22.02.2012

Sexualverbrecher: Deutschland für Kastration von Sex-Tätern gerügt

Von Katja Tichomirowa
In der JVA Bruchsal werden seit 2004 Sexualstraftäter behandelt.
In der JVA Bruchsal werden seit 2004 Sexualstraftäter behandelt.
Foto: dpa

In Deutschland können sich Sexualverbrecher freiwillig kastrieren lassen. Das ist entwürdigend, findet das Antifolterkomitee des Europarates und verweist auf bessere Alternativen.

Der medizinische Fachbegriff ist Orchiektomie, er bezeichnet die operative Entfernung der Hoden. In Deutschland wird dieser Eingriff vorgenommen – auch wenn er medizinisch nicht geboten ist, um Sexualstraftäter vor einem Rückfall zu bewahren. Zwar muss sich der Betroffene freiwillig dazu bereiterklären, das Antifolterkomitee des Europarats (CPT) fordert am Mittwoch dennoch ein sofortige Ende dieser Praxis. Es rügte die „freiwillige chirurgische Kastration“ als Verstümmelung.

Deutschland ist eines der letzten Länder in Europa, wo die freiwillige Kastration bei Sexualstraftätern erlaubt ist. Auch in Tschechien wird das noch praktiziert. Der Europarat forderte die Bundesländer nun auf, „unverzüglich Schritte zu ergreifen, um dieser Praxis ein Ende zu setzen.“ So formuliert es ein vom Antifolterkomitee in Straßburg veröffentlichter Bericht. Der Eingriff – 2010 wurde er in der Bundesrepublik zweimal vorgenommen – sei nicht rückgängig zu machen, kritisierte das Komitee. Er könne darüber hinaus erhebliche physische und psychologische Folgen haben.

Eine Delegation des Antifolterkomitees hatte Ende 2010 zehn Tage lang mehrere deutsche Bundesländer besucht und mit Betroffenen, aber auch mit Vertretern der Berliner Ärztekammer gesprochen. Nach ihren Erkenntnisses wurden in den vergangenen zehn Jahren weniger als fünf Sexualstraftäter pro Jahr operativ kastriert. Die beiden Eingriffe 2010 wurden in Rheine und Berlin vorgenommen.

Dass die Betroffenen sich immer wirklich frei und gut informiert für einen solchen Eingriff entscheiden, stellten die Experten in Frage. Die operative Entfernung der Hoden werde zudem von der Internationalen Vereinigung für die Behandlung von Sexualstraftätern (IATSO) nicht empfohlen, kritisierten sie. Die IATSO empfehle vielmehr wirksamere Hormonbehandlungen zur Eindämmung des Sexualtriebs.

Die Bundesregierung zeigte sich einsichtig. Die Kritik an der „medizin- und rechtshistorisch hoch belasteten chirurgischen Kastration“ sei nachzuvollziehen, räumte das Bundesjustizministerium ein. Der Eingriff werde in Deutschland heute nur noch in wenigen Einzelfällen vorgenommen, hieß es. Das Ministerium stellte eine multidisziplinäre Debatte über das Thema in Aussicht. Daran soll auch der Deutsche Ethikrat beteiligt werden.

Allerdings verteidigte die Regierung die Praxis mit dem Hinweis auf eine deutlich verringerte Rückfallquote. In einer ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme verwies sie auf eine Untersuchung aus dem Jahre 1997, die 104 zwischen 1970 und 1980 kastrierte Sexualstraftäter betraf. Der Studie zufolge wurden von ihnen drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53 Sexualtätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde dagegen fast jeder Zweite rückfällig.

Anzeige
Galerie
Bilder des Tages (126 Bilder)
Neueste Bildergalerien Panorama
Anzeige
Anzeige
Aktuelle Videos
Meistgeklickte Artikel
Brutaler Angriff am Alexanderplatz 
Hertha-Präsident Werner Gegenbauer (re.) und Anwalt Christoph Schickhardt.
Relegation Bundesliga 2012 
Ermittlungen im Fall Nicky Miller 
Ein Lufthansa-Jet landet in Tegel. Zurzeit steuern Flugzeuge mit dem Kranich-Emblem von dort aus acht Ziele an – vom 3. Juni an werden es 38 sein. Die Zahl der stationierten Flugzeuge steigt von 10 auf 15.
Nach dem Berliner Flughafendebakel 
Galerie
Anzeige
Facebook
Berliner-Zeitung.de auf Facebook
Twitter
Galerie
Kinoprogramm
Alle Neustarts diese Woche: Alle Filme von heute: Alle Kinos:
Arbeitslosengeldrechner
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Bruttogehalt (jährl. Euro) Steuerklasse
Kinder Ja Nein Berechnen