Berlin - 02.02.2012

Urteil

Eine Schrottimmobilie für 245.000 Euro

Eigentlich sollte die Wohnung in der Spandauer Brüderstraße schon beim Verkauf saniert sein. Doch die Arbeiten wurden nur begonnen, aber nie beendet.
Foto: Rechtsanwalt Eupen
Von Ulrich Paul

Das Landgericht erklärt den überteuerten Verkauf einer sanierungsreifen Wohnung in Spandau für sittenwidrig. Doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verkäufer kann in die nächste Instanz gehen.

Feuchtigkeitsflecken an der Decke, dunkle Verfärbungen an den rohen Wänden, abgeschlagene Fliesen im Bad – so etwas hat Rechtsanwalt Marcel Eupen noch nicht erlebt. „Das ist Berlins schlimmste Schrottimmobilie“, sagt er.

Die Wohnung, von der er spricht, ist rund 126 Quadratmeter groß und befindet sich an der Brüderstraße 37 in Spandau. Im Jahr 2008 war die Wohnung einem Ehepaar, das in einem Eigenheim im Berliner Umland lebt, als Anlageobjekt zu einem Kaufpreis in Höhe von 245.000 Euro aufgeschwatzt worden – als angeblich sanierte Eigentumswohnung.

Der tatsächliche Wert der Wohnung belief sich nach Ansicht des Gerichts lediglich auf rund 71.900 Euro, wenn man die 14-fache Jahresmiete zugrunde legt. Das Gericht entschied jetzt, der Kaufvertrag sei „sittenwidrig“ und daher „nichtig“, das Gleiche gelte für die abgeschlossene Finanzierung von 245.000 Euro bei der Deutschen Kreditbank.

Der Verkäufer, die Vito City Properties GmbH, eine Tochtergesellschaft der Grüezi Real Estate AG, muss die Immobilie nun zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Verkauf der Immobilie sei nicht nur wegen des überhöhten Preises sittenwidrig, urteilte das Gericht, sondern „auch wegen der Ausnutzung der Unerfahrenheit der Klägerin“. Denn die Übernahme des Kredits für die Eigentumswohnung zusätzlich zu einem laufenden Eigenheimkredit ergebe angesichts der geringen Einkünfte des Ehepaares „keinen vernünftigen Sinn“.

Ein ganzes Haus steht leer

Die Frau verdient als Serviceangestellte monatlich 800 Euro netto, ihr Mann erhält als Kraftfahrer 2.200 Euro netto. Der Kredit für die Eigentumswohnung kostet sie laut Eupen aber 1.400 Euro monatlich, außerdem werden 250 Euro Wohngeld fällig. Hinzu kommen die monatlichen Raten für das Eigenheim.

Trotz des Urteils kann die Familie noch nicht aufatmen. Denn die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ob die Vito City Properties in die nächste Instanz geht, ist offen. Von dem Unternehmen war keine Stellungnahme zu erhalten.

Dass die Probleme der Familie so groß geworden sind, liegt an einem schlechten Rat. Der Mitarbeiter einer Immobilienvertriebsfirma hatte dem Ehepaar vorgeschlagen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, um seine finanziellen Probleme zu lösen. Neben den Belastungen aus dem Eigenheimbau drückten die Familie Schulden von 35.000 Euro. Über die Aufnahme eines Kredits für die Wohnung sollte die Familie die alten Schulden ablösen, schlug der Berater vor. Nach zehn Jahren sollte die Familie die Immobilie mit Gewinn verkaufen können.

Durch Steuerersparnisse und Mieteinnahmen sollten sich die Kosten für die Eigentumswohnung auf hundert Euro monatlich reduzieren. Daraus wurde nichts. Denn der Mieter der Eigentumswohnung zog schon kurz nach dem Verkauf aus. Er hatte bereits vor Abschluss des Kaufvertrages gekündigt. Zwar wurde mit der Sanierung der Wohnung, die ja eigentlich schon abgeschlossen sein sollte, begonnen, doch die Arbeiten wurden nie beendet. In keiner Wohnung. Rechtsanwalt Eupen: „Da steht ein ganzes Haus leer.“

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