10.12.2012

Kolumne: Gerecht und ungerecht II

Von Götz Aly

In der deutschen Altersversorgung findet lediglich eine lächerlich geringe Umverteilung statt. Gesellschaftliche Solidarität ist jedoch Aufgabe aller.

In Deutschland bekommt ein durchschnittlicher Beamter 2570 Euro Pension, ein entsprechender Rentenbezieher 984 Euro. Wohlgemerkt: Beamte, die im Kernbereich des Staates hoheitlich tätig sind – Justiz, Finanzen, Polizei, Ministerien, Armee, Melde- und Aufsichtsämter – sollen gut bezahlt und im Alter ordentlich versorgt werden. Aber wie wäre es, wenn alle in die Renten-, Invaliden-, Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherungen einzahlten und Beamte darüber hinaus zusätzlich abgesichert würden?

Warum müssen angestellte Ärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte nicht in die allgemeine Rentenkasse einzahlen, sondern in berufsständische Versorgungswerke? Diese werben damit, dass ihre Mitglieder gegenüber der Masse der gesetzlich Versicherten „im Vorteil sind“, weil sie für gesamtgesellschaftliche Risiken nicht aufkommen.

Warum gibt es für die gesetzlichen Sozialversicherungen die Beitragsbemessungsgrenze, mit der erreicht wird, dass derjenige, der rund 60.000 Euro brutto im Jahr verdient, genauso viel an die Sozialkassen entrichtet wie derjenige, der 95.000 Euro bekommt? Warum wird in der Debatte über zunehmende Altersarmut nicht vorgeschlagen, höhere Renten zugunsten von Kleinrentnern zu kappen?

Es gibt keinen Zwang, ein unlogisches und privilegierendes System ständig mittels Beitragserhöhungen und Steuerspritzen aufzublähen. Das aber wollen Ursula von der Leyen, die SPD und die Linke einmütig. Im Vergleich zu den Niederlanden, zur Schweiz oder zu Dänemark findet in der deutschen Altersversorgung nur eine lächerlich geringe Umverteilung von oben nach unten statt.

Eine einheitliche Basisversicherung, in die etwa zehn Prozent sämtlicher Einkünfte abzuführen wären, beträfe die Vortragshonorare eines Peer Steinbrück ebenso wie die Nachzahlungen von Steuerflüchtlingen.
Eine einheitliche Basisversicherung, in die etwa zehn Prozent sämtlicher Einkünfte abzuführen wären, beträfe die Vortragshonorare eines Peer Steinbrück ebenso wie die Nachzahlungen von Steuerflüchtlingen.
Foto: dpa

Gesellschaftliche Solidarität ist jedoch Aufgabe aller, nicht nur der Großverdiener, die mehr als 250.000 Euro im Jahr einnehmen. Zu schaffen wäre eine einheitliche Basisversicherung, in die etwa zehn Prozent (für Arbeiter, Beamte und Angestellte zur Hälfte vom Arbeitgeber) sämtlicher Einkünfte abzuführen wären. Das beträfe die Vortragshonorare eines Peer Steinbrück ebenso wie meine Zusatzeinnahmen als Rentner, das Gesamteinkommen des Nabucco-Beraters Joschka Fischer und die Nachzahlungen von Steuerflüchtlingen.

Die Rentenansprüche, die daraus erwachsen würden, wären zugunsten der Niedrigverdiener stark zu egalisieren: etwa auf minimal 900 und maximal 1 800 Euro, abgestuft nach simplen Kriterien (Lebensarbeitszeit, Elternschaft usw.). Zusätzliche Altersvorsorge wäre Privat- und Verhandlungssache.

Damit könnte erstens die Zahl der Beschäftigten in der Bundesversicherungsanstalt – allein in Berlin 20.000 – drastisch gesenkt werden. Zweitens entfiele der staatliche Zuschuss zur Rentenversicherung – derzeit rund 80 Milliarden Euro im Jahr, etwa 27 Prozent des Bundeshaushalts und eine Hauptquelle der Staatsschulden. Im Gegenzug wären die Steuern entsprechend zu ermäßigen.

Drittens würde ein so einfaches System dazu führen, dass der Staat nicht weiter zur Sozialagentur verkommt, sondern sich seinen klassischen, im liberalen Denken entwickelten Aufgaben widmet. Deutschland hat kein Problem mangelnder Gerechtigkeit, sondern ein nicht ausbalanciertes Verhältnis von Freiheit und Gleichheit. Solidarität muss als gesellschaftliche Aufgabe begriffen, vorbürgerlicher Besitzstand dafür abgeschafft werden. Jenseits dessen aber sollten individueller Erfolg und Freiheit blühen.

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