11.02.2012

Vor Gericht: Stromklau mit Schwiegermutter

Von Renate Rauch
Eine 65-Jährige und ihr Schwiegersohn sind angeklagt, Zählerstände manipuliert zu haben.
Eine 65-Jährige und ihr Schwiegersohn sind angeklagt, Zählerstände manipuliert zu haben.
Foto: Ap
Berlin –  

Den Strom-Zählerstand von einem Pizza-Imbiss und einem Restaurant soll ein Elektriker manipuliert haben. Die Schwiegermutter ist wegen Beihilfe zur Tat vor Gericht.

Frau S. hat einmal Fleischer gelernt, sagt sie, sie benutzt die männliche Form. Jetzt ist sie 65, sie bekommt 600 Euro Altersrente und 300 Witwenrente. Frau S. hat fünf Kinder aufgezogen, alle sind aus dem Haus. Sie hat auch einen Schwiegersohn in spe. Er ist mit einer Tochter der Frau S. zusammen, sie seien verlobt, sagt er. Die Tochter hatte vorher einen anderen Mann und mit diesem ein Kind. Der Mann verschwand, der neue Mann nahm das Kind an und zeugte mit der Tochter ein neues Kind. So weit so gut, leider hat der Verlobte auch ein stattliches Strafregister, etliche Gefängnisstrafen zur Bewährung sind dabei.

Zu den in der Strafakte aufgelisteten Vergehen gehört auch Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Verlobte hat keinen Führerschein. Die Schwiegermutter in spe hat ein Auto. Das heißt, sie hatte, in der Vergangenheit. Damit fuhr sie ihn und sein schweres metallenes Werkzeugköfferchen öfter zur Arbeit, zu den Adressen, an denen er zu tun hatte. Der Mann ist Elektriker.

Nun sitzen sie gemeinsam auf der Anklagebank, genauer, auf Stühlen hintereinander. Der Schwiegersohn, ein kräftiger Kerl mit kurzrasiertem Kopf und doppelter Kreole im Ohr, sitzt vorn, er ist der Hauptangeklagte. Er habe, heißt es in der Anklage, den Zählerstand von einem Pizza-Imbiss und den von einem Restaurant manipuliert. Er entfernte die Plomben mit dem amtlichen Eichsiegel, drehte den Zählerstand jeweils um 10.000 Kilowattstunden zurück und brachte neue Plomben an. Die Schwiegermutter, so führt der Staatsanwalt aus, habe sich der Beihilfe zu der bösen Tat schuldig gemacht: Sie fuhr ihn zur Havelberger Straße. Sie trennten sich. Sie sah sich um, sicherte ab.

Vattenfall sollte um 4 000 Euro geprellt werden. Stromklau, heißt so etwas im Volksmund. Der Elektriker habe aber nur 250 Euro für die Tat erhalten. Die Schwiegermutter bekam gar nichts. Beide Angeklagte haben Verteidiger, die Frau einen Mann, der Mann eine Frau. Sie gibt eine Erklärung für ihren Mandanten ab: Es treffe zu, dass er manipuliert habe. Beide Male hatte er den Auftrag von einem Memet. Beim ersten Mal erhielt er 100 Euro. Beim zweiten Mal bekam er nichts, er wurde verhaftet. Die Schwiegermutter in spe sei nur gefahren. Oma macht alle Unternehmungen mit uns, heißt es. Sie hat kein Geld bekommen. Ich musste ihr immer wieder versichern, dass alles okay ist, denn sie hat Angst um ihre Tochter und die zwei Kinder.

Bloßes Herumschrauben nicht strafbar

Für die Schwiegermutter sagt ihr Verteidiger nur einen Satz: Die Vorwürfe treffen nicht zu, da ich nicht wusste, was mein Schwiegersohn in spe vorhat. Nachdem die Plomben im Restaurant ausgewechselt waren, hatte die Polizei zugegriffen. Woher sie von der Tat wussten? Der Elektriker ist ein alter Kunde. Schon zwei Jahre zuvor hatte es einen Prozess gegeben, schon zuvor war ermittelt worden, auch gegen die Schwiegermutter. Dass sie ihn jeweils zu den Tatorten gefahren hat.

Na und, sagt ihr Verteidiger, kann sein, dass sie ihn irgendwohin gefahren hat. Aber was ist das? Beihilfe zur Beihilfe? Sie fährt auch morgens die Kinder zur Schule. Wenn die den Lehrer ärgern, kann man da sagen, sie fährt sie hin, um den Lehrer zu ärgern?

Die Schwiegermutter wird freigesprochen. Auch für den Schwiegersohn beantragt seine Verteidigerin Freispruch. Eine kleine Geldstrafe höchstens. Was er getan habe, sei nicht Betrug, wie der Herr Staatsanwalt formuliere, auch keine Beihilfe zu dem Tatentschluss, Vattenfall zu prellen, sondern lediglich Sachbeschädigung, vier Plomben zu je einsfünfzig. Wer wisse denn, welchen Stand die Zähler vorher hatten und welche Plomben angebracht waren? Niemand.

Und der Richter gibt ihr recht. Das bloße Herumschrauben, sagt er, sei nicht strafbar. Das bloße Vorhalten eines verstellten Zählers ebenfalls nicht. Es gehe lediglich um Sachbeschädigung, der Betrug ist verhindert worden. Die Polizei habe zu früh eingegriffen. Sie hätten abwarten müssen, bis die Herren der Kneipen sich an Vattenfall wenden. Gibt’s keine Haupttat, gibt’s auch keine Beihilfe.

Eine geringe Strafe ist trotzdem nicht möglich, der Elektriker ist Bewährungsversager. Weil er aber in geordneten Verhältnissen lebt und zwei Kinder hat, kriegt er noch einmal Bewährung, bei der Androhung von sechs Monaten Gefängnis. Der VW Golf der Schwiegermutter war ein halbes Jahr beschlagnahmt. Sie bekommt ihn wieder und Entschädigung obendrein. Jetzt muss sie nur noch darauf achten, wen sie wohin chauffiert.

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