Seit Juni ist der Posten des Polizeipräsidenten vakant. Seitdem gibt es zwei Bewerber für die Stelle: Der 58-jährige Udo Hansen (Foto), ehemals Chef einer Bundespolizeidirektion, sowie der 62-jährige Klaus Keese, Leiter der für den Norden Berlins zuständigen Polizeidirektion 1.
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Seit Juni ist der Posten des Polizeipräsidenten vakant. Seitdem gibt es zwei Bewerber für die Stelle: Der 58-jährige Udo Hansen (Foto), ehemals Chef einer Bundespolizeidirektion, sowie der 62-jährige Klaus Keese, Leiter der für den Norden Berlins zuständigen Polizeidirektion 1.
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Berlin –
Weil der alte Senat seinen Wunschkandidaten mit allen Mitteln durchbringen wollte, stoppte ein Gericht die Besetzung des Chefpostens zum zweiten Mal.
Die Ernennung von Udo Hansen für das Amt des Berliner Polizeipräsidenten schien sicher. Noch im Oktober glaubte der damalige Innensenator Ehrhart Körting (SPD), seinen Wunschkandidaten durchgesetzt zu haben. Doch nun wird Deutschlands größte Polizeibehörde mit über 21.000 Mitarbeitern wohl auch in den nächsten Monaten ohne Chef bleiben. Denn das Verwaltungsgericht stoppte am Mittwoch zum zweiten Mal die Ernennung von Udo Hansen für das seit Anfang Juni unbesetzte Amt.
Der unterlegene Bewerber Klaus Keese, der die für den Norden der Hauptstadt zuständige Polizeidirektion 1 leitet, hatte die Entscheidung des Senats vor Gericht angefochten. Schon im Juli hatte das Gericht auf seine Initiative hin das Auswahlverfahren vorübergehend gestoppt. Damals rügte es, dass Innensenator Körting mit den Bewerbern keine Eignungsgespräche geführt hatte.
Positive Beurteilung nicht beachtet
Auf Geheiß des Gerichts wurden diese später vor einer Kommission nachgeholt. Zu deren vier Mitgliedern gehörten die Bremer Staatssekretärin Karen Buse und ihr Berliner Amtskollege Ulrich Freise (beide SPD). Und wieder – fast erwartungsgemäß – fiel die Wahl auf den 58-jährigen ehemaligen Chef der Bundespolizei Ost, Udo Hansen, der selbst ein SPD-Parteibuch hat. Dagegen prozessierte Keese erneut – und bekam ein weiteres Mal Recht.
Nach Ansicht des Gerichts hatte das Auswahlgespräch zwar besondere Bedeutung, weil Hansen zuletzt im Jahr 1997 beurteilt wurde und deshalb keine Erkenntnisse über seine aktuelle Leistungsfähigkeit vorlagen. Doch für den unterlegenen Keese habe es eine aktuelle Beurteilung gegeben, die ihm „durchgängig höchste Leistungen“ in seinem derzeitigen Amt bescheinige. Diese Beurteilung habe die Senatsverwaltung nicht gänzlich außer Acht lassen dürfen, auch wenn der unterlegene Bewerber im Auswahlgespräch schlechter abgeschnitten habe.
Streitpunkt in der neuen Koalition
Das Gericht beanstandete außerdem, dass die Innenverwaltung von vornherein glaubte, Hansen sei besser geeignet, weil er als ehemaliger Präsident eines Bundespolizeipräsidiums mehr Kompetenzen und Verantwortung gehabt habe als der Leiter einer Berliner Polizeidirektion. Selbst wenn das erstgenannte Amt als „höherwertig“ angesehen werde, habe diese Erwägung nicht herangezogen werden dürfen.
Schließlich bekleide Hansen dieses Amt seit 2008 nicht mehr und die Senatsverwaltung habe zudem keine Erkenntnisse über seine bis dahin erbrachten Leistungen. Hansen ist seit 2008 überhaupt nicht mehr bei der Polizei. Er schied damals aus Krankheitsgründen aus. Später arbeitete er für das Bundesamt für Katastrophenschutz in Bonn und für den Rüstungskonzern EADS. 2009 war er einige Monate in Saudi-Arabien für ein EADS-Grenzsicherungsprojekt tätig.
Udo Hansen, der Kandidat der SPD, wurde der CDU noch vor den Koalitionsverhandlungen präsentiert. Und diese akzeptierte diese Personalie widerwillig. Unter anderem bezog auch der damalige Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der CDU, Frank Henkel, zum Teil deutlich Position gegen den designierten Polizeichef.
