13.02.2012

Verbot von Nachtflügen: Volksbegehren kommt mit Verspätung

Von Gerold Büchner
Teuer kann es für den Flughafen auch werden, wenn Klagen die  Inbetriebnahme des Flughafens noch deutlich weiter verzögern. Dabei geht es um Flugrouten und Lärmschutz, für den auch weiterhin demonstriert wird.
Teuer kann es für den Flughafen auch werden, wenn Klagen die Inbetriebnahme des Flughafens noch deutlich weiter verzögern. Dabei geht es um Flugrouten und Lärmschutz, für den auch weiterhin demonstriert wird.
Foto: dapd
Potsdam –  

Das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg (BER) droht sich zu verzögern.

Grund ist die langwierige Umsetzung des geänderten Volksabstimmungsgesetzes, das nach der Novellierung das Sammeln von Unterschriften erleichtern soll. Möglicherweise kann das Volksbegehren, mit dem Bürgerinitiativen und Anrainergemeinden ein Verbot von Nachtflügen zwischen 22 Uhr und sechs Uhr durchsetzen wollen, deshalb erst kurz vor Aufnahme des Flugbetriebs am 3. Juni starten.

Die Fluglärm-Gegner gehen bislang davon aus, dass im März die sogenannte Eintragungsfrist beginnt, ab der Bürger in den ausgelegten Listen unterschreiben können. Voraussetzung dafür ist aber eine Verfahrensverordnung zu dem geänderten Gesetz – und die kann nach derzeitiger Planung der Landesregierung nicht vor der zweiten Aprilhälfte in Kraft treten. Der Entwurf sei noch in der Ressortabstimmung und gehe Mitte/Ende März ins Kabinett, sagte ein Sprecher des Potsdamer Innenministeriums. Anschließend muss der Hauptausschuss des Landtags grünes Licht geben. Der aber tagt nur einmal monatlich und kann sich nach dem Zeitplan frühestens am 18. April mit dem Thema befassen.

Tempo angemahnt

Danach brauchen die Gemeinden Zeit, um die Listeneintragung zu organisieren. Dafür seien rund zwei Wochen nötig, sagt Thomas Schmidt (SPD), Bürgermeister von Teltow. Seine Stadt unterstützt das Volksbegehren, weil sie vom Fluglärm stark betroffen ist. Die Verfahrensverordnung gibt den Gemeinden Hinweise, wo und wie Unterschriften gesammelt werden dürfen. Nach dem neuen Gesetz ist das nicht mehr nur in den Rathäusern möglich, sondern auch in Bibliotheken oder Schulen. Zudem wurde die Eintragungsfrist von vier auf sechs Monate verlängert. Notwendig sind 80 000 Unterschriften, damit es zum Volksentscheid kommen kann.

Einen Start des Volksbegehrens erst im Mai hält Bürgermeister Schmidt für zu spät: „So lange sollte es nicht dauern, das Land ist in der Pflicht.“ Auch die Organisation Mehr Demokratie fordert: „Das Gesetz soll so schnell wie möglich umgesetzt werden.“ Ein Gutes immerhin kann Schmidt einem späten Termin abgewinnen: Wenn die Flugzeuge erstmal donnern, hofft er, könnten mehr Bürger bereit sein, sie vom Nachthimmel zu verbannen.

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