15.02.2012

Blankenfelde: Verfassungsbeschwerde gegen Nachtflüge in Schönefeld

Von Jürgen Schwenkenbecher
Blankenfelde –  

Blankenfelde-Mahlow sieht seine Argumente bei der Entscheidung für die umstrittene Nachtflugregelung nicht berücksichtigt. Im Oktober war festgelegt worden, dass nur zwischen 0 und 5 Uhr keine Flugzeuge landen dürfen. Jetzt soll Karlsruhe entscheiden.

Die juristische Auseinandersetzung um den neuen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld geht in eine neue Runde. Jetzt hat die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dabei geht es um die umstrittene Nachtflugregelung, die im Oktober vergangenen Jahres vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Regelung sieht vor, dass nur in der Zeit von 0 bis 5 Uhr der Flugbetrieb weitgehend ruhen #muss.

So sollen die Flugzeuge starten

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Grundlage der Entscheidung, gegen die unter anderen ein Volksbegehren  in Brandenburg vorbereitet wird, war ein Gutachten der Firma Intraplan. „Das Gericht hat unsere Argumentation gegen das Gutachten nicht gewürdigt“, sagte Bürgermeister Ortwin Baier (SPD).  Völlig offen ist allerdings, ob Karlsruhe  überhaupt über die Beschwerde  befinden will. Vor vier Jahren hatte  das oberste Gericht es abgelehnt,  Verfassungsbeschwerden verschiedener Klägergruppen gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2004 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 zum Bau des Flughafens zur Entscheidung anzunehmen.

Die Flugrouten: So laut wird es in Berlin

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Das 25500 Einwohner große Blankenfelde-Mahlow könnte  nach der Inbetriebnahme des neuen Flughafens der vom Fluglärm am meisten betroffene Ort in Deutschland werden. Denn nach den vor wenigen Wochen beschlossenen Flugrouten wird die Gemeinde nicht nur von anfliegenden Maschinen, sondern auch von startenden Flugzeugen in nur wenigen hundert Metern Höhe überflogen.

Auch der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) will in den nächsten Tagen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichts einreichen.

Der Weg zum Hauptstadtflughafen
Dezember 1991

Gründung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF). Gesellschafter sind die Länder Berlin und Brandenburg mit je 37 Prozent sowie der Bund mit 26 Prozent.

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