21.12.2011

Wirkstoff THC: Cannabis aus dem Anbauschrank

Von Christine Dankbar
        

Alles Cannabis: Für medizinische  Zwecke kann die Pflanze legal erworben werden.
Alles Cannabis: Für medizinische Zwecke kann die Pflanze legal erworben werden.
Foto: dpa
Berlin –  

Günter Weiglein darf Marihuana in der Apotheke kaufen. Weil er es selbst ziehen will, klagt er vor Gericht.

Wenn Günter Weiglein abends nach Hause kommt, genehmigt er sich erstmal in aller Ruhe einen Joint. Weiglein ist kein klammheimlicher Kiffer, er raucht seine Cannabisblüten mit richterlicher Genehmigung. Denn der 47-Jährige aus Wedding ist Schmerzpatient und die Cannabisblüten sind seine Medizin. Er bekommt sie bereits ganz legal aus der Apotheke. Aber das reicht ihm nicht. Er will Cannabis selbst anbauen. Und deshalb klagt er vor Gericht.

Vor zehn Jahren, im April 2001, hatte Günter Weiglein einen schweren Motorradunfall. Mit einer Unterkieferfraktur, mehreren Arm- und Beinbrüchen und einem Thoraxtrauma lag er sieben Wochen lang im Krankenhaus, insgesamt 15 Monate war der gelernte Maschinenbauer arbeitsunfähig. Narben an Hals und Händen sind geblieben. Und Schmerzen. Weiglein hat als direkte Folge des Unfalls ein chronisches Schmerzsyndrom. Dagegen nahm er zunächst Jahre lang konventionelle Schmerzmittel. Mit entsprechenden Nebenwirkungen. „Ich habe immer schlecht geschlafen und dabei unangenehm geschwitzt“, sagt er. „Außerdem haben die Schmerzmittel meinen Magen angegriffen.“

Wirkstoff hilft auch bei Multipler Sklerose
Günter Weiglein möchte eine eigene Cannabiszucht.

Als Arzneimittel hat Cannabis eine lange Tradition. Im Mittelalter wurde es bei rheumatischen und bronchialen Erkrankungen verwendet. In den USA war es im 19. Jahrhundert Bestandteil eines populären Schlafmittels. Im 20. Jahrhundert verschwanden die Cannabismittel vom Markt, da Cannabis immer mehr als Rauschmittel angesehen und verboten wurde.
Neue Forschungen seit den Sechzigerjahren belegen die Wirksamkeit von Cannabis, vor allem bei Schmerzen und Multipler Sklerose (MS).
Seit 2009 wird Patienten in Deutschland nach Einzelfallprüfung Cannabis verschrieben. In diesem Jahr wurde in Deutschland das erste Cannabis-Medikament zugelassen – nur für MS-Patienten.

Inzwischen hilft ihm der Wirkstoff THC – ohne Nebenwirkungen, wie er sagt. THC ist die Abkürzung für Tetrahydrocannabiol, enthalten in Cannabisblüten. Etwa 60 bis 70 Prozent der Schmerzen würden dadurch schwinden. „Mit dem Rest der Schmerzen kann ich leben“, sagt Weiglein.

Laut Betäubungsmittelgesetz handelt es sich bei Cannabis um eine verbotene Droge. Als die Pflanze im Februar 2009 als Medikament in Einzelfällen zugelassen wurde, handelte Weiglein schnell. Bereits im September des selben Jahres hielt er seine erste amtliche Erlaubnis in den Händen, mit der er seither aus medizinischen Gründen kiffen darf. Legal, aber unter strengen Auflagen.

So wie er haben im Bundesgebiet 62 Menschen die Lizenz zum Joint. Erteilt wird sie von der Bundesopiumstelle (BOPST). Weigleins Recht auf Rausch ist genau definiert: Danach darf er zwischen vier Sorten medizinischer Cannabisblüten wählen und diese nur in einer bestimmten Apotheke einkaufen. Das Genehmigungsschreiben hat Weiglein stets bei sich – falls ihn die Polizei anhalten und angesichts der Cannabisblüten in seiner Tasche Fragen haben sollte. Allerdings könnte Weiglein noch etwas besser leben, wenn sein Medikament nicht so teuer wäre. Auch wenn seine Ärztin die Blüten verschreibt – finanzieren muss Weiglein sie selbst, die Krankenkassen zahlen nicht.

14,40 Euro kostet ein Gramm Cannabisblüten in der Apotheke, doppelt so viel wie auf dem Schwarzmarkt. Weiglein darf 28 Gramm pro Monat beziehen. Er sagt, wenn er ungefähr ein Gramm am Tag rauchen würde, könne er ziemlich schmerzfrei leben. Doch dafür müsste er mehr als 400 Euro pro Monat bezahlen. „Das ist bei mir finanziell einfach nicht drin.“ Also beschränkt er sich auf etwa fünf Gramm Marihuana-Blüten pro Monat, sie kosten 72 Euro.

Weiglein ist daher auf eine andere Idee gekommen: Er möchte sein Marihuana künftig selbst anbauen. So könnte er eine Menge Geld sparen: Rechnet man alle Anschaffungen mit ein, würde er im ersten Jahr des Eigenanbaus etwa zwei Euro pro Gramm bezahlen, in den Jahren danach wären es sogar nur noch rund 80 Cent.

Technisch ist das kein Problem. Es gibt spezielle Anbauschränke, in denen Stecklinge in jeder Etagenwohnung gezogen werden können. Gemeinsam mit seinem Anwalt Matthias Schillo hat Weiglein im Juli 2010 einen Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln gestellt. Dem Antrag hat er einen genauen Lageplan seiner Wohnung inklusive der geplanten Sicherungsmaßnahmen beigelegt. Trotzdem erhielt er eine Abfuhr. Nun klagt Weiglein vor dem für das BfArM zuständigen Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen dieses Verbot.

Das Gericht lässt sich Zeit

Anwalt Matthias Schillo ist zuversichtlich, dass Weiglein sein Recht durchsetzen wird. Allerdings winde sich das Gericht seit mehr als einem Jahr um eine Entscheidung herum, sagt er. Vor kurzem erst wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem Schillo versuchte, das Verfahren zu beschleunigen. Schließlich entstünden seinem Mandanten jeden Monat, den er auf eine Entscheidung warten müsse, weiter unnötige Kosten. Doch das zuständige Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht keinen Grund zur Eile. Günter Weiglein könne ja einen Kredit aufnehmen, um seine Kosten für die Cannabisblüten zu bestreiten, argumentierte es und wies die Eilbedürftigkeit der Klage ab. Für Schillo ist es jedoch nur eine Frage der Zeit, bis sich sein Mandat durchgesetzt hat. „Wenn nicht, dann werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.“

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