30.09.2010

Missbrauchsskandal: Für das Leid hat die Kirche "xx-Euro" übrig

Von Wolfgang Wagner und Katja Tichomirowa
Die Kirche tut sich immer noch schwer beim Thema Entschädigungen.
Die Kirche tut sich immer noch schwer beim Thema Entschädigungen.
Foto: ddp

Die Bischofskonferenz verschweigt in ihrem Konzept zum sexuellen Missbrauch weiter, wie viel Entschädigung sie Opfern zahlen will. Immerhin übernimmt die Katholische Kirche nun die Therapiekosten.

Die katholische Kirche in Deutschland hat sich bereit erklärt, künftig die Therapiekosten für Opfer von Missbrauch in ihren Einrichtungen zu übernehmen. Ein Papier, das die Bischöfe und die Ordensoberen am Donnerstag beim Runden Tisch der Bundesregierung vorlegten, sieht vor, dass bei einem „akuten Bedarf“ die Kirche bis zu 4250 Euro für eine Psychotherapie übernimmt, falls die Krankenkasse diese nicht bezahlt. Für eine Paartherapie, die die Kassen ohnehin nicht erstatten, werden maximal 2500 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Kirche ist darüber hinaus zu freiwilligen finanziellen Leistungen bereit. Die Bischöfe und Orden sprechen nicht von einer Entschädigung, sondern einer materiellen Leistung zur „Anerkennung des Leids“. Die Kirche legt sich aber nicht auf eine Summe fest − „bis zu einem Betrag von xx Euro“, heißt es im Konzept.

Das Geld soll grundsätzlich der Täter zahlen. Kann oder tut er dies nicht, springen Bistümer, Orden oder Verbände ein. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, betonte, die Bischöfe strebten eine Lösung am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch an, dem die Bundesministerinnen für Justiz, Familie und Bildung vorsitzen. Die Kirche habe auch deshalb noch keine Summe genannt, um andere Organisationen, die weniger finanzkräftig sind, nicht unter Druck zu setzen.

Die Kirche will nicht rückwirkend für beendete Behandlungen zahlen. Es sei zu schwierig, den Anspruch zu rekonstruieren. Für die Übernahme künftiger Kosten müssen Anspruchsteller den Behandlungsplan eines approbierten Psychotherapeuten oder Paarberaters vorlegen, der dann eine Zusage für die Übernahme der Kosten erhält. Auch Fahrtkosten werden erstattet. Die Antragsteller müssen eine Versicherung an Eides Statt über den Missbrauch abgeben − mit Angaben zu Täter, Tat, Tatzeitraum und Einrichtung, in der die Tat geschah.

„Es wird immer Opfer geben, die unzufrieden sind“, glaubt Bischof Ackermann

Für besonders schwere Fälle sieht das Konzept nicht näher definierte „andere zusätzliche Leistungen“ vor. Zudem ist die Einrichtung eines „Präventionsfonds“ geplant, aus dem innovative Projekte zur Vorsorge gegen Missbrauch unterstützt werden sollen. Bischof Ackermann dringt nun auf eine schnelle Einigung über die Entschädigungsfragen am Runden Tisch. Die Kirche drücke sich nicht um die Zahlungen, sagte er. „Es wird immer Opfer geben, die unzufrieden sind.“

Die Zurückhaltung der Bischöfe stieß im Zentralkomitee der deutschen Katholiken auf Kritik. Dessen Vizepräsidentin Karin Kortmann sagte der Frankfurter Rundschau, es sei gut, dass die Kirche ein umfassendes Hilfspaket anbiete. „Schwer verständlich“ aber sei, warum die Bischöfe keine Summen nennen und erst ein Ergebnis am Runden Tisch abwarten wollten. „Die Kirche muss hier Vorbild sein“, sagte sie.

„Was wäre so schlimm daran, wenn die Hilfeleistung der Kirche höher liegt als die einer anderen Institution, die finanziell nicht so leistungsfähig ist?“, fragte die ZdK-Vizechefin. Von der Kirche werde zurecht „Großherzigkeit“ erwartet. „Jede Verschiebung widerspricht der Intention des Hilfspakets und nährt in der Öffentlichkeit den Verdacht, dass sich die Bischöfe drücken wollen“, so Kortmann.

Zu den Vorschlägen der Bischöfe äußerten sich die Teilnehmer des Runden Tisches öffentlich nicht. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte im Anschluss an die zweite Plenumssitzung, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei sexuellem Missbrauch werde auf 30 Jahre verlängert. Gegenwärtig verjährt der Anspruch drei Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. Die Ministerin stellte zudem Vorschläge für einen besseren Opferschutz in Ermittlungs- und Strafverfahren vor. Bei Fällen sexuellen Missbrauchs soll es keine gesetzliche Anzeigepflicht geben, sagte sie. Eine Selbstverpflichtung der Institutionen sei der bessere Weg.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte an, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung eine Fortbildungsinitiative starten zu wollen. Dafür werde der Bund drei Millionen Euro bereitstellen. Ein erweitertes Kinderschutzgesetz werde öffentliche Träger verpflichten, Kinderschutzstandards zu entwickeln. Für hauptamtliche Mitarbeiter von Kinder- und Jugendeinrichtungen soll ein erweitertes Führungszeugnis Pflicht werden. Der Runde Tisch tritt am 1. Dezember wieder zusammen. Im November treffen sich die Ministerinnen erstmals auch mit Missbrauchsopfern.

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