In Zukunft reichen schon acht Punkte in Flensburg, damit der Führerschein entzogen wird. Foto: dpa
In Zukunft reichen schon acht Punkte in Flensburg, damit der Führerschein entzogen wird. Foto: dpa
Das Punktesystem für Verkehrssünder in Flensburg soll 2013 radikal verändert werden. Anstelle von drei Punkten bei "groben" Verstößen gibt es nur noch einen Punkt. "Schwere" Verstöße, wie das Überfahren einer roten Ampel, werden mit zwei Punkten geahndet. Bei insgesamt acht Punkten wird der Führerschein entzogen.
Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge eine Reform des Flensburger Zentralregisters für Verkehrsverstöße. Im Mittelpunkt der Reformpläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) stehe laut Medienberichten eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems. Alle Tatbestände, die bisher mit ein bis drei Punkten sanktioniert worden seien, würden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (bisher drei bis sieben Punkte) gebe es künftig generell zwei Punkte in Flensburg.
Seien insgesamt acht Punkte erreicht, werde der Führerschein eingezogen und nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, berichtete die Zeitung. Nach Informationen von „AutoBild“ erfolgt bei einem Stand von vier Punkten eine „Ermahnung“, bei sechs Punkten gebe es eine letzte „Verwarnung“. Punkte könnten wie bisher durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer werde der Führerschein weiterhin sofort entzogen.
Die Reform ist demnach für das kommende Jahr geplant. Ramsauer wolle noch diesen Monat Einzelheiten vorstellen. Bis dahin solle auch geklärt sein, was mit den alten Punkten im Flensburger Zentralregister geschehen soll. (afp)
Vielen ist nicht klar, dass zum Beispiel auch falsches Parken mit bis zu 50 Euro und 1 Punkt geahndet werden kann, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, sagt Katharina Bauer vom ADAC. Generell kursiere im Bereich der Verkehrsdelikte viel gefährliches Halbwissen: So sei die Promillegrenze von 0,5 den meisten bekannt. Nur wenige denken aber daran, dass auch bei geringeren Promillewerten auffälliges Fahrverhalten als Trunkenheitsfahrt gewertet und entsprechend bestraft wird.
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Wie kann man den eigenen Punktestand sehen?
Der Punktekatalog des KBA ist im Internet abrufbar. Dort findet sich auch ein Formular, mit dem Neugierige eine Auskunft über ihren Kontostand beantragen können. Wer 8 oder mehr Zähler gesammelt hat, erfährt das automatisch: Dann gibt es eine erste Verwarnung der Behörde.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (1/3)
Abbauen lassen sich Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar bei einer örtlichen Fahrschule. Ein solcher Kursus entlastet das Konto um bis zu 4 Punkte, er kann aber nur einmal alle fünf Jahre besucht werden. Die Kurse umfassen neben vier Gruppensitzungen auch eine Beobachtungsfahrt. Ziel ist es, die Teilnehmer für ihre Schwächen zu sensibilisieren, um diese in Zukunft beseitigen zu können. Die Kosten für die Seminare betragen jeweils 250 bis 300 Euro – Investitionen, die sich laut ADAC für die betroffenen Autofahrer lohnen können.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (2/3)
So haben Verkehrsünder mit bis zu acht Punkten auf dem Konto die Chance, vier Zähler zu tilgen. Bei 9 bis 13 Punkten sind es noch zwei. Wichtig dabei: Die Führerscheinstelle muss binnen drei Monaten über das absolvierte Seminar in Kenntnis gesetzt werden. Für Fahrer mit 14 bis 17 Punkten ist der Kurs verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird so lange die Fahrerlaubnis entzogen, bis der Betroffene den Besuch nachweisen kann. Derartige Zwangskurse führen allerdings nicht zu Punktabzügen.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (3/3)
Die andere, deutlich günstigere Methode zum Punkteabbau ist regelgerechtes Fahren. „Einträge im Verkehrszentralregister werden nach zwei Jahren gestrichen“, erklärt Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt. „Voraussetzung ist aber, dass es in dieser Zeit keinen weiteren Eintrag gab.“ Wer also jedes Jahr einmal beim Rasen oder einer anderem Delikt erwischt wird, schleppt unter Umständen auch noch die Verkehrssünden von vor zehn Jahren mit sich herum.
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Verkehrspsychologisches Einzelgespräch
Wer zu einem Zwangskurs verdonnert wurde und damit keine Punkte abbauen kann, dem bleibt noch das verkehrspsychologische Einzelgespräch. Kostenpunkt für mindestens drei Sitzungen: 300 bis 350 Euro. Dafür werden zwei Punkte abgezogen.
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Wann ist der Lappen weg?
Ab 18 Punkten gibt es vor einem Fahrverbot kein Entrinnen mehr: Automatisch wird dann die Fahrerlaubnis entzogen. Betroffene Verkehrssünder müssen mindestens sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten. Um die Lizenz zurückzubekommen, ist in der Regel eine MPU erforderlich. Für besonders schwere Delikte wie Unfallflucht oder Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis auch schon eher einkassiert werden.
