14.12.2011

Kinderschutz: Neues Kinderschutzgesetz

Von Katja Tichomirowa
Stimmt der Vermittlungsausschutz zu, tritt das neue Gesetz zum 1. Januar in Kraft.
Stimmt der Vermittlungsausschutz zu, tritt das neue Gesetz zum 1. Januar in Kraft.
Foto: Andreas Arnold

Regierung und Opposition einigen sich nach drei Jahren endlich auf ein neues Kinderschutzgesetz. Vor allem Kleinkinder sollen besser vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden.

So kurz vor Weihnachten wollten die Ministerinnen nicht länger mit leeren Händen dastehen – weder Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die das von ihrer Vorgängerin begonnene Kinderschutzgesetz zu vollenden hatte, noch Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD), die Schröders Neuauflage des Gesetzes zuletzt im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert hatte. Also setzten beide sich am Montag zusammen und einigten sich auf einen Kompromiss. Er sieht deutlich mehr Geld für Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen vor. Vor allem Kleinkinder sollen so besser vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden.

Bund gibt nun mehr Geld

Das Kinderschutzgesetz kann damit zum 1. Januar 2012 in Kraft treten, vorausgesetzt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stimmt dem am Mittwoch zu. Mit einer Ablehnung rechnet allerdings niemand mehr. Immerhin lässt der bessere und nachhaltigere Schutz von Kindern nun schon seit mehr als drei Jahren auf sich warten.

Tod unter Aufsicht

In Bremen wird im Oktober 2006 die Leiche des zweieinhalb Jahre alten Kevin in der Wohnung seines Vaters entdeckt. Der Fall schockiert das Land.
Gegen den Vater wird Haftbefehl wegen des Missbrauchs von Schutz-befohlenen und Totschlags erlassen.
Verantwortlich für Kevin aber war nicht der Vater, sondern das Jugendamt, das zum Zeitpunkt seines Todes die Vormundschaft für Kevin hatte. Es hatte die deutlichen Spuren der Misshandlung Kevins lange ignoriert. Dieser Fall war unter anderen der Anlass, das Kinderschutzgesetz zu reformieren.

„Wir haben, wie es sich vor Weihnachten gehört, ein gutes Paket für Kinder geschnürt“, so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Dienstag. Die Einigung möglich machte indes vor allem eine Zusage des Bundesfinanzministeriums. Für den Kinderschutz vorgesehen waren ursprünglich nur 120 Millionen Euro, verteilt auf vier Jahre bis 2016. Aus Bundesmitteln wird nun noch einmal deutlich aufgestockt. So wird der Bund im kommenden Jahr 30 Millionen Euro für die Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen zur Verfügung stellen, ab 2013 werden es dann 45 Millionen und ab 2014 jährlich 51 Millionen Euro sein.

Die Länder hatten zuvor befürchtet, nach 2016 auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die dauerhafte und verlässliche Förderung von Familienhebammen und Hilfe-Netzwerken soll es künftig ermöglichen, Defizite in der Fürsorge rechtzeitig aufzudecken.

Familienhebammen sind Hebammen mit einer psychosozialen Zusatzausbildung. Sie sollen Familien mit besonderem Hilfebedarf unterstützen und ihnen zielgerichtete Hilfe vermitteln. Sie gehen in die Familien und begleiten sie, je nach Bedarf, bis zu einem Jahr. Die Netzwerke Frühe Hilfe werden vor allem dort tätig, wo Kinder mit dem Gesundheitswesen in Berührung – etwa bei den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 – kommen. Dass auch diese Strukturen mit Bundesmitteln gefördert werden, war eine Forderung der SPD-regierten Länder. Sie hatten eine bessere Verzahnung von Gesundheitswesen und Jugendhilfe angemahnt.

Schuldzuweisungen passé

Zudem einigte man sich auf Qualitätsstandards in den Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe. Geplant ist eine enge Zusammenarbeit von Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe. Dies war eine konkrete Forderung des Runden Tischs Missbrauch.

Mit dem Kompromiss zum Kinderschutzgesetz habe man etwas zustande gebracht, das noch in der letzten Legislaturperiode an der Vielstimmigkeit der Parteien „krachend gescheitert“ war, sagte Familienministerin Kristina Schröder. Nun sei sie „dankbar, dass es uns gelungen ist, uns auf den Kern unseres Anliegens zu besinnen.“

Gegenseitige Schuldzuweisungen schienen jedenfalls vergessen. „Es war gut, dass wir die Gelegenheit nutzen konnten, noch einmal nachzubessern“, erklärte Manuela Schwesig der Frankfurter Rundschau. „Darin haben uns Akteure wie etwa der Kinderschutzbund unterstützt. Am Ende ist uns die Bundesregierung in allen wesentlichen Punkten entgegengekommen, vor allem aber in der Frage einer verlässlichen Finanzierung.“

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