22.02.2012

Leitartikel : Ehrensold für Wulff!

Von Christian Bommarius
Bundes Präsident a.D. Christian Wulff.
Bundes Präsident a.D. Christian Wulff.
Foto: dpa

Sollte ein Nachfolger eines Tages unter einen ähnlichen Verdacht geraten wie Wulff, weiß er genau, was zu tun ist – keinesfalls zurücktreten, um den Ehrensold nicht zu verlieren.

Christian Wulff hat als Bundespräsident versagt wie keiner seiner Vorgänger. Nicht alle haben dem Amt zu Glanz verholfen, mancher hat sich mehr schlecht als recht durch die Präsidentschaft gequält, aber noch keiner hat sich in so kurzer Zeit so gründlich kompromittiert, keiner hat den Verdacht, Wahrheit und Lüge, Gemeinwohl und Eigeninteresse zu verwechseln nach Bedarf und bei Gelegenheit, so nachhaltig genährt wie Wulff. Zwar hat er die Vergehen, die ihm zur Last gelegt werden, nicht als Bundespräsident begangen, sondern als niedersächsischer Ministerpräsident. Aber erstens ist auf der Autobahnstrecke Hannover-Berlin keine Sündenablass-Station für reuige Politiker verzeichnet, und zweitens hat Wulff nie das geringste Anzeichen von Reue erkennen lassen, sondern im Gegenteil bis zuletzt jegliche Sünde geleugnet.

Das Beste, was sich über die Amtszeit Christian Wulffs sagen lässt, ist, dass sie mit 597 Tagen die kürzeste aller bisherigen Bundespräsidenten war, doch in Erinnerung wird bleiben, dass sie mit der Ankündigung der Staatsanwaltschaft Hannover endete, gegen Wulff ein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme einzuleiten. Und so einer, der alle Ressentiments über die Politik und die Politiker derart hemmungslos bediente, dass die Spatzen das Lied der Korruption von Deutschlands Dächern pfiffen, so einer soll nun den „Ehrensold“ bekommen, bis zum Lebensende 199 000 Euro im Jahr? Selbstverständlich.

Der Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten ist keine Leistungsprämie, entgegen der Bezeichnung auch keine finanzielle Anerkennung einer „ehrenhaften“ Amtsführung und nicht einmal eine Auszeichnung für gutes Betragen. Er ist eine Leistung, zu der sich der Staat im „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ verpflichtet. Den Anspruch verliert der ausgeschiedene Bundespräsident im Prinzip nur, wenn ihn das Bundesverfassungsgericht wegen „vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ (Art. 61 Abs. 2 Grundgesetz) nach vorheriger Anklage durch den Bundestag oder den Bundesrat aus dem Amt entfernt. In diesem Fall muss das Gericht entscheiden, ob und in welcher Höhe der geschasste Präsident weiterhin Anspruch auf seine Bezüge hat.
Niemand hat Wulff vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt, dennoch fordern etliche Kritiker – einige Staatsrechtler ebenso wie Politiker und Journalisten –, dem schmählich gescheiterten Präsidenten keinen Euro Ehrensold zu zahlen. Sie verweisen auf das Gesetz, wonach dem Altpräsidenten ein Ehrensold zusteht, wenn er „mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt“ scheidet. Wulff aber sei aus rein „persönlichen“ Gründen abgetreten, deshalb sei der Anspruch auf lebenslangen Ehrensold gar nicht erst entstanden.

Persönliche Gründe? Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Wulff, weil er den Hund des Nachbarn gequält, bei einer Wirtshausschlägerei einen Mitmenschen verletzt oder im Supermarkt eine Flasche Shampoo geklaut hat. Solche Vergehen könnten persönliche Rücktrittsgründe bilden. Wulff aber ist der Vorteilsannahme verdächtig, die darin besteht, dass ein „Amtsträger ... einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, versprechen lässt oder annimmt“ (§331 Abs. 1 Strafgesetzbuch), und als Amtsträger hat der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff gehandelt, als er Hotelübernachtungen von einem Freund vorab berappen ließ. Dieser Verdacht, als Ministerpräsident kriminell gehandelt zu haben, hat den Bundespräsidenten Wulff gehindert, das Amt „nach innen und außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist“ (Wulff), dieser Vorwurf war der Rücktrittsgrund – er ist gravierend, er ist verheerend, aber persönlich ist er gerade nicht.

Wulff den Ehrensold nun zu verweigern, könnte irgendwann auch interessante Konsequenzen haben. Sollte ein Nachfolger eines Tages unter einen ähnlichen Verdacht geraten wie Wulff, weiß er genau, was zu tun ist – keinesfalls zurücktreten, um den Ehrensold nicht zu verlieren. Wulff hat, wenn auch nach langem Zögern, Schloss Bellevue freiwillig Hals über Kopf verlassen, von seinem Nachfolger könnte es dann Bilder geben, wie er nach langem Abwehrkampf in Handschellen in der Grünen Minna verschwindet.

Wulff hat nicht die Würde des Amtes beschädigt, sondern sein eigenes Ansehen ruiniert. Aber die Würde des Amtes des Bundespräsidenten würde ernsthaft verletzt, wenn Wulff der Ehrensold verweigert würde. Denn die Entscheidung liegt beim Bundespräsidialamt. Selbst wenn er sie gar nicht selber treffen sollte, würde sie Joachim Gauck als kalte Revanche an seinem Vorgänger unweigerlich zugerechnet. Was für ein Start!

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