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Wie kann ich mich wehren? (1/2)
„Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ein gewichtiger Eingriff in die Bürgerrechte. Geschieht das zu Unrecht, sollte man sich das auf keinen Fall gefallen lassen“, sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Aber auch bei tatsächlich begangenen Vergehen lassen die Gerichte manchmal Gnade walten - zum Beispiel bei Erstverstößen oder wenn ohne Führerschein das berufliche Aus droht.
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Wie kann ich mich wehren? (2/2)
„Die Gerichte und Behörden haben einen gewissen Spielraum“, erläutert Elsner. Wer aus Versehen über eine rote Ampel fährt, weil es auf der Nebenspur schon losgeht, habe durchaus eine Chance, nicht den vollen Bußgeldsatz bezahlen zu müssen. Andererseits können Wiederholungstäter empfindlicher zur Kasse gebeten werden als Ersttäter. Einzig auf die Punkte haben Behörden und Gerichte keinen Einfluss: Die gibt es auf jeden Fall und ohne Abzüge.
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Rechtliche Schritte nicht immer sinnvoll
Man sollte nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen: „Wegen Bußgeldern unter 35 Euro würde ich mich nie mit Polizisten streiten. Auch beim Falschparken lohnt sich ein Rechtsstreit nicht“, so Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltsverein. Für einen Anwalt können in solchen Fällen ohne Rechtsschutzversicherung schnell bis zu 800 Euro fällig werden.
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Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
Nach zwei Jahren verfallen die Punkte automatisch. Kommt es jedoch innerhalb dieser Zeit zu weiteren Verstößen, werden alle vorhandenen Punkte erst nach Ablauf der Tilgungsfrist des letzten Eintrages gelöscht. Außer bei Alkohol- und Drogendelikten oder anderen schweren Taten bleibt ein Punkt maximal fünf Jahre lang in der Datenbank gespeichert.
Mit diesem „Flensburg“, von dem häufig die Rede ist, ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Hauptsitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe – nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte – besteht aber nicht. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur 1 Punkt.
Für viele Autofahrer ist ein Parkplatz offenbar nicht groß genug. Spätestens wenn es voller wird, ärgern sich andere über die Ignoranz, mit der einige gleich zwei Plätze für sich einnehmen.
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3. Drängler
Sie sind seit jeher ein Ärgernis, besonders auf der Autobahn, aber zunehmend auch innerorts: Drängler. Besonders gefährlich sind dabei die vollkommen übermotorisierten Transporter. Sie lassen sich offenbar auch durch harte Strafen nicht abschrecken. Drängeln mit Lichthupe erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.
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4. Ignorante Lieferanten
Der Job von Paketdiensten und Lieferanten ist selbstverständlich das Ausliefern und Einsammeln, dafür hat jeder Verständnis. Aber muss man in der zweiten Reihe stehenbleiben, auch wenn genügend Parkraum frei ist?
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5. Lkw-Rennen
Warum müssen Lkws auf zweispurigen, voll besetzten Autobahnen den Großen Preis der Brummi-Fahrer veranstalten? Klar, wenn der eine 90 km/h fährt, will er an seinem Kollegen vorbei, der nur mit 88 km/h unterwegs ist. Diese Menschen stehen unter Termindruck, aber den haben viele andere Autofahrer auch.
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6. Mittelspur-Blockierer
Die Autobahn ist fast frei, trotzdem meinen einige Autofahrer, sie müssten in der Mittelspur bleiben. Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung das Rechtsfahrgebot gesetzlich verankert.
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7. Verkehrszeichen-Ignorierer
Das Schild sagt deutlich, wo es langgeht, aber viele Autofahrer kümmern sich nicht darum und sorgen so für Staus und zusätzliche Gefahr. Ähnliches gilt für die beliebten Wendemanöver zum Wechsel der Fahrtrichtung.
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8. Licht-Verweigerer
Auch in den Zeiten von automatisch einschaltenden Scheinwerfern gibt es noch Autofahrer, die meinen, ohne Licht auszukommen. Auch Fahrradfahrer, die häufig nur durch einen Helm geschützt sind, verzichten gerne mal auf eine Beleuchtung.
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9. Rücksichtsloses Einfädeln
Aus einer Seitenstraße kommend, wird auf die Gelegenheit zum Einfädeln gewartet. Dagegen ist auch nichts zu sagen. Schlimm wird es allerdings, wenn ein Autofahrer meint, er müsse sich fast auf die Fahrbahn stellen, um den heranfahrenden Verkehr zu sehen.
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10. Blinkmuffel im Kreisverkehr
Wirklich neu ist der Kreisverkehr in Deutschland eigentlich nicht, für einige Autofahrer aber offenbar schon. Sonst wüssten sie nämlich die wichtigste Regel: Beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken, bei der Ausfahrt aber schon.
Vielen Autofahrer fällt das Blinken etwas schwer, obwohl es mittlerweile sogar Tippblinker gibt, die nach leichtem Kontakt dreimal blinken. Nervig sind auch jene Verkehrsteilnehmer, die einfach mal so ausscheren und sich mit kleinem Abstand vor den Hintermann klemmen.