Klaus Keese frohlockt
Als neuer Innensenator muss er nun entscheiden, ob er gegen die Gerichtsentscheidung bei der nächsten Instanz Beschwerde einlegt. Das Oberverwaltungsgericht würde in diesem Jahr keinen Beschluss mehr fassen. Innensenator Henkel könnte auch ein gänzlich neues Bewerbungsverfahren einleiten.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung dürften sich dann wieder Kandidaten bewerben. Ein solches Verfahren würde mindestens ein weiteres Vierteljahr in Anspruch nehmen. Nach den Worten von Keeses Anwalt Klaus Herrmann könnte er auch umgehend zum neuen Polizeichef ernannt werden. Viele in der CDU wollen ihn.
Henkel, der von einer „unerfreulichen Hängepartie“ sprach, schließt keine Option aus. Es sei zu früh, um sich zu möglichen Konsequenzen zu äußern, sagte er am Mittwoch. Zuvor müsse der Beschluss sorgfältig geprüft werden.
Zumindest Klaus Keese frohlockt: „Ich bin zufrieden mit dem Richterspruch. Ich bin zufrieden, dass das Auswahlverfahren fortgesetzt werden muss und halte meine Bewerbung auf jeden Fall aufrecht.“
Udo Hansen hat Musik studiert und eine Ausbildung zum Kriminalbeamten absolviert. Bei der Bundespolizei diente er unter anderem in der Elitetruppe GSG 9. Schließlich wurde er zum Leiter des Bundesgrenzschutz-Präsidiums Ost ernannt.
1998
Als Chef des BGS auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt sorgt Hansen dafür, dass die Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich mit Nato-Stacheldraht, Überwachungskameras und Bewegungsmeldern zu einer Hochsicherheitsanlage ausgebaut wird. Bei der Abschiebung kommt auf dem Flughafen ein Asylbewerber ums Leben. Deshalb begründet die Linkspartei später auch ihre ablehnende Haltung gegenüber Hansen als Polizeipräsident mit dessen „rigidem Vorgehen“ gegen Flüchtlinge.
2002
Udo Hansen bewirbt sich um das Amt des Berliner Polizeipräsidenten. Seine Chancen sind gut. Doch dann zaubert die SPD unerwartet einen anderen Kandidaten aus dem Hut: Dieter Glietsch aus Nordrhein-Westfalen – ein Mann mit SPD-Parteibuch und ein Vertrauter des damaligen SPD-Innenministers Otto Schily.
2008
Aus Krankheitsgründen scheidet Udo Hansen aus der Behörde, die inzwischen von Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt wurde, aus. Der Amtsarzt hatte ihn als untauglich für den Vollzugsdienst eingestuft. Eine Verwendung für andere Laufbahnen innerhalb der Behörde wird jedoch nicht geprüft oder angeboten. Als eigentlicher Hintergrund für das Ausscheiden werden immer wieder Differenzen mit dem damaligen CDU-Innenminister Schäuble genannt. Wenig später nimmt Hansen eine Beratertätigkeit für das Bundesamt für Katastrophenschutz in Bonn sowie für den Rüstungskonzern EADS auf.
2009
Für sieben Monate geht Hansen nach Saudi-Arabien, wo er für ein EADS-Grenzsicherungsprojekt arbeitet, bei dem deutsche Bundespolizisten als Trainer arbeiten. Schließlich muss Hansen das Land verlassen. Der Grund sind angeblich Differenzen mit einheimischen Scheichs.
2010
Udo Hansen bewirbt sich erneut für das Amt des Berliner Polizeipräsidenten.
Juni 2011
Die Senatsinnenverwaltung unter Leitung von SPD-Senator Ehrhart Körting entscheidet sich unter mehreren Bewerbern für Hansen. Beworben hat sich aber auch Klaus Keese, der Leiter der für den Norden der Stadt zuständigen Polizeidirektion 1.
Juli 2011
Das Berliner Verwaltungsgericht gibt einer Klage des unterlegenen Bewerbers Klaus Keese statt und stoppt das Auswahlverwahren. Begründung: Es hätten Auswahlgespräche mit allen Kandidaten geführt werden müssen. Diese sollen nun nachgeholt werden.
Anfang Oktober 2011
Eine Auswahlkommission lädt die Bewerber Hansen und Klaus Keese ein. Die Kommission wird geleitet von der Psychologin Heidrun Thorke von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen, mit der die Innenverwaltung regelmäßig kooperiert. Sie arbeitete auch den Fragenkatalog für das jeweils 90-minütige Gespräch aus. In dem Gremium sitzen auch Ex-BKA-Chef Ulrich Kersten, die Bremer Staatssekretärin Karen Buse (SPD) und ihr Berliner Amtskollege Ulrich Freise, ebenfalls ein SPD-Mitglied. Erwartungsgemäß entscheidet sich die Kommission für Udo Hansen. Der Senat verkündet, dass die Entscheidung gefallen sei.
Ende Oktober 2011
Klaus Keese legt gegen diese Entscheidung erneut Beschwerde bei Gericht ein – und gewinnt.
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