Seit dem 1. Januar 2011 macht das verantwortliche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zur Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern an Vereine und Initiativen, die sich gegen rechte Gewalt engagieren.
Kristina Schröder ist dieses Bekenntnis ein Anliegen. Es war und ist ihr so wichtig, dass sie es gegen alle Bedenken und Kritik durchsetzte und auch jetzt noch an ihm festhalten will. „Nach solchen schrecklichen Vorfällen ist es umso wichtiger, dass wir uns gemeinschaftliche zu unserer Demokratie und unserer Rechtsordnung bekennen“, erklärte Schröder. Allein, Schröders Eintreten für ein Demokratiebekenntnis überzeugt die Gegner der sogenannten Extremismus-Klausel nicht.
Die betroffenen Vereine und Initiativen beklagen eine Behinderung ihrer Arbeit, nicht weil sie bekennen sollen, was ohnehin Voraussetzung ihres Tuns ist, sondern weil ihnen überdies auferlegt wird, sämtliche ihrer Kooperationspartner auf „extremistische Strukturen“ hin zu überprüfen. Als Grundlage einer solchen Überprüfung empfiehlt das Bundesministerium den Verfassungsschutzberichts und Nachfragen bei Behörden.
Partner sollen bespitzelt werden
Anne Nitschke vom Alternativen Kultur- und Bildungszentrum Pirna (AKuBiZ) hält ein solches Vorgehen für wenig förderlich. „Das Ausspähen unserer Partner kommt für uns nicht in Frage“, erklärt sie. Eine Zusammenarbeit, die auf Vertrauen basiert wird durch gegenseitige Bespitzelung nicht verbessert. Was von Berichten eines Verfassungsschutzes zu halten ist, dem es über Jahre nicht gelang, eine mordende rechte Terrorzelle auszuschalten, steht wohl ebenfalls in Frage.
Wie widersinnig eine Extremismus-Klausel ist, die auf Vereine angewandt wird, die sich schon durch ihre Arbeit als Gegner des Extremismus ausgewiesen haben, zeigte sich im vergangenen November. Nitschkes Verein AKuBiZ sollte der Sächsische Förderpreis für Demokratie zuerkannt werden. Weil die sächsische Landesregierung von den Demokratie-Preisträgern aber noch vor der Preisverleihung ein schriftliches Bekenntnis zur Demokratie verlangt hatte, lehnte AKuBiZ den Preis ab.
Am Dienstag dieser Woche hat AKuBiZ nun Klage gegen die Extremismus-Klausel beim Verwaltungsgericht eingereicht. „Unsere Klage richtet sich formal gegen den Landkreis, der für die Verteilung der Gelder aus den Landesaktionsplänen zuständig ist“, erklärt sie. Auf dieses Geld muss der Verein verzichten, weil er sich geweigert hatte, die Klausel zu unterzeichnen. „Wir hätten uns gewünscht“, sagt Nitschke, „das Bundesministerium hätte die Klausel von sich aus zurückgenommen, zumal inzwischen mehrere Gutachten sie als verfassungsrechtlich bedenklich einschätzen.“
Tatsächlich existieren allein drei Gutachten, darunter eines vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, die der Extremismus-Klausel rechtliche Unschärfe nachweisen. Sie sehen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt und das Recht auf Meinungsfreiheit berührt.
Das Familienministerium hält dennoch an der Klausel fest: Die Demokratieerklärung brauche die Rückendeckung aller Demokraten, sagte Schröder. Sie trifft indes die Falschen. Rückendeckung braucht die praktische Arbeit der Initiativen. Mit schriftlichen Erklärungen sind Extremisten nicht zu beeindrucken.
