05.12.2011

Bundesfamilienministerin Schröder: Betreuungsgeld auch für Kita-Kinder

Von Katja Tichomirowa
Bundesfamilienministerin  Schröder  erklärt, bei der gesetzlichen Ausformulierung des Betreuungsgeldes habe ihr Ministerium ausdrücklich auch das thüringische Modell des Erziehungsgeldes im Blick.
Bundesfamilienministerin Schröder erklärt, bei der gesetzlichen Ausformulierung des Betreuungsgeldes habe ihr Ministerium ausdrücklich auch das thüringische Modell des Erziehungsgeldes im Blick.
Foto: Getty Images

Das umstrittenen Betreuungsgeld ist beschlossene Sache. Doch die genaue Ausgestaltung ist weiter offen. Bundesfamilienministerin Schröder liebäugelt mit einem Modell, dass auch eine Auszahlung an die Eltern vorsieht, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen.

Die Koalitionskapriolen um das Betreuungsgeld sind am Wochenende um eine mögliche neue Variante erweitert worden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erklärte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, bei der gesetzlichen Ausformulierung des Betreuungsgeldes habe ihr Ministerium ausdrücklich auch das thüringische Modell des Erziehungsgeldes im Blick. Es existiert seit 2006 und sieht eine Auszahlung auch an Eltern vor, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, allerdings nicht mehr als fünf Stunden am Tag. Die CSU wies den Vorschlag Schröders umgehend zurück. „Das Betreuungsgeld erhalten diejenigen Eltern, die einen staatlich geförderten Krippenplatz nicht in Anspruch nehmen“, sagte die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, der Nachrichtenagentur Reuters. „Das ist die Grundlage unserer Koalitionsentscheidung. Und dabei sollte es auch bleiben.“

Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hatte am 6. November auf Drängen der CSU die Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen, die genaue Ausgestaltung aber offen gelassen. Seither bringt der Streit um das Betreuungsgeld nicht mehr nur die Regierungskoalitionäre gegeneinander auf, auch innerhalb der CDU ist das Vorhaben höchst umstritten.

Schröder hatte nun erklärt, den sinnlosen Kulturkampf um das Betreuungsgeld beenden zu wollen. Teilzeitbeschäftigte sollten nicht gegen Hausfrauen ausgespielt werden, denn beide verzichteten zugunsten der Familie auf Einkommen und Karriere.

Ungewisse Konsequenzen

Ihr Ministerium allerdings ließ am Wochenende wissen: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Betreuungsgeld gelten selbstverständlich.“ Unabhängig davon prüfe man jedoch die praktischen Erfahrungen der Bundesländer mit ähnlichen Regelungen, sagte ein Sprecher. Die Ergebnisse und Konsequenzen dieser Prüfung seien derzeit „ausdrücklich nicht absehbar“.

Die Gruppe der Frauen in der CDU soll Fraktionschef Volker Kauder unterdessen das Zugeständnis abgerungen haben, die Rentenansprüche von Erziehenden zu erhöhen. Die Frauen hatten diese Forderung zur Bedingung für ihre Zustimmung zum Betreuungsgeld erklärt.

Demnach sollen Erziehende – in der Regel Frauen – deren Kinder vor 1992 geboren wurden, künftig drei Jahre Erziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen. Bisher war es nur ein Jahr. Für die Anspruchsberechtigten würde das eine Rentenerhöhung von etwa 54 Euro monatlich bedeuten. Die zusätzlichen Kosten lägen 2012 bei 600 Millionen und würden bis 2030 auf jährlich sieben Milliarden anwachsen.

Allerdings ist völlig unklar, aus wessen Etat diese Rentenerhöhung finanziert werden soll. Demnach will Fraktionschef Kauder den Etat des Bundesarbeitsministeriums mit den zusätzlichen Kosten belasten, stößt mit diesem Ansinnen aber auf den Widerstand der zuständigen Ministerin, Ursula von der Leyen (CDU). Widerspruch kommt allerdings auch von den Haushältern und den Jungen in der Union, die die hohen finanziellen Belastungen durch die höhere Anrechnung kritisieren.

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