02.02.2012

Bandenmäßiger Betrug: Urteil gegen Scientology gefallen

Eine Kirche der Scientology- Organisation in der Rue Jules Caesar in Paris.
Eine Kirche der Scientology- Organisation in der Rue Jules Caesar in Paris.
Foto: dpa
Paris –  

Die umstrittene Scientology-Organisation ist in Frankreich wegen bandenmäßigen Betrugs zu insgesamt 600.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung aus erster Instanz.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich zwei Unterorganisationen mit illegalen Mitteln bereichert hatten. Sie sollen unter anderem in den 90er Jahren eine Frau dazu verleitet haben, in kurzer Zeit mehr als 21.000 Euro für Bücher, Medikamente und Kurse zur Lebensbewältigung auszugeben.
Neben der Scientology-Organisation bestrafte das Gericht auch die Drahtzieher der Taten. Zwei Führungspersonen bekamen je eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung und müssen 30.000 Euro Geldstrafe zahlen.
„Das ist eine historische Entscheidung“, kommentierte Olivier Morice, der Anwalt der Anti-Sekten-Organisation Unadfi. Seiner Meinung nach ist das Urteil nur der Beginn eines Weges, der zum Verbot von Scientology führen könnte. Es ist das erste Mal, dass die Organisation in Frankreich wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt wird.

Scientology-Verbot gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Ursprungsverfahren zunächst ein Verbot von Scientology gefordert. Wenig später wurde allerdings bekannt, dass eine solche Strafe in einem Betrugsfall gar nicht mehr möglich ist. Ein entsprechendes Gesetz war kurz vor Beginn des ersten Prozesses im Jahr 2009 geändert worden.
Scientology wurde 1954 von dem Science-Fiction-Autor L. Ron Hubbard in den USA gegründet. Die Organisation hat ihre Zentrale in Los Angeles und bezeichnet sich selbst als Kirche.

Die Bundesregierung sieht Scientology dagegen nicht als Religionsgemeinschaft an. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes enthält die scientologische Programmatik „zahlreiche tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen und für das Ziel der Errichtung einer totalitären Staatsordnung und einer Willkürherrschaft.“ (dpa)

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