18.11.2011

Verfassungsschutz: Wenn der Geheimdienst in der Grauzone agiert

Von Andreas Förster
Günter Heiß, einst Verfassungsschutz-Chef in Hannover.
Günter Heiß, einst Verfassungsschutz-Chef in Hannover.
Foto: dpa

Verfassungsschützer und ihre V-Leute kommen sich immer wieder zu nahe. Teils wird auch Straftaten Vorschub geleistet. Ein Überblick über die fragwürdigen Fälle des Verfassungsschutzes.

Beim heutigen Krisengipfel der deutschen Sicherheitsbehörden im Kanzleramt wird auch Günter Heiß mit am Tisch sitzen, der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung. Bis Ende 2009 leitete er drei Jahre lang das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Aus dieser Zeit kann er ganz eigene Erfahrungen zum Thema V-Leute einbringen, weil ihm eine Spitzelaffäre seines Dienstes vor zwei Jahren beinahe den Karrieresprung ins Kanzleramt vermasselt hätte.

Damals, im November 2009, standen sieben Neonazis vor dem Berliner Landgericht, weil sie das rechtsextreme Internetradio European Brotherhood Radio (EBR) betrieben hatten. Die Neonazi-Bande hatte seit Juni 2006 in Sendungen wie „Synagogen brennen“, „Deutschland erwache“ oder „Happy Holocaust“ verbotene rechtsextreme Musik gespielt, die systematische Ermordung der Juden in der NS-Zeit geleugnet und zu Gewalttaten gegen Ausländer aufgerufen.

Auf ihrer von Hakenkreuzen geschmückten Internetseite veröffentlichte das EBR Anleitungen zum Bau von Rohr-, Paket- und Glassplitterbomben. All dies geschah praktisch unter den Augen des vom heutigen Geheimdienstkoordinator Heiß geleiteten LfV Niedersachsen – denn eine der damaligen Hauptangeklagten, die heute 33-jährige Sandra F. aus Soltau, wurde vom Dienst als V-Frau geführt. Monatlich kassierte sie 300 Euro zuzüglich Fahrt- und Telefonkosten. Dafür habe sie umfangreich über ihre Arbeit beim EBR berichtet, gab sie vor Gericht an.

Der Fall belegt deutlich, in welcher Grauzone die Geheimdienste sich bei der Führung von V-Leuten in extremistischen Kreisen bewegen. Zwar gibt es eine gesetzlich gezogene rote Linie – so muss die Kooperation mit den angeworbenen Spitzeln abgebrochen oder zumindest erheblich eingeschränkt werden, wenn sich diese an Straftaten beteiligen. Aber Vorschrift ist das eine, die Realität das andere. Und in der kneifen die Geheimdienste (wie auch die Polizei) lieber beide Augen zu, um weiter an Informationen heranzukommen.

Wichtig sei dabei ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis mit dem V-Mann, erläutert ein Ex-Geheimdienstler, der selbst mal Quellen geführt hat. „Die Gefahr ist allerdings, dass man sich auf eine zu große Nähe, auch geistig, zu seinem V-Mann einlässt“, sagt er. Es habe schon Fälle gegeben, dass Verbindungsführer aus dem operativen Dienst herausgelöst werden mussten, da es Hinweise auf „eine geistige, sogar ideologische Verquickung“ gegeben habe.

So etwas gab es auch im Fall der NPD, wo noch heute bis zu 100 V-Leute aktiv sein sollen. 2002 etwa berichtete der frühere NPD-Landesvize von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Frenz, der im Zuge des fehlgeschlagenen NPD-Verbotsverfahrens enttarnt worden war, über seine Erfahrungen. Seine Verbindungsführer vom LfV, so sagte Frenz damals, seien alle Brüder im Geiste gewesen. Bis auf einen, „der auschwitzgläubig blieb“, habe er niemanden kennengelernt, „der das politische System der Republik bejahte und es für in Ordnung befand“. Die meisten von ihnen hätten sogar rechte Parteien gewählt.

Juristisch problematischer aber sind Fälle, in denen der Geheimdienst Straftaten der V-Leute Vorschub geleistet hat – so wie im Fall von Sandra F. Der damalige LfV-Präsident Heiß bestritt dies zwar vor Gericht, sein Amt sei völlig ahnungslos gewesen über die Rolle der V-Frau in dem Internetradio EBR, behauptete er. Das Gericht glaubte Heiß nicht: Das LfV hätte tätig werden und den Betrieb des Radios früher unterbinden können, sagte der Richter. Sandra F. kam deshalb 2009 mit einer Bewährungsstrafe davon.

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