmhauptstadt, wehrt sich gegen Fluglärm und Nachtflüge am BER.
Foto: dpa
Blankenfelde-Mahlow –  

Der Rechtsstreit um den neuen Großflughafen Schönefeld geht in die nächste Runde: Mehrere Gemeinden reichen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nachtflüge ein. Auch die Anwälte des Bürgervereins Brandenburg Berlin schickten an diesem Donnerstag eine Beschwerde nach Karlsruhe.

Wahrscheinlich wird es nach dem 3. Juni keinen Ort in Deutschland geben, wo es lauter ist. Blankenfelde-Mahlow, immerhin 25.500 Einwohner groß, liegt nur wenige Kilometer westlich des neuen Hauptstadtflughafens BER. Und wenn mit der Inbetriebnahme des Airports in gut 15 Wochen die Flugzeuge den Ort bei Westwind in wenigen hundert Metern Höhe nicht nur nach ihren Starts überqueren, sondern auch – wenn der Wind von Osten bläst – bei den Landeanflügen, dann dürfte der Lärm leicht Rekordwerte erreichen. Eine solche Doppelbelastung gilt als die Extremvariante einer Flughafen-Nachbarschaft.

Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Jetzt hat Blankenfelde-Mahlow zusammen mit Großbeeren, ebenfalls westlich des Flughafens gelegen, sowie den Gemeinden Schulzendorf und Eichwalde von der Ostseite eine 55 Seiten lange Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch die Anwälte des Bürgervereins Brandenburg Berlin (BVBB) schickten rechtzeitig vor Fristablauf an diesem Donnerstag eine Beschwerde nach Karlsruhe. Der BVBB erhielt dabei die Unterstützung mehrerer anderer Bürgerinitiativen.

So sollen die Flugzeuge starten

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Damit ist die juristische Auseinandersetzung um den Flughafen in eine neue Runde gegangen. Beide Verfassungsbeschwerden beziehen sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober vergangenen Jahres, das sowohl die Gemeinden als auch die BVBB-Kläger als Verlierer sah. Denn das Gericht bestätigte die umstrittene Nachtflugregelung für Schönefeld ausdrücklich. Danach muss nur zwischen 0 und 5 Uhr eine weitgehende Flugruhe eingehalten werden. In den sogenannten Nachtrandzeiten von 22 bis 24 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr darf grundsätzlich geflogen werden.

Was die Gemeinden und Bürgerinitiativen gleichermaßen erzürnt, ist nicht nur das Urteil an sich. Ihnen bleibt auch der Weg dahin im Dunkeln. Denn als eine entscheidende Grundlage führte das Gericht eine Verkehrsprognose des Gutachterbüros Intraplan zum Bedarf an Nachtflügen an. „Wir kennen zwar das Ergebnis. Nur wurde uns nicht gestattet, die Berechnungsgrundlagen einzusehen“, sagt der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD). Und in der Urteilsbegründung tauchen nach seinen Angaben die Argumente der Kläger gegen das Gutachten nicht einmal auf. „Damit wurde unser Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt“, sagt er.

Schönefeld beschäftigt weiter die Gerichte

Noch weiter geht die Beschwerde des BVBB. „Wie kommen fünf Richter dazu, die Nächte am Flughafen auf fünf Stunden zu begrenzen?“, fragt der Vereins-Ehrenvorsitzende Ferdi Breidbach. „Überall dauert die Nacht von 22 bis 6 Uhr.“ Der BVBB rechnet freilich nicht ernsthaft mit einer positiven Entscheidung in Karlsruhe – wenn die Beschwerden überhaupt angenommen werden. Doch der Weg ist notwendig, um später vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen zu können.

Die Flugrouten: So laut wird es in Berlin

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Schönefeld wird aber auch deutsche Gerichte weiter beschäftigen. Sobald die Rechtsverordnung mit den Flugrouten veröffentlicht ist, voraussichtlich im März, kann dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt werden. Zahlreiche Gemeinden, Bürgerinitiativen und Privatpersonen werden von der Möglichkeit Gebrauch machen.

Auch Blankenfelde-Mahlow. „Wir müssen uns mit Schönefeld abfinden“, sagt Bürgermeister Baier. „Aber wir wollen wenigstens keine Doppelbelastung und keine Nachtflüge.“

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