07.12.2011

Verwaltungsgericht: Wieder wird ein Polizeipräsident gesucht

Von Andreas Kopietz
Seit Juni ist der Posten des Polizeipräsidenten vakant. Seitdem gibt es zwei Bewerber für die Stelle:  Der 58-jährige Udo Hansen (Foto), ehemals Chef einer Bundespolizeidirektion, sowie der 62-jährige Klaus Keese, Leiter der für den Norden Berlins zuständigen Polizeidirektion 1.
Seit Juni ist der Posten des Polizeipräsidenten vakant. Seitdem gibt es zwei Bewerber für die Stelle: Der 58-jährige Udo Hansen (Foto), ehemals Chef einer Bundespolizeidirektion, sowie der 62-jährige Klaus Keese, Leiter der für den Norden Berlins zuständigen Polizeidirektion 1.
Foto: dpa
Berlin –  

Weil der alte Senat seinen Wunschkandidaten mit allen Mitteln durchbringen wollte, stoppte ein Gericht die Besetzung des Chefpostens zum zweiten Mal.

Die Ernennung von Udo Hansen für das Amt des Berliner Polizeipräsidenten schien sicher. Noch im Oktober glaubte der damalige Innensenator Ehrhart Körting (SPD), seinen Wunschkandidaten   durchgesetzt zu haben. Doch nun wird Deutschlands größte Polizeibehörde mit über 21.000 Mitarbeitern wohl auch in den nächsten Monaten ohne Chef bleiben. Denn das Verwaltungsgericht stoppte am Mittwoch zum zweiten Mal die Ernennung von Udo Hansen für das seit Anfang Juni unbesetzte Amt.

Der unterlegene Bewerber Klaus Keese, der die für den Norden der Hauptstadt zuständige Polizeidirektion 1 leitet, hatte die Entscheidung des Senats vor Gericht angefochten. Schon im Juli hatte das Gericht auf seine Initiative hin das Auswahlverfahren vorübergehend gestoppt. Damals rügte es, dass Innensenator Körting mit den Bewerbern keine Eignungsgespräche geführt hatte.

Positive Beurteilung nicht beachtet

Auf Geheiß des Gerichts  wurden diese später vor einer Kommission nachgeholt. Zu deren vier Mitgliedern gehörten die Bremer Staatssekretärin Karen Buse und ihr Berliner Amtskollege Ulrich Freise (beide SPD). Und wieder – fast erwartungsgemäß – fiel die Wahl auf den 58-jährigen ehemaligen Chef der Bundespolizei Ost, Udo Hansen, der selbst ein SPD-Parteibuch hat. Dagegen prozessierte Keese erneut – und bekam ein weiteres Mal Recht.

Nach Ansicht des Gerichts hatte das Auswahlgespräch zwar besondere Bedeutung, weil Hansen zuletzt im Jahr 1997 beurteilt wurde und deshalb keine Erkenntnisse über seine aktuelle Leistungsfähigkeit vorlagen. Doch für den unterlegenen Keese  habe es eine aktuelle Beurteilung  gegeben, die ihm „durchgängig höchste Leistungen“ in seinem derzeitigen Amt bescheinige. Diese Beurteilung habe die Senatsverwaltung nicht gänzlich außer Acht lassen dürfen, auch wenn der unterlegene Bewerber im Auswahlgespräch schlechter abgeschnitten habe.

Streitpunkt in der neuen Koalition

Das Gericht beanstandete außerdem, dass die Innenverwaltung von vornherein glaubte, Hansen sei besser geeignet, weil er als ehemaliger Präsident eines Bundespolizeipräsidiums mehr Kompetenzen und Verantwortung gehabt habe   als der Leiter einer Berliner Polizeidirektion. Selbst wenn das erstgenannte Amt als „höherwertig“ angesehen werde, habe diese Erwägung nicht herangezogen werden dürfen.  

Schließlich bekleide Hansen dieses Amt seit 2008 nicht mehr  und die Senatsverwaltung habe zudem keine Erkenntnisse über seine bis dahin erbrachten Leistungen. Hansen ist seit 2008 überhaupt nicht mehr bei der Polizei. Er schied damals aus Krankheitsgründen aus. Später arbeitete er für das Bundesamt für Katastrophenschutz in Bonn und für den Rüstungskonzern EADS. 2009 war er einige Monate in  Saudi-Arabien  für ein EADS-Grenzsicherungsprojekt tätig.

Udo Hansen, der Kandidat der SPD, wurde der CDU noch vor den Koalitionsverhandlungen präsentiert. Und diese akzeptierte diese Personalie widerwillig. Unter anderem bezog auch  der damalige Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der CDU, Frank Henkel,  zum Teil deutlich Position gegen den designierten Polizeichef.

Klaus Keese frohlockt

Als neuer Innensenator muss er nun entscheiden, ob er gegen die Gerichtsentscheidung bei der nächsten Instanz Beschwerde einlegt.  Das Oberverwaltungsgericht würde in diesem Jahr  keinen Beschluss mehr fassen. Innensenator Henkel könnte auch ein gänzlich neues Bewerbungsverfahren einleiten.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung dürften sich dann wieder Kandidaten bewerben. Ein solches Verfahren würde mindestens ein weiteres Vierteljahr in Anspruch nehmen.  Nach den Worten von Keeses Anwalt Klaus Herrmann könnte er auch umgehend zum neuen Polizeichef ernannt werden. Viele in der CDU  wollen ihn.

Henkel, der von einer „unerfreulichen Hängepartie“ sprach,  schließt keine Option aus.  Es sei zu früh, um sich zu möglichen Konsequenzen zu äußern, sagte er am Mittwoch. Zuvor müsse der Beschluss sorgfältig geprüft werden.

Zumindest Klaus Keese frohlockt: „Ich bin zufrieden mit dem Richterspruch. Ich bin zufrieden, dass das Auswahlverfahren fortgesetzt werden muss und halte meine Bewerbung auf jeden Fall aufrecht.“

Udo Hansen - Wichtige Daten

Udo Hansen hat Musik studiert und eine Ausbildung zum Kriminalbeamten absolviert. Bei der Bundespolizei diente er unter anderem in der Elitetruppe GSG 9. Schließlich wurde er zum Leiter des Bundesgrenzschutz-Präsidiums Ost ernannt.

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