21.12.2011

Urteil: Bushido bekommt Rabatt vor Gericht

Von Andreas Kopietz
        

Nicht zum ersten Mal hatte es Bushido mit Richtern zu tun.
Nicht zum ersten Mal hatte es Bushido mit Richtern zu tun.
Foto: dapd
Berlin –  

Der Rapper Bushido muss 19.500 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Musiker am Dienstag, weil er einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Vollidioten beschimpft hatte.

Anis Ferchichi, wie der Musiker eigentlich heißt, fehlte vor Gericht und ließ sich durch einen Anwalt vertreten. Zwischen ihm und einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz war es im Oktober 2010 zum Streit gekommen, weil der 33-Jährige sich geweigert hatte, 15 Euro für eine Verkehrssünde zu zahlen. Gegen Bushido, der als der erfolgreichste Rapper Deutschlands gilt, verhängte ein Verkehrsrichter daraufhin einen Monat Fahrverbot und eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 300 Euro.

Gegen diesen Strafbefehl von insgesamt 21.000 Euro hatte Bushido Widerspruch eingelegt. Er räumte die Beleidigung ein, empfand die Strafe jedoch als zu hoch und sparte nun 1.500 Euro. Auch das Fahrverbot wurde zurückgenommen. Bereits 2009 musste der Rapper 10.500 Euro (35 Tagessätze zu je 300 Euro) zahlen, weil er Polizisten mit „Affe“ und „Hampelmann“ beleidigt hatte. (kop.)

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